Kapitalverkehrsteuern in der Europäischen Gemeinschaft
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der weiteren Abgeordneten der PDS
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hatte dem 11. Deutschen Bundestag ein „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Finanzmärkte" vorgelegt, mit dem die EWG-Richtlinie 85/611 in deutsches Recht umgesetzt werden sollte.
Mit diesem Gesetz, das der Deutsche Bundestag am 25. Januar 1990 beschloß, wurde die Börsenumsatzsteuer zum 1. Januar 1991, die Gesellschaft- sowie die Wechselsteuer zum 1. Januar 1992 abgeschafft.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wurde in der Richtlinie 85/611/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eindeutig gefordert, diese oben genannten Kapitalverkehrsteuern abzuschaffen?
Wie hoch ist der Anteil der Aktien- und Rentengeschäfte, die in der Bundesrepublik Deutschland außerbörslich abgewickelt werden?
In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft werden welche Abgaben auf Vorgänge im Kapitalverkehr erhoben?
In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ist eine der bundesdeutschen Börsenumsatzsteuer vergleichbare Steuerart wann abgeschafft worden?
In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ist eine der bundesdeutschen Gesellschaftsteuer vergleichbare Steuerart wann abgeschafft worden?
In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ist eine der bundesdeutschen Wechselsteuer vergleichbare Steuerart wann abgeschafft worden?
Wie hoch wären 1993 die aus der Gesellschaftsteuer, der Börsenumsatzsteuer sowie der Wechselsteuer resultierenden kassenmäßigen Steuereinnahmen des Bundes gewesen, wenn diese Steuerarten beibehalten und die Steuersätze nicht verändert worden wären?