BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Planung der Umfahrung Hamburgs im Zuge der A 20 (G-SIG: 13010309)

Nachträgliche Aufnahme einer Autobahnquerung der Elbe östlich von Hamburg im Raum Geesthacht in den Bundesverkehrswegeplan, Beginn und Umfang der Korridoruntersuchungen für die A 20/Nordwestumfahrung Hamburg auf niedersächsischer und schleswig-holsteinischer Seite der Elbe, Beteiligung der beiden Länder an den Kosten, Untersuchungen für eine kombinierte Straßen-/Schienenquerung und entsprechende Rechtsgrundlage, Förderung der A 20-Planungen in Schleswig-Holstein durch die Europäische Union

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

04.04.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/82415. 03. 95

Planung der Umfahrung Hamburgs im Zuge der A 20

des Abgeordneten Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den letzten Wochen hat es eine heftige Kontroverse zwischen der schleswig-holsteinischen Landesregierung und dem Hamburger Senat um eine westliche oder östliche Elbquerung im Rahmen der Umfahrung der Freien und Hansestadt Hamburg gegeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Der Hamburger Bürgermeister Dr. Henning Voscherau hat in den letzten Wochen häufiger die Forderung nach einer Autobahnquerung östlich von Hamburg im Raum Geesthacht erhoben. Wie realistisch ist nach Auffassung der Bundesregierung eine nachträgliche Aufnahme dieser Forderung in den Bundesverkehrswegeplan?

2

Trifft es zu, daß mit den Korridoruntersuchungen für die A 20/ Nordwestumfahrung Hamburg nunmehr begonnen werden soll?

3

Wie groß ist der Untersuchungskorridor auf niedersächsischer und schleswig-holsteinischer Seite der Elbe?

4

Wann ist mit Ergebnissen dieser Untersuchungen zu rechnen?

5

Gibt es Zusagen der Länder. Schleswig-Holstein und Niedersachsen, sich an den Kosten der Korridoruntersuchungen zu beteiligen?

6

Trifft es zu, daß auch Untersuchungen für eine kombinierte Straßen/Schienenquerung durchgeführt werden sollen?

7

Trifft es zu, daß die derzeitigen Festlegungen in den Bedarfsplänen für die Bundesfernstraßen bzw. für die Schienenwege eine kombinierte Straßen-/Schienenquerung nicht vorsehen?

8

Ist eine entsprechende Novellierung des Schienenwegeausbaugesetzes bzw. des Fernstraßenbaugesetzes derzeit vorgesehen?

9

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen gegebenenfalls die Planungen für eine kombinierte Straßen-/Schienenquerung der Elbe westlich Hamburgs?

10

Sind für Planungen der A 20 im Bundesland Schleswig-Holstein Mittel der Europäischen Union geflossen bzw. beantragt worden?

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

Bonn, den 15. März 1995

Rainder Steenblock Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen