Der Kronzeuge Siegfried Nonne und die Rolle der Sicherheitsbehörden
des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auch sechs Jahre nach dem gewaltsamen Tod von Alfred Herrhausen sind die Umstände der Tat ebenso ungeklärt wie ihre Urheberschaft. Die offenbar unter Erfolgszwang stehende Bundesanwaltschaft, BKA und Verfassungsschutz präsentieren statt eines Ermittlungserfolgs drei Jahre später am 21. Januar 1992 einen vermeintlichen Kronzeugen: den psychisch äußerst labilen Siegfried Nonne. Dieser widerrief seine angeblich aus „freien Stücken" gemachten Aussagen hinsichtlich seiner vermeintlichen Beteiligung am RAF-Attentat auf Alfred Herrhausen in einer Fernsehsendung des WDR. Infolge dieser Sendung und eines Buches, welches weitere Einzelheiten zum Attentat auf Alfred Herrhausen sowie die Umstände des Aufbaus eines vermeintlichen „Kronzeugen" näher beleuchtete, wurden die Film- und Buchautoren sowie der damalige Rechtsanwalt von Herrn Nonne mit einem Ermittlungsverfahren und Haussuchungen überzogen. In ihren bisherigen Auskünften (v. a. Drucksache 12/2209) auf Anfragen von der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Bundesregierung bisher leider den tatsächlichen Hergang noch nicht offenbart.
Um endlich etwas Klärung in diese Angelegenheit im Einwirkungskreis von Verfassungsschutz, BKA und Bundesanwaltschaft zu bringen, fragen wir die Bundesregierung:
Fragen21
Zu welchen Ergebnissen sind die Ermittlungen im Mordfall Alfred Herrhausen bisher gelangt?
Kommen neben der RAF andere mögliche Täter in Frage?
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung heute den Aussagen des seitens des Bundeskriminalamtes am 21. Januar 1992 gegenüber der Presse als „Kronzeugen" im Mordfall Alfred Herrhausen präsentierten Siegfried Nonne bei?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in jener Zeit, in der angeblich RAF-Terroristen in der Wohnung des Siegfried Nonne gewohnt haben sollen, auch der Halbbruder des Herrn Nonne, der inzwischen verstorbene Hugo Föller, in dieser recht kleinen Wohnung lebte und daß nach den Aussagen Hugo Föllers — auch gegenüber Beamten des BKA — sich in dieser Wohnung eben keine weiteren Personen aufhielten?
Trifft es zu, daß diese Aussagen Hugo Föllers auch von den übrigen Bewohnern des fraglichen Hauses bestätigt wurden?
Trifft es zu, daß die im Keller der Wohnung der Brüder Siegfried Nonne/Hugo Föller aufgefundenen chemischen Verbindungen DNT, DNER sowie Nitroglycerin auch in einer noch so geschickten Mischung keinen neuen explosiven Stoff ergeben, der über die Sprengwirkung des Nitroglycerins hinausgeht?
Ist es richtig, daß im Keller des Siegfried Nonne keine TNT-Spuren, sondern eben u. a. nur DNT-Spuren unbekannter Herkunft gefunden wurden?
Kennt die Bundesregierung die in dem Buch „Das RAF-Phantom", Knaur-Verlag, München 1993, wiedergegebene Aussage des Sprengstoffexperten Dr. Eberhard Löw, der zu der vermeintlichen „natürlichen" Vernichtung des TNT im Keller des Siegfried Nonne mit Hilfe von Bakterien erklärte: „Wenn das so wäre, hätten wir keine Probleme mit Rüstungsaltlasten, denn das TNT liegt dort vierzig Jahre im Boden unter teilweise besseren Bedingungen und wird nicht abgebaut bzw. nicht so abgebaut, daß es tatsächlich ganz verschwunden ist."? Teilt die Bundesregierung des weiteren die Schlußfolgerung des Herrn Dr. Löw, daß — vorausgesetzt im Keller des Siegfried Nonne habe sich TNT befunden — man dort auch noch „TNT bzw. Begleitprodukte, die die Experten kennen, finden müßte, (da) die Nährstoffbedingungen fehlen, so daß Bakterien dort (im Keller) das TNT nicht abbauen können"? (Aussage Dr. Löw, zitiert nach „Monitor"/WDR 17. Februar 1992)?
