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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Zukunft des Walschutzes und Internationale Walfangkommission (IWC) (G-SIG: 13013195)

Beurteilung des Entwurfs des Revised Management Schemes der Internationalen Walfangkommission und des Vorschlages der irischen Regierung, Haltung zum Export von Walprodukten durch Norwegen trotz Handelsverbots, Übertragung der nationalen Zuständigkeit für den Walschutz auf das BMU

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

22.04.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1037502. 04. 98

Zukunft des Walschutzes und Internationale Walfangkommission (IWC)

der Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg), Brigitte Adler, Ernst Bahr, Wolfgang Behrendt, Friedhelm Julius Beucher, Edelgard Bulmahn, Christel Deichmann, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Annette Faße, Monika Ganseforth, Iris Gleicke, Günter Graf (Friesoythe), Dr. Liesel Hartenstein, Dr. Ingomar Hauchler, Ilse Janz, Volker Jung (Düsseldorf), Volker Kröning, Horst Kubatschka, Konrad Kunick, Klaus Lennartz, Ulrike Mehl, Christoph Matschie, Michael Müller (Düsseldorf), Jutta Müller (Völklingen), Dr. Edith Niehuis, Leyla Onur, Georg Pfannenstein, Dr. Hermann Scheer, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Gisela Schröter, Richard Schuhmann (Delitzsch), Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Angelica Schwall-Düren, Ernst Schwanhold, Wieland Sorge, Dr. Bodo Teichmann, Margitta Terborg, Jella Teuchner, Dr. Wolfgang Wodarg

Vorbemerkung

Die Internationale Walfangkommission (IWC) steht kurz vor der Fertigstellung des „Revised Management Schemes" (RMS), eines Verfahrens, das die Grundlage dafür bieten soll, Wale künftig nach dem Prinzip der nachhaltigen Bewirtschaftung wieder bejagen zu können.

Diese Bejagung wird von einigen IWC-Mitgliedstaaten, insbesondere Japan und Norwegen, seit Jahren nachdrücklich gefordert.

Die große Mehrheit der IWC-Mitglieder ist dagegen derzeit noch der Auffassung, daß das von der IWC 1986 selbst beschlossene Walfangmoratorium weiter aufrechtzuerhalten sei, da der Druck auf die Walbestände durch Umweltbelastung und Überfischung nicht kalkulierbar sei und auch durch das RMS nicht ausreichend berücksichtigt werden könne.

Der Deutsche Bundestag hat zuletzt am 14. November 1996 in einer Entschließung (Drucksache 13/5943) die Bundesregierung aufgefordert, „sich weiterhin nachdrücklich für die Erhaltung des Walfangmoratoriums einzusetzen und insbesondere gegenüber Norwegen und Japan auf Annahme . der entsprechenden IWC-Resolutionen zu drängen" .

Auf der letzten Jahrestagung der IWC in Monaco hat die irische Regierung einen Vorschlag zur Änderung der bisherigen IWC-Politik zum Walfang vorgelegt, der u. a. einen begrenzten Walfang in Küstengewässern zuläßt, bei gleichzeitiger Festschreibung des Walschutzes auf Hoher See und des internationalen Handelsverbotes mit Walprodukten.

Die Walfangländer Japan und Norwegen haben diesen Kompromißvorschlag als zu restriktiv abgelehnt und fahren mit ihren nationalen Fangaktivitäten fo rt , die gegen geltende IWC-Beschlüsse und Resolutionen verstoßen.

Norwegen erhöht dabei jährlich seine selbstdefinierte Abschußquote, und Japan betreibt im antarktischen Walschutzgebiet vorgeblich „wissenschaftlichen" Walfang, bei dem das anfallende Walfleisch auf dem heimischen Markt verkauft wird.

Auf der 50. Jahrestagung der IWC wird die Frage nach der Zukunft des Walfangs und des Walschutzes sowie nach der Politik der IWC erneut auf dem Prüfstand stehen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie beurteilt die Bundesregierung den irischen Vorschlag („Irish Proposal") zum RMS und zur Zulassung des Küstenwalfangs insbesondere auch unter den Aspekten der Definition des Küstenbereiches und der Konkretisierung der Fristen für das Auslaufen des sog. „wissenschaftlichen" Walfangs?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß es - mit Ausnahme der besonderen Lage bestimmter indigener Völker - keine ökonomische Notwendigkeit für die Wiederaufnahme des Walfanges gibt und daß die Belastung bestimmter Walpopulationen durch Schadstoffe ihre Verwendung für den menschlichen Verzehr ohnehin stark einschränkt bzw. unmöglich macht?

