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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Anspruch und Wirklichkeit von Hochschulsonderprogrammen (G-SIG: 13010183)

Bilanz der beiden Hochschulsonderprogramme und der Erneuerungsprogramme für Hochschule und Forschung in den neuen Ländern: Studienplätze, Studiengänge, neugeschaffene Stellen, Graduiertenförderung, Frauenförderung etc.

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Datum

07.03.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/47509. 02. 95

Anspruch und Wirklichkeit von Hochschulsonderprogrammen

der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Dr. Angelika Köster-Loßack, Simone Probst und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Derzeit studieren an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland 1 838 562 Studentinnen und Studenten bei einer rückläufigen Anfängerinnen- und Anfängerzahl von 255 165 (Wintersemester 1994/95).

Da die Kapazitäten der Hochschulen für eine wesentlich geringere Zahl von Studentinnen und Studenten ausgerichtet sind, kommen derzeit drei Programme zur Bewältigung einer durch Überlast und staatliche Mittelknappheit geprägten Situation zum Tragen.

Das am 10. März 1989 unterzeichnete Hochschulsonderprogramm I (HSP I) ist ein auf sieben Jahre konzipiertes Programm zur Sicherung der Leistungsfähigkeit und zum Offenhalten der Hochschulen in besonders belasteten Fachrichtungen.

Hierzu sollen Bund und (alte) Länder jährlich 150 Mio. DM zur Finanzierung von zusätzlichen Personalstellen, für eine Verbesserung der Bibliotheks-, Raum- und Sachmittel bereitstellen.

Des weiteren sind in geringerem Maße Bundesmittel für die Gewinnung ausländischer Gastdozentinnen und -dozenten sowie für den erweiterten Einsatz von Fernstudieneinheiten vorgesehen.

Das ebenfalls von den Regierungschefs von Bund und alten Ländern am 2. Oktober 1990 unterzeichnete Hochschulsonderprogramm II (HSP II) soll der Sicherung der Leistungsfähigkeit in Hochschule und Forschung dienen.

Beginnend mit dem Jahr 1991 sind über zehn Jahre 4 Mrd. DM in auf- und absteigenden Summen veranschlagt.

Hauptziele sind die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Förderung von Frauen in der Wissenschaft, die Stärkung der Fachhochschulen und die Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit im Hochschulwesen.

Am 11. Juli 1991 unterzeichneten die Regierungschefs von Bund und Ländern das Erneuerungsprogramm für Hochschule und Forschung in den neuen Ländern (HEP).

Das HEP, welches eine Laufzeit vom 1. April 1991 bis zum 31. Dezember 1996 besitzt, ist mit 2,4 Mrd. DM ausgestattet, welche zu 75 % vom Bund aufzubringen sind.

Es soll Sofortmaßnahmen zur personellen und investiven Erneuerung der Hochschulen und zur Schaffung einer leistungsfähigen Forschung erbringen.

Aktuell hat die Bundesregierung in den Koalitionsvereinbarungen angekündigt, die existierenden Sonderprogramme zu überprüfen und zusammenzuführen.

Wir fragen nun die Bundesregierung:

1. Die eingerichteten Sonderprogramme sind als zeitlich befristete Notprogramme zur Bewältigung der bestehenden Überlast an den Hochschulen konzipiert.

Warum wird, da trotz derzeit sinkender Studienanfängerinnen- und -anfängerzahlen eine Entspannung auch in absehbarer Zeit nicht eintreten wird, weiter mit dieser Art von Provisorien agiert?

2. Welche Personen, Gruppen oder Institutionen werden zur Ausarbeitung des überprüften und zusammengefaßten Sonderprogramms herangezogen?

Welche Personen, Gruppen oder Institutionen werden als Sachverständige angehört?

3. Um wie viele Studienplätze in jeweils welchen Studienfächern konnte die Aufnahmekapazität der Universitäten und Fachhochschulen durch die Sonderprogramme erhöht werden?

4. In welchen Studiengängen wurden seit Anlaufen des HSP I Zulassungsbeschränkungen bundesweit oder auf spezielle Hochschulen bezogen eingeführt, in welchen aufgehoben, und um welche Art von Zulassungsbeschränkungen handelt es sich?

5. Wie viele zusätzliche Stellen wurden durch welches der drei Programme geschaffen?

6. Wie viele in den regulären Haushalten der Universitäten und Fachhochschulen angesiedelte Stellen wurden während der Laufzeit der Sonderprogramme abgebaut, „k. w. " gesetzt bzw. nicht wieder besetzt?

7. In welchen Lohn- und Gehalts- bzw. Besoldungsstufen sind hierbei wie viele Stellen — ausgewiesen nach Geschlecht — angesiedelt?

8. Wie viele der der Deutschen Forschungsgemeinschaft über das HSP II zugewiesenen Mittel für die Habilitationsförderung wurden in den einzelnen Jahren der Laufzeit jährlich abgerufen, und welcher Anteil entfiel hierbei auf die Frauenförderung?

9. Wie viele Mittel wurden seit Beginn der Sonderprogramme jährlich für die Doktoranden- und Doktorandinnenförderung eingesetzt?

10. Wie viele zusätzliche Graduiertenkollegs wurden durch das HSP II geschaffen, wo sind diese angesiedelt, und welche fachliche Schwerpunktsetzung wird mit ihnen vorgenommen?

11. Existiert eine Vernetzung der geschaffenen Graduiertenkollegs mit anderen wissenschaftlichen Feldern oder Institutionen an den Hochschulen oder außerhalb der Hochschulen, beispielsweise mit Sonderforschungsbereichen oder An-Instituten?

