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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Wiedernutzung der von den Alliierten verlassenen Wohnungen in Berlin (G-SIG: 13010068)

Größenordnungen, Besitzverhältnisse, Zwischennutzung, eigentumsrechtliche Perspektive, Anzahl der Ein- und Zweifamilienhäuser, Restitutionsansprüche, Sanierungsmaßnahmen, Nutzungsbeginn

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.01.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/17104. 01. 94

Wiedernutzung der von den Alliierten verlassenen Wohnungen in Berlin

der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

A. Größenordnung der von den Alliierten geräumten Wohnungen in Berlin

1. Treffen Informationen zu, wonach durch den Abzug der Alliierten in West-Berlin 6 700 Wohnungen und in Ost-Berlin (Karlshorst) 1 036 Wohnungen freigeworden sind?

Falls nein, wie viele Wohnungen sind es?

2. Trifft es zu, daß von diesen Wohnungen

  • in West-Berlin alle Eigentum des Bundes sind,
  • in Berlin-Karlshorst — 476 Wohnungen in 94 Gebäuden dem Bund zugeordnet worden sind, — 203 Wohnungen dem Land Berlin zugeordnet worden sind und — 357 Wohnungen privaten Eigentümern gehören?

Falls nein, wie sind die richtigen Angaben für West-Berlin und für Berlin-Karlshorst?

3. Hat der Bund im Ostteil Berlins außer im Bezirk Lichtenberg (Karlshorst) noch Anspruch auf weitere Wohnungen, die durch den Abzug der russischen Streitkräfte frei wurden?

Wenn ja, wie viele sind es und in welchen Bezirken liegen sie?

4. Wie viele der Wohnungen beabsichtigt der Bund für den eigenen Bedarf im Rahmen der Hauptstadtplanung a) in West-Berlin, b) in Ost-Berlin zu nutzen?

5. Wer ist für die Verwaltung der dem Bund gehörenden und in seiner Verfügung stehenden Wohnungen in Ost- und West-Berlin zuständig?

B. Maßnahmen zur zügigen Nutzbarmachung der leerstehenden Alliierten-Wohnungen in West-Berlin

6. Wie viele der vom Bund beanspruchten Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 1994 einer Zwischennutzung zugeführt worden?

7. Wann wird für alle vom Bund beanspruchten Wohnungen eine Zwischennutzung vereinbart sein?

8. Um welche Zwischennutzer handelt es sich?

9. Wie viele der vom Bund nicht für eigene Zwecke beanspruchten Wohnungen stehen nach dem 31. Dezember 1994 noch leer?

10. Welche Pläne hat der Bund für diese Wohnungen?

11. Gibt es Bestrebungen,

  • a) die Grundstücke der nicht vom Bund beanspruchten Wohnungen zu verkaufen oder im Erbbaurecht zu vergeben? Wenn ja, an wen,
  • b) die Wohnungen in Wohnungseigentum umzuwandeln?

12. Wann wird die eigentumsrechtliche Perspektive für die nicht vom Bund für den Eigenbedarf beanspruchten Wohnungen geklärt sein?

13. Wann werden diese Wohnungen wieder vermietet und/oder genutzt sein?

C. Maßnahmen der zügigen Nutzbarmachung der leerstehenden Alliierten-Wohnungen in Berlin-Karlshorst, für die der Bund nach dem Vermögensgesetz verfügungsberechtigt ist

14. Wie viele der Grundstücke, für die der Bund verfügungsberechtigt ist, sind Ein- und Zweifamilienhäuser, und wie viele Wohnungen befinden sich auf diesen Grundstücken?

15. Wie viele Grundstücke sind mit Drei- und Mehrfamilienhäusern bebaut, und wie viele Wohnungen befinden sich auf diesen Grundstücken?

16. Für wie viele Grundstücke und wie viele Wohnungen, die in der Verfügung des Bundes stehen, wurden Restitutionsansprüche angemeldet a) für Ein- und Zweifamilienhäuser, b) für Mehrfamilienhäuser?

17. Wurden oder werden Wintersicherungsmaßnahmen gegen Wind, Nässe, Kälte und Frost eingeleitet zum Schutz der Wohnungen, der Installationen und der Gebäude?

Wenn ja,

  • a) für wie viele Wohnungen und wie viele Grundstücke und
  • b) zu welchen Kosten?

18. Hat Berlin ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB zur Beseitigung der Mißstände und Mängel für die Grundstücke angeordnet?

19. Wird mit dem Land Berlin über die Einleitung einer städtebaulichen Maßnahme oder einer Sanierungsmaßnahme nach § 136 ff. BauGB verhandelt?

