Geplante Zusammenlegung der Hauptzollämter Würzburg und Schweinfurt
der Abgeordneten Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bundesminister der Finanzen erwägt seit 1992, seit der Auflösung der innerdeutschen Grenze, die Zusammenlegung der beiden Hauptzollämter Würzburg und Schweinfurt am Standort Schweinfurt. Grundlage dieser Erwägung ist der schwindende Bedarf an Zollformalitäten durch die Europäische Union. Beide Hauptzollämter wurden im Herbst 1994 durch eine Kommission auf ihre Bestandsfähigkeit untersucht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie begründet sich die geplante Entscheidung des Bundesministers der Finanzen, Schweinfurt als Standort der zusammengelegten Hauptzollämter zu wählen, obwohl sich im Vergleich beider Zollämter Würzburg als das bestandsfähigere Amt erwiesen hat?
Wie schätzt die Bundesregierung die sozialen und wirtschaftlichen Aspekte der betroffenen Finanzbeamten in Würzburg und die damit verbundenen Mehraufwendungen an Sozialleistungen ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung den beschäftigungspolitischen Effekt für den Standort Schweinfurt, wenn die betroffenen Bediensteten aus Würzburg nach Schweinfurt übersiedeln?
Ergeben sich strukturpolitische Vorteile für Schweinfurt?
Falls die Bundesregierung mit einem beschäftigungspolitisch positiven Effekt für den Standort Schweinfurt rechnet, ist es im Sinne einer effektiven Beschäftigungspolitik, Arbeitsplätze in Schweinfurt zu Lasten von Arbeitsplätzen in Würzburg zu schaffen?
Wie ist die Frage der benötigten Liegenschaften zu bewerten, die in Würzburg in ausreichender Menge vorhanden sind, wohingegen in Schweinfurt bereits jetzt Teile des Hauptzollamtes ausgelagert sind?