Strafanzeige der türkischen Botschaft gegen ein Vorstandsmitglied des Vereins „NAVEND — Kurdisches Informations- und Dokumentationszentrum e. V." in Bonn
der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In einem Gespräch mit dpa (Meldung vom 14. November 1994) hat der türkische Botschafter Onur Öymen angekündigt, die Türkei werde sich künftig gegen die „gezielte Feindschaft sogenannter Menschenrechtsorganisationen zur Wehr setzen". Offenbar versteht er darunter nicht den inhaltlichen demokratischen Dialog, sondern den Versuch, Kritiker einzuschüchtern. So hat die türkische Botschaft gegen das Vorstandsmitglied von NAVEND — Kurdisches Informations- und Dokumentationszentrum e. V., Jürgen Maier, Strafanzeige wegen „übler Nachrede" und „Verleumdung" gestellt. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Jürgen Maier hatte in einem Fernsehinterview mit ntv am 18. Juli 1994 Presseberichte zitiert, wonach die türkische Botschaft türkischen Staatsangehörigen auch in Deutschland nachspioniere und sicherlich eines der größten Auslandsspionagezentren des türkischen Geheimdienstes MIT sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Treffen Informationen zu, wonach vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Justiz eingeschaltet waren?
Welche Stellungnahme haben diese abgegeben?
Hält die Bundesregierung ausländische diplomatische Vertretungen für nach § 194 StGB strafantragsberechtigt?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß ausländische Staaten und/oder ihre Auslandsvertretungen beleidigungsfähig nach deutschem Strafrecht sind?
Sind der Bundesregierung auch Strafanzeigen anderer ausländischer Vertretungen gegen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bekannt, die den Vorwurf von Beleidigungsdelikten zum Gegenstand haben bzw. hatten?
Wenn ja, welche?
Hält die Bundesregierung Strafanzeigen ausländischer diplomatischer Vertretungen gegen deutsche Staatsangehörige, die ihr Grundrecht auf Meinungsäußerung wahrnehmen, für vereinbar mit der exterritorialen Status diplomatischer Vertretungen, der eine Einmischung in die deutsche Innenpolitik nicht zuläßt?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung ausländische Vertretungen in Deutschland berechtigt, mittels Strafanzeigen gegen die Behauptung von Menschenrechtsverletzungen in ihren Staaten anzugehen?
Hält die Bundesregierung das deutsche Strafrecht für den Fall anwendbar, daß etwa der irakische Diktator Saddam Hussein sich gegen in der deutschen Presse geäußerte Vergleiche mit Adolf Hitler verwahrt?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung ausländische Vertretungen strafantragsberechtigt gegenüber Presseorganen, die über deren Aktivitäten berichten?
Müssen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die entsprechende Berichte deutscher Presseorgane zitieren, künftig damit rechnen, mit Billigung der Bundesregierung von ausländischen Botschaften mit Strafanzeigen überzogen zu werden?
Sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung ausländische Geheimdienste auch in Deutschland tätig?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß Auslandsgeheimdienste ihrem Auftrag entsprechend generell im Ausland tätig sind und dabei jedenfalls nicht völlig unabhängig von der jeweiligen Auslandsvertretung ihres Entsendestaates arbeiten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dieser Tatbestand auch für ausländische Geheimdienste in Deutschland zutrifft?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß „Deutschland Operationsgebiet Nummer eins des türkischen Geheimdienstes MIT" außerhalb der Türkei ist, wie das Nachrichtenmagazin FOCUS 16/1994 berichtete?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob folgende Meldung von FOCUS 16/1994 zutrifft: „MIT-Agenten spähen die Unterstützer-Szene für die terroristische Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) aus. Sie schüchtern dabei auch andere Oppositionelle ein, drohen Asylbewerbern etwa mit Repressalien gegen Verwandte in der Türkei. "?
Trifft nach Erkenntnissen der Bundesregierung der vom Direktor des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Hartmut Ferse, erhobene Vorwurf zu, der türkische Geheimdienst MIT betreibe illegale Aktivitäten in Deutschland (zitiert nach FOCUS 16/1994)?
Kann die Bundesregierung Berichte des Nachrichtenmagazins FOCUS 16/1994 bestätigen, wonach die ca. 700 staatlichen Moscheen in Deutschland „MIT-Horchposten" seien?
Trifft die dort erhobene Behauptung zu, die Moschee in der Venloer Straße in Köln sei „MIT-Zentrale in der Bundesrepublik" und dort gingen „rund 30 Agentenführer in der ersten Etage ihrer verborgenen Arbeit nach"?
Werden die „faschistischen Grauen Wölfe", wie FOCUS berichtet, „nach Verfassungsschutzerkenntnissen eindeutig durch den MIT gesteuert"?
Wie beureilt die Bundesregierung die Tatsache, daß türkische Presseorgane in Deutschland inzwischen regelmäßig deutsche Politiker bis hin zum Bundeskanzler massiv beschimpfen, wenn diese die türkische Regierungspolitik kritisieren und inzwischen sogar dazu aufstacheln, Druck auf Politiker auszuüben, etwa durch Abdruck der Diensttelefonnummern des niedersächsischen Ministerpräsidenten Schröder („Dieser Deutsche ist unser Feind", titulierte die türkische Tageszeitung Hürriyet — Deutschlandausgabe. Unter Veröffentlichung von Foto und Faxnummer wurde aufgerufen: „Erteilen wir ihm eine Lektion.") oder des Hannoveraner Oberbürgermeisters Schmalstieg (in der Zeitung Hürriyet als „Schirmherr des Terrors" bezeichnet)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß hiermit ein „Mißbrauch des Gastrechts in Deutschland" vorliegt?