Vereinfachung der umsatzsteuerlichen Behandlung des grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs in den EU-Mitgliedstaaten
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Gregor Gysi und der weiteren Abgeordneten der PDS
Vorbemerkung
Am 1. Januar 1995 besteht der EG-Binnenmarkt zwei Jahre. Zwar sind die üblichen Grenzausgleichsmaßnahmen aufgehoben worden, aber die Besteuerung folgt immer noch dem Bestimmungslandprinzip. Bis zum 31. Dezember 1996 gilt die Übergangsregelung, wonach alle Waren im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen steuerpflichtigen Unternehmen bei der Lieferung steuerfrei bleiben und erst im Bestimmungsland mit dem entsprechenden Umsatzsteuersatz belastet werden. Die Empfänger von grenzüberschreitenden Lieferungen müssen von den liefernden Unternehmen bei den zuständigen Finanzbehörden angemeldet werden. Das geschieht mit Hilfe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
Die Bundesregierung hatte angekündigt, über diese Übergangsregelung im Rahmen ihrer EU-Präsidentschaft zu verhandeln. Da auch die am 25. Oktober 1994 veröffentlichten „Schlußfolgerungen des Rates der Europäischen Union zum endgültigen Mehrwertsteuersystem ab 1. Januar 1997" lediglich Grundsätze einer Lösung enthalten, fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Konnten durch den Wegfall der Grenzkontrollen Kosteneinsparungen verwirklicht werden? Wenn ja, in welchem Umfang?
Trifft es zu, daß bundesdeutsche Unternehmen über die Belastungen durch zusätzliche Meldepflichten und Rückfragen zur Festlegung der Identifikationsnummern klagen?
Trifft es zu, daß in den EU-Mitgliedstaaten die EDV-Programme aufgrund von Steueränderungen laufend aktualisiert werden müssen?
In welchem Umfang kommt es zu Steuerausfällen durch unkorrekte oder fehlerhafte Angaben der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Präsidentschaft mit welchem Ergebnis ergriffen, um ab 1. Januar 1997 zu einer Dauerlösung der umsatzsteuerlichen Behandlung des grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs zu kommen?