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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

"Neue Steuerung" in der Kinder- und Jugendhilfe (G-SIG: 13012729)

Personelle und sachliche Folgen der "Neuen Steuerung" in der Kinder- und Jugendhilfe

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

21.08.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/839512. 08. 97

„Neue Steuerung" in der Kinder- und Jugendhilfe

der Abgeordneten Rita Grießhaber, Matthias Berninger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Finanzknappheit der Kommunen sowie ihr Bestreben, sich als kundenorientierte Dienstleistungsunternehmen zu präsentieren, zwingt die Verwaltungen dazu, neue Wege zu beschreiten. Finanz- und Leistungsziele müssen formuliert und entsprechend umgesetzt werden.

Auch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII KJHG) versteht sich als ein Leistungsgesetz. Das von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGST) entwickelte Modell der „Neuen Steuerung" sieht vor, die Arbeit der Jugendämter nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zu organisieren (Budgetierung, Qualitätsmanagement). Die Übernahme der „Neuen Steuerung" für die Kinder- und Jugendhilfe wird in der Fachöffentlichkeit kontrovers diskutiert.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Strukturveränderung im Hinblick auf den bundesrechtlichen Sonderstatus des Jugendamtes?

2

Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Anwendung des „Neuen Steuerungsmodells" der KGST in der Jugendhilfe bei?

3

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung freier Träger, daß sich die „Neue Steuerung" in erster Linie auf einen Abbau von Personalstellen, die Rücknahme von Leistungen und die Kürzung von Fördermitteln beschränkt?

Wenn nein, warum nicht?

4

Teilt die Bundesregierung die von freien Trägern der Jugendhilfe geäußerten Bedenken, daß Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der „Neuen Steuerung" die Absicht verfolgen, aus Trägern der freien Jugendhilfe bloße Leistungserbringer bzw. Auftragsnehmer zu machen?

Wenn nein, warum nicht?

5

Wie bewertet die Bundesregierung eine solche Praxis im Hinblick auf die Bestimmungen des SGB VIII zur Tätigkeit der freien Jugendhilfe?

6

Inwieweit rechnet die Bundesregierung damit, daß vor allem Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf kommunaler Ebene durch die Verlagerung von Diensten und Einrichtungen in verwaltungsfremde Strukturen (outsourcing) zu direkten Konkurrenten der Träger der freien Jugendhilfe werden?

7

Welche Veränderungen wird, nach Auffassung der Bundesregierung, das „Neue Steuerungsmodell" im Verhältnis von Jugendhilfeausschuß, Verwaltung und Träger der freien Jugendhilfe bewirken?

8

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem „Neuen Steuerungsmodell" und. den Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung?

9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und in welchem Umfang die Förderung der freien Jugendhilfe geregelt wird?

Bonn, den 12. August 1997

Rita Grießhaber Matthias Berninger Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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