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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Korruption (II.): Beteiligung von Bediensteten der öffentlichen Verwaltungen an Korruptionsdelikten (G-SIG: 13010184)

Einleitung von Ermittlungsverfahren, Verfahrenseinstellung und Verurteilung, Art der gewährten Vorteile und Gegenleistungen, Beteiligung von Mitarbeitern der Polizei, besonders bei Beschaffung von Ausrüstungen, materieller Schaden, Präventiv- und Kontrollmaßnahmen (jeweils für die Jahre 1990 bis 1994 und aufgeschlüsselt für die öffentlichen Verwaltungen von Bund und Ländern, nach Ressorts und Aufgabenbereichen), Notwendigkeit und Eignung strafrechtlicher Änderungen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

28.03.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/47609.02. 95

Korruption (IL): Beteiligung von Bediensteten der öffentlichen Verwaltungen an Korruptionsdelikten

des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Thema Korruption erfährt zu Recht zunehmend öffentliche Aufmerksamkeit. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich zum Ziel gesetzt, kontinuierlich mit parlamentarischen Initiativen und Anfragen die Entwicklung dieses Besorgnis erregenden Phänomens aufzuklären sowie notwendige Gegenmaßnahmen zu fördern.

Wir bitten, nachfolgende Fragen für die Jahre 1990 bis 1994 jeweils aufgeschlüsselt für die öffentlichen Verwaltungen des Bundes und der Länder sowie nach Ressorts und Aufgabenbereichen zu beantworten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Gegen wie viele Beamte, Angestellte und Arbeiter ist jeweils in den betreffenden Jahren ein Ermittlungsverfahren wegen (versuchter) a) Vorteilsannahme, b) Bestechlichkeit, c) Bestechung, d) Vorteilsgewährung, e) Nötigung bzw. Erpressung von potentiellen Vorteilsgebern eingeleitet worden?

2

Wie viele Verfahren der unter Frage 1 erfragten Art sind in den betreffenden Jahren jeweils abgeschlossen worden mit einer a) Einstellung (nach welcher Vorschrift), b) Verurteilung zu Geld- bzw. Freiheitsstrafe in jeweils welcher Höhe?

3

Welcher Art waren die verlangten bzw. gewährten Vorteile sowie die dafür erbrachten Gegenleistungen in diesen Fällen?

4

a) Wie viele Beamte bzw. Angestellte oder Arbeiter speziell der Polizei waren jeweils in Vorgänge gemäß Frage 1 verwickelt?

b) Bei wie vielen dieser Fälle handelte es sich jeweils um Beschaffung von Ausrüstungen? Wie viele Lieferantenfirmen waren dabei betroffen?

5

Welcher materielle Schaden ist den verschiedenen Verwaltungsbereichen nach Schätzung der Bundesregierung (bzw. der Länderregierungen) jeweils entstanden a) in diesen Fällen, b) insgesamt, einschließlich der Fälle ohne konkrete Tatverdächtige?

6

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung und haben — nach deren Kenntnis — die Länder in den betreffenden Jahren mit jeweils welchen Ergebnissen ergriffen oder aber (warum?) unterlassen, z. B.

a) zur Erkenntnis der Gefahren: aa) bundesweite Erfassung, Sammlung und Auswertung von Korruptionsstrukturen und -mustern, bb) Weitergabe dieser Informationen an potentiell betroffene öffentliche Verwaltungen sowie Strafverfolgungsbehörden, cc) im Bereich Aus- und Fortbildung von Vorgesetzten und Mitarbeitern (z. B. Erkenntnis und Abwehr von „Anfütterungs-Versuchen" );

b) interne Präventiv- und Kontrollmaßnahmen: aa) neben fiskalischer und technischer Nachprüfung von Investitionsvorhaben und -aufträgen, bb) Anhebung der Kontrolldichte und Prüfqualität, cc) Hinzuziehung externer Sachverständiger, dd) Rotation von Personal in sensitiven Bereichen, wie etwa den Beschaffungsstellen;