20. Sind die die Grundstücke beanspruchenden Alteigentümer über ihre Investitionsziele befragt worden?

21. Führt der Bund ein Bieterverfahren nach § 19 InVorG für die Mehrfamilienhausgrundstücke durch?

22. Ist der Bund bereit, die in seiner Verfügung stehenden, nicht restitutionsbefangenen Mehrfamilienhausgrundstücke auf eine Genossenschaft zu übertragen, wenn sich Wohnungssuchende zum Aufbau einer Genossenschaft finden?

23. Wann werden die in der Verfügung des Bundes stehenden Wohnungen wieder genutzt und/oder vermietet sein?

Fragen23

1

Treffen Informationen zu, wonach durch den Abzug der Alliierten in West-Berlin 6 700 Wohnungen und in Ost-Berlin (Karlshorst) 1 036 Wohnungen freigeworden sind?

Falls nein, wie viele Wohnungen sind es?

2

Trifft es zu, daß von diesen Wohnungen in West-Berlin alle Eigentum des Bundes sind, in Berlin-Karlshorst — 476 Wohnungen in 94 Gebäuden dem Bund zugeordnet worden sind, — 203 Wohnungen dem Land Berlin zugeordnet worden sind und — 357 Wohnungen privaten Eigentümern gehören?

Falls nein, wie sind die richtigen Angaben für West-Berlin und für Berlin-Karlshorst?

3

Hat der Bund im Ostteil Berlins außer im Bezirk Lichtenberg (Karlshorst) noch Anspruch auf weitere Wohnungen, die durch den Abzug der russischen Streitkräfte frei wurden?

Wenn ja, wie viele sind es und in welchen Bezirken liegen sie?

4

Wie viele der Wohnungen beabsichtigt der Bund für den eigenen Bedarf im Rahmen der Hauptstadtplanung a) in West-Berlin, b) in Ost-Berlin zu nutzen?

5

Wer ist für die Verwaltung der dem Bund gehörenden und in seiner Verfügung stehenden Wohnungen in Ost- und West-Berlin zuständig?

6

Wie viele der vom Bund beanspruchten Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 1994 einer Zwischennutzung zugeführt worden?

7

Wann wird für alle vom Bund beanspruchten Wohnungen eine Zwischennutzung vereinbart sein?

8

Um welche Zwischennutzer handelt es sich?

9

Wie viele der vom Bund nicht für eigene Zwecke beanspruchten Wohnungen stehen nach dem 31. Dezember 1994 noch leer?

10

Welche Pläne hat der Bund für diese Wohnungen?

11

Gibt es Bestrebungen, a) die Grundstücke der nicht vom Bund beanspruchten Wohnungen zu verkaufen oder im Erbbaurecht zu vergeben? Wenn ja, an wen, b) die Wohnungen in Wohnungseigentum umzuwandeln?

12

Wann wird die eigentumsrechtliche Perspektive für die nicht vom Bund für den Eigenbedarf beanspruchten Wohnungen geklärt sein?

13

Wann werden diese Wohnungen wieder vermietet und/oder genutzt sein?

14

Wie viele der Grundstücke, für die der Bund verfügungsberechtigt ist, sind Ein- und Zweifamilienhäuser, und wie viele Wohnungen befinden sich auf diesen Grundstücken?

15

Wie viele Grundstücke sind mit Drei- und Mehrfamilienhäusern bebaut, und wie viele Wohnungen befinden sich auf diesen Grundstücken?

16

Für wie viele Grundstücke und wie viele Wohnungen, die in der Verfügung des Bundes stehen, wurden Restitutionsansprüche angemeldet a) für Ein- und Zweifamilienhäuser, b) für Mehrfamilienhäuser?

17

Wurden oder werden Wintersicherungsmaßnahmen gegen Wind, Nässe, Kälte und Frost eingeleitet zum Schutz der Wohnungen, der Installationen und der Gebäude?

Wenn ja, a) für wie viele Wohnungen und wie viele Grundstücke und b) zu welchen Kosten?

18

Hat Berlin ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB zur Beseitigung der Mißstände und Mängel für die Grundstücke angeordnet?

19

Wird mit dem Land Berlin über die Einleitung einer städtebaulichen Maßnahme oder einer Sanierungsmaßnahme nach § 136 ff. BauGB verhandelt?

20

Sind die die Grundstücke beanspruchenden Alteigentümer über ihre Investitionsziele befragt worden?

21

Führt der Bund ein Bieterverfahren nach § 19 InVorG für die Mehrfamilienhausgrundstücke durch?

22

Ist der Bund bereit, die in seiner Verfügung stehenden, nicht restitutionsbefangenen Mehrfamilienhausgrundstücke auf eine Genossenschaft zu übertragen, wenn sich Wohnungssuchende zum Aufbau einer Genossenschaft finden?

23

Wann werden die in der Verfügung des Bundes stehenden Wohnungen wieder genutzt und/oder vermietet sein?

Bonn, den 21. Dezember 1994

Franziska Eichstädt-Bohlig Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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