3

Wie verhält sich der irische Vorschlag zum Bundestagsbeschluß vom 29. April 1993, in dem der kommerzielle Walfang nachdrücklich abgelehnt und das Walfangverbot ausdrücklich bestätigt wurde?

4

Liegen der Bundesregierung neue und wissenschaftlich erhärtete Erkenntnisse vor, die eine Änderung der Position erzwingen, die u. a. in der einmütig angenommenen Beschlußempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 13/5943) zum Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 13/3969, 13/4401 Nr. 3) über die IWC formuliert wird, daß nämlich „die Lage der Walbestände ... keinerlei Anlaß [gibt], vom Walfangmoratorium abzurücken"?

5

Welche Positionen nehmen die anderen IWC-Mitgliedstaaten zum irischen Vorschlag ein, und welche Teile der Vorschlages sind innerhalb der IWC besonders strittig?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Position zum irischen Vorschlag namhafte nationale und internationale Tier- und Umweltschutzorganisationen wie z. B. Deutsches Tierhilfswerk, Greenpeace, Environmental Investigation Agency, Worldwide Fund for Nature einnehmen?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, daß Norwegen verschiedentlich Anstrengungen unternommen hat und auch derzeit mit Blick z. B. auf Island weiter unternimmt, um Walprodukte zu exportieren, obwohl dies nach den geltenden CITES-Bestimmungen illegal ist?

8

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um das CITES-Handelsverbot für Walprodukte auch innerhalb der IWC verbindlich zu verankern und seine Befolgung sicherzustellen?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Regelungskompetenz und -reichweite der IWC hinsichtlich des Walfanges insbesondere hinsichtlich der Frage, ob es zutreffend ist, daß die IWC grundsätzlich für den Walfang bis zur Küstenlinie, d. h. einschließlich der Territorialgewässer, zuständig ist?

10

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für angemessen und wünschenswert, um die wiederholten Verstöße gegen geltende IWC-Beschlüsse, vor allem seitens der japanischen und norwegischen Regierung, zu unterbinden?

11

Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen u. a. der australischen Regierung, anläßlich der 50. Sitzung der IWC in Oman im Mai 1998 eine Initiative für ein weltweites Walschutzgebiet zu ergreifen, um den kommerziellen Walfang endgültig zu beenden und die IWC zu einer internationalen Organisation zum Schutz der Großwale weiterzuentwickeln?

12

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß die administrative Kompetenz für den Schutz von Groß- und Kleinwalen international überwiegend bei den jeweiligen Umwelt- und Naturschutzbehörden angesiedelt ist, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die globale Verlagerung des Interesses von der Walnutzung zum Walschutz auch in der Bundesrepublik Deutschland eine Änderung der Ressortzuständigkeit nahelegt, zumal der Schutz der Kleinwale bereits in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fällt?

Bonn, den 27. März 1998

Dietmar Schütz (Oldenburg) Brigitte Adler Ernst Bahr Wolfgang Behrendt Friedhelm Julius Beucher Edelgard Bulmahn Christel Deichmann Dr. Marliese Dobberthien Ludwig Eich Annette Faße Monika Ganseforth Iris Gleicke Günter Graf (Friesoythe) Dr. Liesel Hartenstein Dr. Ingomar Hauchler Ilse Janz Volker Jung (Düsseldorf) Volker Kröning Horst Kubatschka Konrad Kunick Klaus Lennartz Ulrike Mehl Christoph Matschie Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Dr. Edith Niehuis Leyla Onur Georg Pfannenstein Dr. Hermann Scheer Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Gisela Schröter Richard Schuhmann (Delitzsch) Reinhard Schultz (Everswinkel) Dr. Angelica Schwall-Düren Ernst Schwanhold Wieland Sorge Dr. Bodo Teichmann Margitta Terborg Jella Teuchner Dr. Wolfgang Wodarg

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