Worauf — wenn also keine fremden Personen in der Wohnung des Siegfried Nonne im fraglichen Zeitraum wohnten und die Lagerung von TNT im Keller der Wohnung ausgeschlossen ist — stützt sich die Annahme von BKA, hessischem Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft, derzufolge „Terroristen in der Wohnung des Siegfried Nonne" lebten oder sich aufhielten und den Anschlag auf Alfred Herrhausen vorbereiteten?
Trifft es nicht vielmehr zu, wie in dem Knaur-Buch „Das RAF-Phantom" ausführlich beschrieben, daß der angebliche „Kronzeuge" Siegfried Nonne vom hessischen Verfassungsschutz unter Mithilfe von Bundesanwaltschaft und BKA-Beamten aufgebaut wurde?
Wenn dem so ist, warum wurde dieser vermeintliche „Kronzeuge" kreiert?
Trifft es zu, daß die entsprechenden Zitate im Buch „Das RAF Phantom" aus Akten des BKA und/oder des hessischen Verfassungsschutzes, die den systematischen Aufbau des vermeintlichen Kronzeugen durch Beamte des hessischen Verfassungsschutzes — zumindest im Einvernehmen mit BKA-Beamten und der Bundesanwaltschaft — belegten, letztlich zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den damaligen Rechtsanwalt des Herrn Nonne sowie die Journalisten Gerhard Wisnewski, Wolfgang Landgraeber und Ekkehard Sieker sowie zu der Haussuchungsaktion bei diesem Personenkreis am 1. März 1994 führten?
Trifft es zu, daß sich die Bundesanwaltschaft trotz entsprechenden Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wiesbaden über Monate hinweg nicht in der Lage sah, vollständige Akten zum Fall Nonne an die Staatsanwaltschaft Wiesbaden zu übersenden, damit dort ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Beamte des hessischen Verfassungsschutzes geführt werden konnte?
Weiß die Bundesregierung, ob dem Generalbundesanwalt die Möglichkeit der Erstellung und Übersendung sogenannter Duplo-Akten bekannt ist?
Wenn ja, warum wurden diese nicht angefertigt, um das o. g. Verfahren zu fördern?
Trifft es zu, daß im Zusammenhang mit der Bewertung der Aussagen des Herrn Nonne die in Frage 12 angesprochenen Akten an den Psychologie-Professor Dr. Udo Undeutsch, Frechen, und den Psychiater Professor Schumacher, Gießen, zur Erstellung von psychologischen bzw. psychiatrischen Gutachten übersandt wurden?
Trifft es zu, daß im Zusammenhang mit der Person des Siegfried Nonne beim Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz ein operativer Vorgang mit der Bezeichnung „U 2" — Namensgeber war eine Frankfurter U-Bahn-Linie — geführt wurde und dies dem BKA ebenfalls bekannt war?
Trifft es zu, daß Sinn dieser Operation „U 2" der Aufbau des vermeintlichen Kronzeugen Siegfried Nonne war?
Teilt die Bundesregierung heute die Auffassung der Buchautoren des „RAF-Phantom", daß nicht Herr Nonne auf den hessischen Verfassungsschutz, sondern umgekehrt der Verfassungsschutz auf Siegfried Nonne zugegangen ist und die Veröffentlichung entsprechender Fakten und Aussagen beteiligter Beamter schließlich zu dem bereits in Frage 11 erwähnten Ermittlungsverfahren gegen den Rechtsanwalt K. führte?
Trifft es zu, daß zur Durchführung der Haussuchungen bei dem damaligen Rechtsanwalt des Herrn Nonne und den genannten Buchautoren („Das FAF-Phantom") eine Genehmigung seitens des Bundesministers der Justiz und des Bundesministers des Innern eingeholt werden mußte und beide Minister diese Genehmigung auch erteilt haben?
Warum wurden diese Genehmigungen erteilt?
War Herr Nonne nach Wissen der Bundesregierung an der Ermordung von Alfred Herrhausen beteiligt?
Wenn ja, wie?
Welche der sich ja widersprechenden Aussagen des Siegfried Nonne hinsichtlich seiner Beteiligung oder Nichtbeteiligung an der Ermordung des Herrn Alfred Herrhausen stimmt nach Auffassung der Bundesregierung?