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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

A 20 - Linienbestimmungsverfahren im Raum Lübeck (G-SIG: 13010126)

Zeitpunkt der Überweisung der Unterlagen für die Linienbestimmung der A 20 im Raum Lübeck durch die schleswig-holsteinische Landesregierung an das Bundesverkehrsministerium und damit Beginn der Fristen gem. § 2 VerkPBG, Kritik der Europäischen Kommission im Rahmen des Beschwerdeverfahrens P 94/4462 an der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung, Konsequenzen für die rechtliche Bestandsfähigkeit der Planung, Antwort der Bundesregierung auf das Auskunftsersuchen P 94/4462, Intervention des Bundesrechnungshofs

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

13.02.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/29424. 01.95

A 20 - Linienbestimmungsverfahren im Raum Lübeck

des Abgeordneten Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Entsprechend öffentlichen Erklärungen ist die schleswig-holsteinische Landesregierung zuständig für die Vorbereitung des Linienbestimmungsverfahrens der A 20 im Raum Lübeck, d. h. für den Abschnitt Lübeck-Rhena (Mecklenburg-Vorpommern). Kann die Bundesregierung erklären, ob und wenn ja, wann die schleswig-holsteinische Landesregierung die Unterlagen für die Linienbestimmung der A 20 im Raum Lübeck inzwischen an den Bundesminister für Verkehr gesandt hat, mit der Folge, daß die Fristen des § 2 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (VerkPBG) zu laufen begonnen haben?

2

Trifft es zu, daß die Europäische Kommission im Rahmen des Beschwerdeverfahrens P 94/4462 gegenüber der deutschen Bundesregierung moniert hat, daß die Linienbestimmung für die A 20 im Raum Lübeck gemäß § 2 VerkPBG ohne förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen soll und daß dies nach Auffassung der Kommission im Widerspruch zu den Richtlinien 85/337/EWG (Umweltverträglichkeitsprüfung) und 92/43/EWG (Flora-Fauna-Habitat) steht?

3

Welche Folgerungen für die rechtliche Bestandfähigkeit der Planung der A 20 im Raum Lübeck einerseits und der entsprechenden Vorschriften des VerkPBG andererseits zieht die Bundesregierung aus den Ausführungen der Kommission?

4

Ist die Antwort der Bundesregierung auf das Auskunftsersuchen P 94/4462 inzwischen erfolgt? Wenn ja, wann und wie? Wie hat sich die Bundesregierung geäußert?

5

Trifft es zu, daß sich der Bundesrechnungshof in die Diskussion um die Trassenführung der A 20 im Raum Lübeck eingeschaltet hat, und wenn ja,

a) mit welchen Argumenten,

b) mit welchem Ergebnis?

Bonn, den 24. Januar 1995

Rainder Steenblock Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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