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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Elektrosmog (1): Belästigung von Schwerhörigen durch Mobilfunk (G-SIG: 13010278)

Auswirkungen des Mobilfunks auf Träger von Hörgeräten, Nachbesserung bzw. Entsorgung der Hörgeräte, Anwendung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten und des Medizinproduktegesetzes

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

04.04.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/74608. 03. 95

Elektrosmog (1) Belästigung von Schwerhörigen durch Mobilfunk

der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Christine Scheel, Halo Saibold und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) des Mobilfunks ist eine notwendige Voraussetzung für den weiteren Ausbau der Mobilfunknetze. Auf der Grundlage des EG-Beschlusses 89/336/ EWG wurde 1992 vom Deutschen Bundestag das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMVG) verabschiedet.

Bekanntgeworden war die Beeinflussung anderer elektronischer Ausrüstungen in Flugzeugen, Kraftfahrzeugen (z. B. Airbags), Diagnose- und Therapiegeräten im Gesundheitswesen und bei Signalanlagen der Eisenbahnen.

Störungen, sog. Interferenzen, treten aber auch mit aktiven Implantaten wie Herzschrittmachern, Cochleaimplantaten, Insulinpumpen, Nervenstimulatoren u. a. auf. Nach Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz anläßlich des Internationalen Elektrosmog-Hearings in Hannover vom 16. September 1993 „sollten bis auf weiteres Personen mit diesen Implantaten keine Mobilfunkgeräte benutzen".

In der Bundesrepublik Deutschland tragen darüber hinaus ca. zwei Millionen Menschen Hörgeräte. Die digitale Übertragungstechnik verursacht nach Angaben des Australian National Acoustics Laboratory angeblich im Umkreis bis zu 35 m im Hörgerät ein unerträglich lautes Brummen. Bei Hörgeräten, so auch das Bundesamt für Strahlenschutz, „können Belästigungen der Geräteträger aufgrund der gepulsten Abstrahlung von Mobilfunkgeräten auftreten" . Gegebenenfalls, so die Empfehlung, „können die Hörgeräte abgeschaltet werden, wenn Mobilfunkgeräte in der Nähe betrieben werden".

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

In welchem Umfang sind der Bundesregierung Beeinträchtigungen, Beschwerden oder Unfälle von Trägern von Hörgeräten oder Cochleaimplantaten bekanntgeworden, die auf den Einsatz von Mobilfunkgeräten bzw. den Ausbau der Mobilfunknetze eingehen, hinweisen oder zurückzuführen sind?

2

Sind nach Auffassung der Bundesregierung internationale Forschungen und ein Bericht des australischen National Acoustics Laboratory stichhaltig, wonach in Hörgeräten bis zu einer Entfernung von 35 m durch den Gebrauch von Mobiltelefonen ein Brummton und andere Störgeräusche erzeugt werden können, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erfahrungen?

3

Sind Presseberichte zutreffend, wonach das Bundesministerium für Gesundheit keinen Anlaß sieht, sich mit den genannten Beeinträchtigungen von Hörgeräten bzw. deren Trägern durch Mobilfunk zu befassen? Wenn ja, warum? Wenn nein, in welcher Weise hat sich die Bundesregierung mit dem Problem befaßt?

4

Hat die Bundesregierung zu den angeschnittenen Problemen Forschungsvorhaben veranlaßt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung hier keinen Forschungsbedarf?

5

Durch Hörgeräteverbesserungen sollten sich voraussichtlich die Probleme der Interferenzen lösen lassen. Tragen die Netzbetreiber des Mobilfunks die Kosten für notwendige Nachbesserungen an den Hörgeräten bzw. für erforderlich werdende Neuanschaffungen von Hörgeräten? Wenn nein, warum nicht?

6

Werden ausgemusterte Hörgeräte zukünftig der Elektronikschrottverordnung unterworfen? Wie stellt sich derzeit die gesetztliche Situation der Entsorgung veralteter Hörgeräte dar? Welche Empfehlungen gibt die Bundesregierung bezüglich der Entsorgung von Hörgeräten?

7

Erachtet die Bundesregierung die o. a. Probleme mit dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten und dem Medizinproduktegesetz für abschließend und ausreichend geregelt?

Bonn, den 22. Februar 1995

Dr. Manuel Kiper Christine Scheel Halo Saibold Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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