Staatsbürgerlicher Unterricht für Zivildienstleistende
der Abgeordneten Andrea Lederer und der weiteren Abgeordneten der PDS
Vorbemerkung
Neben der politischen Bildung im Rahmen der Einführungslehrgänge nach § 25 des Zivildienstgesetzes (ZDG) sollen Zivildienstleistende nach § 36 a ZDG auch außerhalb dieser Einführung in staatsbürgerlichen Fragen unterrichtet werden. Um diesen Anspruch auf politische Bildung wahrnehmen zu können, muß die jeweilige Dienststelle den Zivildienstleistenden während dessen Dienstzeit mindestens zweimal für die Teilnahme an staatsbürgerlichen Seminaren freistellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
a) Wieviel Geld wurde in den vergangenen fünf Jahren aus dem Bundeshaushalt für politische Bildungsmaßnahmen nach § 36 a ZDG jährlich zur Verfügung gestellt?
b) Wieviel DM standen in diesem Zeitraum von den § 36 a-Mitteln für jeden Zivildienstleistenden im Jahresdurchschnitt zur Verfügung?
a) Wie viele Seminare wurden nach § 36 a in den vergangenen fünf Jahren jährlich finanziert (Seminare/Jahr)?
b) Wie lange dauerten diese Seminare im jeweiligen Jahresdurchschnitt (Seminartage/Jahr)?
c) Wie viele Zivildienstleistende nahmen in diesem Zeitraum durchschnittlich pro Seminar teil (ZDL/Seminar/Jahr)?
Wie oft bzw. wie lange nahm ein Zivildienstleistender aus den fünf zurückliegenden Einberufungsjahren während seiner Dienstzeit durchschnittlich an Seminaren nach § 36 a ZDG teil (Seminare bzw. Seminartage/ZDL/Dienstzeit)?
Wie viele Zivildienstleistende der zurückliegenden fünf Einberufungsjahre nahmen § 36 a nicht in Anspruch?
Womit begründet das Bundesamt für den Zivildienst Doppelkürzungen sowohl hinsichtlich der Dauer als auch der Anzahl von § 36 a-Seminaren?
Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um die Attraktivität der politischen Bildung im Rahmen des Zivildienstes zu steigern und das Angebot auszubauen? Wenn ja, wie? Wenn nein, wieso nicht?