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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Umweltschutzstandards im freien Welthandel (G-SIG: 13010306)

Vergleich der Umweltstandards in der Textil-, Automobilindustrie und Landwirtschaft deutscher Handelspartner, Kostenvorteile durch niedrige Umweltstandards, Ökobilanzen für importierte Güter, Verbraucherschutz, Strafzölle bei Nichteinhaltung von Umweltstandards, Regionalisierung der Weltwirtschaft

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

30.03.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/80114. 03. 95

Umweltschutzstandards im freien Welthandel

der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Ingomar Hauchler, Klaus Lennartz, Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau, Wolfgang Behrendt, Friedrich Julius Beucher, Rudolf Bindig, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Lothar Fischer (Homburg), Gabriele Fograscher, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Manfred Hampel, Dr. Liesel Hartenstein, Brunhilde Irber, Jann-Peter Janssen, Susanne Kastner, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Dr. Christine Lucyga, Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Georg Pfannenstein, Rudolf Purps, Reinhold Robbe, Dr. Hansjörg Schäfer, Dagmar Schmidt (Meschede), Dr. Mathias Schubert, Dietmar Schütz (Oldenburg), Dr. R. Werner Schuster, Dr. Angelica Schwall-Düren, Erika Simm, Ludwig Stiegler, Dr. Bodo Teichmann, Adelheid Tröscher, Hans Georg Wagner, Hans Wallow, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Wolfgang Wodarg, Heidemarie Wright

Vorbemerkung

Insbesondere in den Entwicklungs- und Schwellenländern entstehen im Prozeß einer wachsenden internationalen Arbeitsteilung Umweltzerstörungen und Gesundheitsgefährdungen großen Ausmaßes. Im Welthandelsabkommen von Marakesch zum Abschluß der Uruguay-Runde sind dennoch die Wirtschafts- und Handelsinteressen der Industrieländer weitgehend ohne Vereinbarung von Umweltschutzstandards durchgesetzt worden.

Nichtregierungsorganisationen, Dritte-Welt-Gruppen, Umweltschutz und Verbraucherorganisationen verlangen zu Recht, daß freier Handel und Wirtschaftswachstum nicht in Konflikt geraten mit Umwelt- und Gesundheitsschutz. Der europäische Binnenmarkt und andere regionale Wirtschafts- und Handelszonen und der Weltmarkt insgesamt müssen durch Rahmenvorschriften umwelt-, sozial- und gesundheitsvertäglich gestaltet werden.

Die Bundesregierung und die deutschen Unternehmen müssen sich für verbindliche Umwelt- und Sozialstandards im internationalen Handel, in der Europäischen Union und in der Welthandelsorganisation — WTO — einsetzen, um trinkbares Wasser, gesunde Luft, rationelle Energieverwendung, Klimaschutz und umweltverträgliche Produkte und Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen.

Es sind Rahmenbedingungen zu schaffen, damit auch die Wirtschaft ihrer Verantwortung für Umwelt- und Gesundheitsschutz weltweit nachkommt. Die Verbraucher müssen durch Informationen und Produktkennzeichnung die Möglichkeit erhalten, möglichst umweltverträglich erzeugte, unbelastete und sichere Produkte zu kaufen und umweltschädigende, schadstoffbelastete Produkte zu meiden. Die Bundesregierung muß der Verantwortung Deutschlands für eine global verantwortliche Umweltschutzpolitik mit dem Ziel einer nachhaltigen, umweltverträglichen Entwicklung durch Umsetzung und Weiterentwicklung der internationalen Umwelt- und Naturschutzabkommen insbesondere der in Rio beschlossenen Agenda 21, der Klimakonvention, der Konvention über die biologische Vielfalt nachkommen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen17

1

In welchen Ländern, mit denen Deutschland Handelsbeziehungen hat, sind die Umweltschutzanforderungen z. B. im Bereich der Textilproduktion, der Landwirtschaft und der Automobilproduktion niedriger, gleich hoch oder höher als in Deutschland bzw. in der Europäischen Union?

2

Welche Auswirkungen hat die Nichteinhaltung von verantwortlichen Umweltschutzanforderungen bei importierten und exportierten Gütern bei der Produktion auf den Naturhaushalt, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen in den Produktionsländern?

3

Welche Auswirkungen hat die Nichteinhaltung verantwortlicher Umweltstandards bei der Produktion auf die Schadstoffbelastungen in den Importländern?

4

Welche Kostenvorteile entstehen durch fehlende oder niedrigere Umweltschutzstandards?

5

Welchen Einfluß hat die Subventionierung der Transportkosten, z. B. durch Nichtbesteuerung des Flugbenzins, auf die Preise der importierten Güter?

6

Welche Ökobilanzen für importierte Güter liegen vor, die im Ausland bei Nichteinhaltung verantwortlicher Umweltschutzstandards produziert und transportiert werden?

7

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung und was will sie tun, damit unverzichtbare Umweltschutzstandards bei der Produktion und dem Transport importierter Güter u. a. über die WTO und die EU durchgesetzt werden, um die weitere Zerstörung der Umwelt und der Gesundheit der Menschen in den Ursprungsländern in Zukunft zu verhindern?

8

Für welche Produkte gibt es schon jetzt international verbindliche Umweltschutzanforderungen für die Produktion und die Umweltverträglichkeit der Produkte?

9

Wie können Umweltschutzanforderungen verstärkt und beschleunigt in internationalen Produkt- und Produktionsnormen festgelegt werden?

10

Welche deutschen Handels- und Produktionsfirmen berücksichtigen bei ihren Entscheidungen deutsche Umweltschutzanforderungen auch im Ausland?

11

Welche Informationsmöglichkeiten bestehen über die bei der Produktion und den Produkten eingehaltenen Umweltschutzanforderungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher, um ihnen eine Entscheidungsmöglichkeit im Rahmen eines umweltverantwortlichen Verbraucherverhaltens zu geben?

12

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Beschaffungsentscheidungen die Umweltverträglichkeit der Produktion bei den Produkten, die im Ausland hergestellt werden?

13

Welchen Einfluß hätte die Durchsetzung verantwortlicher Umweltschutzanforderungen im internationalen Handel auf die Arbeitsplatzsicherung und -schaffung in Deutschland?

14

Könnten über internationale verbindliche Umweltschutzstandards regionale Märkte erhalten oder gestärkt werden, ohne positive Wirkungen des Welthandels zu behindern?

15

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Nichteinhaltung von Umweltschutzstandards im internationalen Handel nachzuweisen, und in welcher Form kann dies durch internationale Abkommen geschehen?

16

Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die Nichteinhaltung von Umweltstandards als unlauteren Wettbewerb mit Zöllen zu belegen, deren Aufkommen zweckgebunden für weltweite Maßnahmen für Umweltschutz und Armutsbekämpfung eingesetzt wird?

17

Unterstützt die Bundesregierung die Idee einer stärkeren Regionalisierung der Weltwirtschaft, um damit globale wirtschaftliche Machtkonzentrationen zu verhindern und die Durchsetzung von Umweltstandards zu erleichtern?

Bonn, den 14. März 1995

Michael Müller (Düsseldorf) Dr. Ingomar Hauchler Klaus Lennartz Brigitte Adler Ingrid Becker-Inglau Wolfgang Behrendt Friedrich Julius Beucher Rudolf Bindig Ursula Burchardt Marion Caspers-Merk Dr. Marliese Dobberthien Lothar Fischer (Homburg) Gabriele Fograscher Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Manfred Hampel Dr. Liesel Hartenstein Brunhilde Irber Jann-Peter Janssen Susanne Kastner Horst Kubatschka Eckart Kuhlwein Dr. Christine Lucyga Christoph Matschie Ulrike Mehl Jutta Müller (Völklingen) Georg Pfannenstein Rudolf Purps Reinhold Robbe Dr. Hansjörg Schäfer Dagmar Schmidt (Meschede) Dr. Mathias Schubert Dietmar Schütz (Oldenburg) Dr. R. Werner Schuster Dr. Angelica Schwall -Duren Erika Simm Ludwig Stiegler Dr. Bodo Teichmann Adelheid Tröscher Hans Georg Wagner Hans Wallow Reinhard Weis (Stendal) Dr. Wolfgang Wodarg Heidemarie Wright

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