Synthetische Moschusduftstoffe
der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Michaele Hustedt, Dr. Jürgen Rochlitz, Halo Saibold und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Künstliche Moschusduftstoffe, so die Nitromoschusduftstoffe Xylol-Moschus, Ketonmoschus, Ambrettemoschus u. a. und die polyzyklischen Moschusduftstoffe HHCB, AHTN, ADBI u. a., werden in jeweils über 1 000 Jahrestonnen produziert und systematisch zur Geruchsverbesserung von Parfums, Wasch- und Reinigungsmitteln, Rasierwassern und auch Lebensmitteln eingesetzt.
Seit Anfang der achtziger Jahre sind international Studien bekanntgeworden, die den genannten Verbindungen eine ähnliche Öko- und Humantoxizität zuschreiben wie den in Deutschland verbotenen Stoffen PCB und DDT. In Japan ist bereits seit Mitte der achtziger Jahre Moschus Xylol verboten.
Seit 1993 ist das Auftreten der genannten Verbindungen in Oberflächengewässern, Lebensmitteln und Humanproben auch in Deutschland vereinzelt untersucht worden, wobei deren Persistenz in der Umwelt und bedenkliche Anreicherungen in der Nahrungskette und in menschlichen Geweben bestätigt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Seit wann sind der Bundesregierung die bedenklichen Meßergebnisse über das Auftreten von Nitromoschusduftstoffen und von polyzyklischen Moschusduftstoffen in Oberflächengewässern industrialisierter Staaten, in Lebensmitteln und in Humanproben bekannt?
Teilt die Bundesregierung die ökotoxikologischen und humantoxikologischen Bedenken, wie sie schon seit 1981 von Yamagishi u. a. gegen den Einsatz von Nitromoschusduftstoffen in Kosmetika und Wasch- und Pflegemitteln erhoben wurden?
Wie beurteilt die Bundesregierung das seinerzeit erfolgte Verbot von Moschus Xylol in Japan?
Sind der Bundesregierung die Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts bekannt, wonach „Tierversuche auf eine neurotoxische und Hoden-schädigende Wirkung, Blut- und Leberschäden sowie auf kanzerogene oder mutagene Wirkung hinweisen" ?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um diesen vom Robert-Koch-Institut geäußerten humantoxikologischen Bedenken gegen den umfänglichen Einsatz von synthetischen Moschusduftstoffen gerecht zu werden sowie dem Umstand, daß „diese Bedenken gegen den weiteren breiten Einsatz dieser Chemikalien" nach Auffassung des Robert-Koch-Instituts „aus ökotoxikologischer Sicht noch verstärkt werden"?
Wie beurteilt die Bundesregierung den in Niedersachsen 1992 festgelegten Grenzwert für Moschus Xylol von 10 µg/kg Frischgewicht, und welche Bedeutung hat dieser in der Praxis gewonnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Mitteilung des Industrieverbands Körperpflege und Waschmittel in Frankfurt, die deutschen Hersteller würden auf Moschus Xylol in Kosmetika, Parfumölen sowie in Haushalts- und Reinigungsmitteln zukünftig verzichten?
Haben nach Auffassung der Bundesregierung diese Verlautbarungen des Industrieverbands Körperpflege und Waschmittel rechtlich verbindlichen Charakter?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, zum Schutz von Umwelt und menschlicher Gesundheit darüber hinausgehende Maßnahmen nach dem Chemikaliengesetz wie Verwendungs- und Produktionsbeschränkungen sowie lebensmittelrechtlich die Festsetzung von Höchstmengen einzuleiten?
Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, wonach nicht nur persistente Nitromoschusverbindungen, sondern offensichtlich darüber hinaus auch persistente und bioakkumulierbare Rückstände der polyzyklischen Moschusduftstoffe (die z. B. unter den Handelsnamen Galaxolide, Celestolide, Tonalide u. a. vertrieben werden) in Lebensmittel- und Humanproben in ähnlichen Konzentrationen wie die genannten Nitromoschusverbindungen nachgewiesen wurden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die human- und ökotoxikologische Gefährdung durch polyzyklische Moschusduftstoffe im Vergleich mit den Nitromoschusduftstoffen angesichts der Tatsache, daß allein Galaxolide jährlich mit etwa 1 000 t vermarktet werden?
Hält die Bundesregierung angesichts dieser Umstände einen freiwilligen Verzicht einiger Waschmittel- und Kosmetikahersteller auf den Einsatz einzelner Nitromoschusverbindungen für ausreichend, um Umwelt und Verbraucherinnen/Verbraucher vor der Belastung mit toxikologisch bedenklichen persistenten synthetischen Moschusverbindungen zu schützen?
Wenn nein, welche diesbezüglichen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen?