A 20 - Linienbestimmungsverfahren im Raum Lübeck
des Abgeordneten Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Entsprechend öffentlichen Erklärungen ist die schleswig-holsteinische Landesregierung zuständig für die Vorbereitung des Linienbestimmungsverfahrens der A 20 im Raum Lübeck, d. h. für den Abschnitt Lübeck-Rhena (Mecklenburg-Vorpommern). Kann die Bundesregierung erklären, ob und wenn ja, wann die schleswig-holsteinische Landesregierung die Unterlagen für die Linienbestimmung der A 20 im Raum Lübeck inzwischen an den Bundesminister für Verkehr gesandt hat, mit der Folge, daß die Fristen des § 2 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (VerkPBG) zu laufen begonnen haben?
Trifft es zu, daß die Europäische Kommission im Rahmen des Beschwerdeverfahrens P 94/4462 gegenüber der deutschen Bundesregierung moniert hat, daß die Linienbestimmung für die A 20 im Raum Lübeck gemäß § 2 VerkPBG ohne förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen soll und daß dies nach Auffassung der Kommission im Widerspruch zu den Richtlinien 85/337/EWG (Umweltverträglichkeitsprüfung) und 92/43/EWG (Flora-Fauna-Habitat) steht?
Welche Folgerungen für die rechtliche Bestandfähigkeit der Planung der A 20 im Raum Lübeck einerseits und der entsprechenden Vorschriften des VerkPBG andererseits zieht die Bundesregierung aus den Ausführungen der Kommission?
Ist die Antwort der Bundesregierung auf das Auskunftsersuchen P 94/4462 inzwischen erfolgt? Wenn ja, wann und wie? Wie hat sich die Bundesregierung geäußert?
Trifft es zu, daß sich der Bundesrechnungshof in die Diskussion um die Trassenführung der A 20 im Raum Lübeck eingeschaltet hat, und wenn ja,
a) mit welchen Argumenten,
b) mit welchem Ergebnis?