Linienbestimmung der A 20 im Raum Lübeck
des Abgeordneten Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Pressemeldungen zufolge beabsichtigt die Bundesregierung eine Abstimmung mit der Europäischen Kommission, bevor die Linie im Raum Lübeck bestimmt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Trifft es zu, daß dieses Konsultationsverfahren ins Auge gefaßt wird, weil in diesem Raum nach Auffassung der Bundesregierung möglicherweise Artikel 6 Abs. 4 UAbs. 2 der FFH-Richtlinie 92/43/EWG zur Anwendung kommen muß?
Sind also möglicherweise prioritäre Arten und/oder prioritäre Lebensräume im Sinne der FFH-Richtlinie vom Bau der A 20 im Raum Lübeck betroffen?
Wenn Frage 1 verneint wird: Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, ein Abstimmungsverfahren mit der Europäischen Kommission durchzuführen?