Wenn ja, welche Vernetzung besteht mit welchem Graduiertenkolleg?

12. Wie viele vorgezogene Berufungen wurden — ausgewiesen nach Geschlecht — aufgrund der Sonderprogramme ausgesprochen?

13. Welche Mittel der Sonderprogramme werden explizit für Frauenförderung verwandt, und wie werden sie eingesetzt?

14. Wird feministische Forschung im Rahmen der Sonderprogramme gefördert?

Wenn ja, wo und in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

15. Welche geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen werden wo in welchem Umfang mit Mitteln der Sonderprogramme gefördert?

16. Wie viele Stellen wurden an den Hochschulen und Akademien in den neuen Bundesländern durch Evaluation und andere Anpassungsmaßnahmen von 1989 bis 1994 abgebaut, wie viele zeitlich befristet durch das HEP geschaffen, und wie viele werden nach Auslaufen des HEP zum 31. Dezember 1996 voraussichtlich weitergeführt?

17. Gibt es Erkenntnisse darüber, wo die über HSP I und II sowie HEP finanzierten Beschäftigten nach Auslaufen der Verträge verbleiben?

Wenn nein, warum ist eine solche Erhebung nicht angestellt worden?

18. Wie hat sich der prozentuale Anteil der Sachmittel und Personalstellen, die durch HSP I und II bzw. HEP finanziert sind, gemessen an den Haushalten der Hochschulen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, seit Anlaufen der Sonderprogramme entwickelt?

Fragen18

1

Die eingerichteten Sonderprogramme sind als zeitlich befristete Notprogramme zur Bewältigung der bestehenden Überlast an den Hochschulen konzipiert. Warum wird, da trotz derzeit sinkender Studienanfängerinnen- und -anfängerzahlen eine Entspannung auch in absehbarer Zeit nicht eintreten wird, weiter mit dieser Art von Provisorien agiert?

2

Welche Personen, Gruppen oder Institutionen werden zur Ausarbeitung des überprüften und zusammengefaßten Sonderprogramms herangezogen? Welche Personen, Gruppen oder Institutionen werden als Sachverständige angehört?

3

Um wie viele Studienplätze in jeweils welchen Studienfächern konnte die Aufnahmekapazität der Universitäten und Fachhochschulen durch die Sonderprogramme erhöht werden?

4

In welchen Studiengängen wurden seit Anlaufen des HSP I Zulassungsbeschränkungen bundesweit oder auf spezielle Hochschulen bezogen eingeführt, in welchen aufgehoben, und um welche Art von Zulassungsbeschränkungen handelt es sich?

5

Wie viele zusätzliche Stellen wurden durch welches der drei Programme geschaffen?

6

Wie viele in den regulären Haushalten der Universitäten und Fachhochschulen angesiedelte Stellen wurden während der Laufzeit der Sonderprogramme abgebaut, „k. w. " gesetzt bzw. nicht wieder besetzt?

7

In welchen Lohn- und Gehalts- bzw. Besoldungsstufen sind hierbei wie viele Stellen — ausgewiesen nach Geschlecht — angesiedelt?

8

Wie viele der der Deutschen Forschungsgemeinschaft über das HSP II zugewiesenen Mittel für die Habilitationsförderung wurden in den einzelnen Jahren der Laufzeit jährlich abgerufen, und welcher Anteil entfiel hierbei auf die Frauenförderung?

9

Wie viele Mittel wurden seit Beginn der Sonderprogramme jährlich für die Doktoranden- und Doktorandinnenförderung eingesetzt?

10

Wie viele zusätzliche Graduiertenkollegs wurden durch das HSP II geschaffen, wo sind diese angesiedelt, und welche fachliche Schwerpunktsetzung wird mit ihnen vorgenommen?

11

Existiert eine Vernetzung der geschaffenen Graduiertenkollegs mit anderen wissenschaftlichen Feldern oder Institutionen an den Hochschulen oder außerhalb der Hochschulen, beispielsweise mit Sonderforschungsbereichen oder An-Instituten?

Wenn ja, welche Vernetzung besteht mit welchem Graduiertenkolleg?

12

Wie viele vorgezogene Berufungen wurden — ausgewiesen nach Geschlecht — aufgrund der Sonderprogramme ausgesprochen?

13

Welche Mittel der Sonderprogramme werden explizit für Frauenförderung verwandt, und wie werden sie eingesetzt?

14

Wird feministische Forschung im Rahmen der Sonderprogramme gefördert?

Wenn ja, wo und in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

15

Welche geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen werden wo in welchem Umfang mit Mitteln der Sonderprogramme gefördert?

16

Wie viele Stellen wurden an den Hochschulen und Akademien in den neuen Bundesländern durch Evaluation und andere Anpassungsmaßnahmen von 1989 bis 1994 abgebaut, wie viele zeitlich befristet durch das HEP geschaffen, und wie viele werden nach Auslaufen des HEP zum 31. Dezember 1996 voraussichtlich weitergeführt?

17

Gibt es Erkenntnisse darüber, wo die über HSP I und II sowie HEP finanzierten Beschäftigten nach Auslaufen der Verträge verbleiben?

Wenn nein, warum ist eine solche Erhebung nicht angestellt worden?

18

Wie hat sich der prozentuale Anteil der Sachmittel und Personalstellen, die durch HSP I und II bzw. HEP finanziert sind, gemessen an den Haushalten der Hochschulen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, seit Anlaufen der Sonderprogramme entwickelt?

Bonn, den 9. Februar 1995

Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) Dr. Angelika Köster-Loßack Simone Probst Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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