Umsetzung der Blair-House-Vereinbarung bezüglich Ölsaaten in der Europäischen Union und in Deutschland
der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Ernst Bahr, Hans-Werner Bert!, Friedhelm Julius Beucher, Hans Büttner (Ingolstadt), Christel Deichmann, Elke Ferner, Iris Follak, Günter Gloser, Günter Graf (Friesoythe), Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Monika Heubaum, Uwe Hiksch, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Ilse Janz, Dr. Uwe Jens, Marianne Klappert, Ernst Kastning, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Horst Kubatschka, Markus Meckel, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Christian Müller (Zittau), Kurt Palis, Georg Pfannenstein, Dieter Schloten, Dietmar Schütz (Oldenburg), Richard Schuhmann (Delitzsch), Rolf Schwanitz, Horst Sielaff, Jella Teuchner, Reinhard Weis (Stendal), Matthias Weisheit, Heidemarie Wright, Dr. Norbert Wieczorek, Heidemarie Wieczorek-Zeul
Vorbemerkung
Im Ölsaatenabkommen der Europäischen Union (EU) mit den USA sind für die damals zwölf Mitgliedstaaten der EU zusammen 5,128 Mio. Hektar (ha) festgelegt worden. Diese Flächen sind grundsätzlich prämienbegünstigt (Ausgleichszahlungen aus der EU-Agrarreform). Auf Deutschland entfallen 929 000 ha. Unter Berücksichtigung des aktuellen Flächenstillegungssatzes von 12 % für 1995 aus der EU-Agrarreform ergibt sich eine sogenannte sanktionsfreie Ölsaatenanbaufläche von 817 520 ha für Deutschland.
In Deutschland besteht die Absicht einer weiteren Regionalisierung und Aufteilung der Flächen auf die Bundesländer. Zwischenzeitlich sind nun erhebliche Zweifel aufgekommen, ob das in der Bundesrepublik Deutschland wenig marktwirtschaftlich angewandte System im Sinne seiner Väter so überhaupt funktioniert. Zweifel bestehen über das System der Kürzung der Ausgleichszahlungen bei Überschreitung der Garantieflächen und die Kumulierung von Prämienkürzungen, wenn in den folgenden Jahren die Garantiefläche erneut überschritten wird.
Offensichtlich gibt es hierzu zur Zeit eine Vielzahl ungelöster Probleme. Auf jeden Fall ist es für die ölsaatenanbauenden Landwirte dringend erforderlich, Klarheit über die zukünftige Handhabung der Ölsaatenregelung zu haben. Nur so lassen sich verläßliche Betriebsplanungen durchführen. Möglicherweise sind aber auch grundlegende Änderungen bei den zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen erforderlich.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen10
Trifft es zu, daß der Agrarrat im Dezember 1993 das sogenannte Blair-House-Abkommen so umgesetzt hat, daß Sanktionen, die einem Mitgliedstaat aus der Überschreitung der nationalen Garantiefläche für Ölsaaten erwachsen, so lange fortgelten, wie die Gesamtgarantiefläche der EU überschritten ist, auch wenn der Mitgliedstaat seine nationale Garantiefläche wieder einhält?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß bei dieser Rechtslage eine Aufteilung der EU-Garantiefläche auf die einzelnen Mitgliedstaaten und ein Wirksamwerden des Sanktionsmechanismus es zu einer völlig ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Belastung des Mitgliedstaates, der seine Garantiefläche einmal überschritten hat, kommt?
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß ein solches System im Widerspruch steht zu einer solidarischen Haftung der Union und dieses auch nicht vom Blair-House-Abkommen gefordert ist?
Warum hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einem solchen antikommunitären System angesichts der hohen deutschen finanziellen Leistung überhaupt zugestimmt, und waren ihm vorgenannte Konsequenzen bei seiner Zustimmung nicht bewußt?
Hält die Bundesregierung angesichts dieser unhaltbaren Konsequenzen weiterhin daran fest, auch die nationale Garantiefläche auf die 16 Bundesländer bei bestehenden Sanktionsregeln der EU aufzuteilen, was zur Folge hat, daß die neuen Bundesländer, die im Erntejahr 1994 ihre Garantieflächen überschritten haben, auf unbestimmte Zeit die auf Deutschland insgesamt entfallenden Kürzungen der Ausgleichszahlungen in Höhe von rund 18 % alleine leisten müssen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Situation beim Ölsaatenanbau für das Erntejahr 1995 ein?
Rechnet sie mit weiteren Überschreitungen der Garantieflächen a) in der EU, b) in Deutschland?
Auf welchen Umfang beläuft sich die Ölsaatenfläche der sogenannten Kleinerzeuger
a) in der EU,
b) in Deutschland, die auch bei Überschreitung der Garantiefläche sanktionsfrei ist?
Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung der Sanktionsmechanismus auf der Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 1765/92 in Deutschland zu handhaben, wenn für die Ernte 1995 die Ölsaatenhöchstfläche
a) in der EU,
b) in Deutschland überhaupt beziehungsweise wiederum überschritten wird?
Welche Auswirkungen hat dieser Sanktionsmechanismus auf die Einkommen der Landwirte, insbesondere in den neuen Ländern, bisher gehabt, und mit welchen Auswirkungen auf die Einkommen rechnet die Bundesregierung im laufenden Wirtschaftsjahr?
Wie viele Verordnungen beziehungsweise Vereinbarungen, die die deutsche Landwirtschaft betreffen, sind bisher im Zusammenhang mit der EU-Agrarreform und der Umsetzung des Blair-House-Abkommens erlassen worden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Regelungen im Zusammenhang mit der EU-Agrarreform und der Umsetzung des Blair-House-Abkommens im Agrarbereich inzwischen zu einem Verordnungsdschungel geworden sind, der kaum mehr von den Experten, geschweige denn von den betroffenen Landwirten durchschaut werden kann und nur von einer weiter aufgeblähten Verwaltung durchzuführen ist, die jedoch im Widerspruch zu den Forderungen der Bundesregierung nach Abbau von Bürokratie und einem schlanken Staat steht?