c) Überprüfung des Vergaberechts: aa) kritische Überprüfung der Vergaberichtlinien, bb) Standardisierung der Leistungsverzeichnisse — soweit möglich — als Grundlage der Preisermittlungen, cc) regelmäßige Ermittlung durchschnittlicher Kosten für bestimmte (z. B. Bau-)Leistungen im überregionalen Preisvergleich, dd) Einführung bzw. Erhöhung risikoerhöhender Vertragsstrafen in allen Vergabebereichen;

d) Nutzung und Intensivierung externer Kontrollen: aa) konsequente Umsetzung von Revisionsfeststellungen der Rechnungshöfe in organisatorischer und disziplinarrechtlicher Hinsicht, bb) Bildung von gut ausgestatteten Sonderdezernaten der Strafermittlungsbehörden;

e) Überprüfung möglicher Anpassungen des Sanktionsrechts?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Notwendigkeit und Geeignetheit der folgenden (straf-)rechtlichen Änderungen des status quo:

a) vollständiger Ausschluß der steuerlichen Absetzbarkeit von Bestechungs- und Schmiergeldern im In- und Ausland,

b) Präzisierung der Strafdrohung in den §§ 331 ff. StGB bezüglich aller geldwerten Zuwendungen, die einem öffentlich Bediensteten zumindest auch in bezug auf sein Amt gemacht werden,

c) neuer Straftatbestand der „Haushaltsuntreue" (§ 266 StGB) bei vorsätzlichem Verschwenden öffentlicher Gelder auch ohne nachweislichem Eigennutz, flankiert durch eine Anzeigepflicht der Rechnungshöfe bei strafrechtlich relevanten Prüfungsergebnissen,

d) eindeutige Strafdrohung gegen Ausschreibungsbetrug (§ 264 b StGB), nämlich bereits gegen die Beteiligung an wettbewerbsausschließenden Maßnahmen, ungeachtet eines nachweisbaren Schadens,

e) Erweiterung der in § 30 Abs. 4 AO vorgesehenen Ausnahme von der Wahrung des Steuergeheimnisses, sofern die Schadenssumme erheblich ist und hinreichender Verdacht auf Korruptionsdelikte besteht,

f) Ermöglichung der Verfallsanordnung gemäß den §§ 73 StGB trotz Regreßansprüchen des Verletzten und Überleitung dieser Ansprüche gegen die Staatskasse,

g) Einziehung von Unternehmen gemäß § 74 StGB, welche zur Deliktsdurchführung dienten,

h) Begründung der Zuständigkeit von Wirtschaftsstrafkammern bei den Landgerichten (§ 74 c Abs. 1 Nr. 6 GVG) auch für Verfahren wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit,

i) Straffreiheit bei Selbstanzeigen in Korruptionsfällen,

j) Erweiterung der Amtsträgereigenschaft im Sinne der Korruptionsdelikte auf Personen, die für die öffentliche Verwaltung Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen,

k) Erstreckung der wettbewerblich motivierten Korruptionsbeteiligung gemäß § 12 UWG auf Taten Deutscher im Ausland durch Ergänzung des § 5 StGB,

l) Erweiterung des Tatbestands der Abgeordnetenbestechung (§ 108 e StGB) auf praxisrelevante Einflußnahmen im Vorfeld parlamentarischer Abstimmungen?

8

Wird die Bundesregierung zur genaueren Erfassung des Problems in Absprache mit den Innen- und Justizministern der Länder die Rechtspflege- sowie die Polizeiliche Kriminalstatistik dahin gehend differenzieren lassen, daß künftig statt „Straftaten im Amt" die genaue Art der Amts- bzw. Korruptionsdelikte erkennbar wird?

Falls nein, warum hält sie dies zur genaueren Erkenntnis des Problemumfangs nicht für erforderlich?

Bonn, den 7. Februar 1995

Manfred Such Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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