Abwicklung von Altkrediten der ehemaligen DDR und Übernahme von Geschäften von DDR-Kreditinstituten durch andere Geschäftsbanken
der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Abwicklung von Altkrediten der ehemaligen DDR und Übernahme von Geschäften von DDR-Kreditinstituten durch andere Geschäftsbanken
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
In welchem Umfang wurden von westdeutschen Geschäftsbanken a) Altkredite übernommen, b) Geschäfte von DDR-Kreditinstituten übernommen?
a) Welcher Kaufpreis wurde bezüglich der Altkredite mit den Geschäftsbanken angestrebt? b) Welcher Kaufpreis wurde diesbezüglich gegenüber den einzelnen Banken erzielt?
a) Welcher Kaufpreis wurde bezüglich des Geschäftsvolumens mit den Geschäftsbanken angestrebt? b) Welcher Kaufpreis wurde je Einheit Geschäftsvolumen gegenüber den einzelnen Banken erzielt?
In welcher Höhe hat der Bund mit der Umstrukturierung des Bankensystems der DDR - durch den Margenaufschlag der zwischengeschalteten Banken haben sich die Zinsen über das marktübliche Niveau hinaus verteuert - zusätzliche Zinsleistungen erbracht, die den Geschäftsbanken zugeflossen sind?
In welchem Umfang haben die Geschäftsbanken nach Kenntnis der Bundesregierung durch die unterschiedliche Verzinsung der übernommenen Aktiva und Passiva Gewinne erzielt?
Wie hoch sind die Erlöse aus dem Verkauf der DDR-Banken?
Teilt die Bundesregierung die Feststellungen des Bundesrechnungshofes, daß die Verkaufserlöse sehr niedrig sind? Wenn nein, warum nicht?
In welchen Punkten und bei welchen Banken wurde bei der Ermittlung von Verkaufspreisen für Anteile an DDR-Banken nach Feststellungen des Bundesrechnungshofes unterschiedlich und zum Teil nicht nachvollziehbar verfahren?
Warum wurden im Unterschied zur Praxis der Treuhandanstalt gegenüber den westdeutschen Geschäftsbanken vertragliche Nachverhandlungsklauseln und sonstige Korrekturmöglichkeiten in den meisten Fällen nicht vorgesehen?
Teilt die Bundesregierung die Feststellungen des Bundesrechnungshofes, daß die DDR-Banken unter Wert verkauft wurden, weil für die Gläubigerbanken im Zusammenhang mit ihren Altkreditforderungen nur ein geringes Risiko bestand? Wenn nein, warum nicht?
a) Teilt die Bundesregierung die Feststellungen des Bundesrechnungshofes, daß die Geschäftsbesorgungsverträge der mit der Abwicklung von Altkrediten beauftragten Geschäftsbesorgungsbanken zum Nachteil des Bundes gestaltet wurden und das Leistungs-/Gegenleistungsverhältnis unausgewogen war? b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich der Auffassung des Bundesrechnungshofes zu diesen Nachteilen? c) Inwieweit war das Leistungs-/Gegenleistungsverhältnis nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes unausgewogen?
a) Kann ausgeschlossen werden, daß durch Zinszahlungen der Treuhandanstalt auf schon wertberichtigte Altkreditforderungen einerseits und durch Zinsleistungen des Kreditabwicklungsfonds auf Ausgleichsforderungen andererseits die Gläubigerbanken zum Teil zweifach Zinsleistungen erhielten? b) Wie viele Milliarden DM aus „doppelten Zinszahlungen" standen nach Kenntnis der Bundesregierung den Banken zeitweise zur Verfügung?
a) Wie hoch werden die Vorteile für die westdeutschen Banken eingeschätzt, die infolge der Vereinbarungen mit den Banken der DDR entstanden sind, indem ihnen der Zugang zu Filialen und Kundenstamm der DDR-Banken noch vor der Vereinigung ermöglicht wurde? b) Wurde dieser Vorteil bei den Verkaufsverhandlungen erlöswirksam? c) Welche Erlöse wurden hierdurch erzielt?
Wie hoch ist der Verlust für den Bund aus der Nichtberücksichtigung des beträchtlichen und durch Ausgleichsforderungen gesicherten Geschäftsvolumens bei der Kaufpreisermittlung einzelner Banken?
a) Trifft es zu, daß die Bundesregierung Rückforderungen des Bundes gegenüber den Geschäftsbanken ablehnt, weil die Vereinbarungen teilweise noch während der Eigenstaatlichkeit der DDR getroffen wurden? b) Wie wird diese Haltung ggf. begründet? c) Welche Gesetze der DDR wurden nach Auffassung der Bundesregierung verletzt?