Auswirkungen der 4. Novelle des Abwasserabgabengesetzes auf die Gewässergüte
des Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die ab 1. Januar 1994 geltende 4. Novelle zum Abwasserabgabengesetz hat durch die erweiterte Verrechnungsmöglichkeit nach § 10 Abs. 4, nach der Abgaben nicht nur mit wesentlichen, d. h. 20 %igen schadstoffmindernden Investitionen, sondern auch mit einfachen Kanalbaumaßnahmen verrechnet werden können, zu einer drastischen Reduktion der Abgabeneinnahmen geführt.
Diese Abgabeneinnahmen sind nach § 13 Abs. 1 zweckgebunden für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, zu verwenden. Durch den Einnahmenrückgang können die Länder wichtige Investitionsprojekte der Kommunen nicht mehr bezuschussen, da eine Priorität von Investitionsmaßnahmen für Schadstoffminderungen gegenüber Kanalbaumaßnahmen im Abwasserabgabengesetz nicht vorgesehen ist.
In der Unterrichtung der Bundesregierung über die Auswirkungen der 2. und 3. Novelle zum Abwasserabgabengesetz wurden bereits Vorschläge für eine 5. Novelle angesprochen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch war das bundesweite Aufkommen der Abwasserabgabe in den Jahren ab 1990, getrennt nach den alten und den neuen Bundesländern?
2. Wie hoch waren die Einbußen des Abwasserabgabenaufkommens 1994 gegenüber der Gesetzesfassung vor der 4. Novelle 1993 wegen der nun eingeführten Verrechnungsmöglichkeit für Kanalbaumaßnahmen und der nicht erfolgten Anhebung des Staffelsatzes von 60 DM auf 70 DM pro Schadeinheit?
3. Sieht die Bundesregierung Ausgleichsmöglichkeiten für diese unter Frage 2 geschilderten Abgabeneinbußen vor für den Fall, daß die Länder wegen den Mindereinnahmen aus der Abwasserabgabe wichtige Investitionsprojekte zur Schadstoffverminderung in den Kommunen nicht mehr bezuschussen können, da die Mittel per Verrechnung für Kanalbaumaßnahmen ausgegeben werden?
4. Ist die Bundesregierung bereit, in der anstehenden 5. Novelle des Abwasserabgabengesetzes Verrechnungsmöglichkeiten für produktionsintegrierte Investitionen zur Schadstoffvermeidung im Sinne einer Prozeßoptimierung zu gewähren, wenn diese zu einer langanhaltenden Verminderung der Schadstofffracht von mindestens 20 % führen?
5. Ist die Bundesregierung bereit, den Empfehlungen des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Universität Köln zu folgen und in der 5. Novelle des Abwasserabgabengesetzes eine Indirekteinleiterabgabe einzuführen?
6. Welche langfristigen Konzepte besitzt die Bundesregierung, um eine verstärkte Regenwassernutzung der Haushalte zu fördern?
7. Ist die Bundesregierung zu einer Senkung des Schwellenwertes organischer Halogenverbindungen (als adsorbierbare organisch gebundene Halogene — AOX) von derzeit 10 kg Chlor Jahresmenge auf 1 kg Jahresmenge, bzw. von 100 Mikrogramm je Liter auf 25 Mikrogramm je Liter bereit sowie zur Senkung der Schadeinheit-Bemessung von derzeit 2 kg Chlor pro Schadeinheit auf 0,2 kg Chlor pro Schadeinheit?
8. Hält die Bundesregierung die sonstige geltende Bewertung der Schadstoffe und Schadstoffgruppen sowie die damit verbundenen Schwellenwerte für ausreichend?
Fragen8
Wie hoch war das bundesweite Aufkommen der Abwasserabgabe in den Jahren ab 1990, getrennt nach den alten und den neuen Bundesländern?
Wie hoch waren die Einbußen des Abwasserabgabenaufkommens 1994 gegenüber der Gesetzesfassung vor der 4. Novelle 1993 wegen der nun eingeführten Verrechnungsmöglichkeit für Kanalbaumaßnahmen und der nicht erfolgten Anhebung des Staffelsatzes von 60 DM auf 70 DM pro Schadeinheit?
Sieht die Bundesregierung Ausgleichsmöglichkeiten für diese unter Frage 2 geschilderten Abgabeneinbußen vor für den Fall, daß die Länder wegen den Mindereinnahmen aus der Abwasserabgabe wichtige Investitionsprojekte zur Schadstoffverminderung in den Kommunen nicht mehr bezuschussen können, da die Mittel per Verrechnung für Kanalbaumaßnahmen ausgegeben werden?
Ist die Bundesregierung bereit, in der anstehenden 5. Novelle des Abwasserabgabengesetzes Verrechnungsmöglichkeiten für produktionsintegrierte Investitionen zur Schadstoffvermeidung im Sinne einer Prozeßoptimierung zu gewähren, wenn diese zu einer langanhaltenden Verminderung der Schadstofffracht von mindestens 20 % führen?
Ist die Bundesregierung bereit, den Empfehlungen des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Universität Köln zu folgen und in der 5. Novelle des Abwasserabgabengesetzes eine Indirekteinleiterabgabe einzuführen?
Welche langfristigen Konzepte besitzt die Bundesregierung, um eine verstärkte Regenwassernutzung der Haushalte zu fördern?
Ist die Bundesregierung zu einer Senkung des Schwellenwertes organischer Halogenverbindungen (als adsorbierbare organisch gebundene Halogene — AOX) von derzeit 10 kg Chlor Jahresmenge auf 1 kg Jahresmenge, bzw. von 100 Mikrogramm je Liter auf 25 Mikrogramm je Liter bereit sowie zur Senkung der Schadeinheit-Bemessung von derzeit 2 kg Chlor pro Schadeinheit auf 0,2 kg Chlor pro Schadeinheit?
Hält die Bundesregierung die sonstige geltende Bewertung der Schadstoffe und Schadstoffgruppen sowie die damit verbundenen Schwellenwerte für ausreichend?