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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Vorschläge der Bundesregierung zur Neuordnung des Familienleistungsausgleichs zum 1. Januar 1996 (G-SIG: 13010313)

Konkretisierung der vorgesehenen Neuregelung, z.B. Aufhebung des Bundeskindergeldgesetzes und Regelung im Einkommensteuergesetz oder Zeiträume für die Überprüfung des Existenzminimums von Kindern und Anpassung der Leistungen für Familien; Auswirkung der Neuregelung auf die Familien; Wahlrecht zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag, ggfs. Korrektur der getroffenen Wahl; Zeitrahmen für die Umsetzung des Regierungsvorschlags; finanzielle Auswirkungen

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

10.04.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/83615. 03. 95

Vorschläge der Bundesregierung zur Neuordnung des Familienleistungsausgleichs zum 1. Januar 1996

der Abgeordneten Joachim Poß, Ingrid Matthäus-Maier, Ingrid Becker-Inglau, Friedhelm Julius Beucher, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Anni Brandt-Elsweier, Ludwig Eich, Arne Fuhrmann, Günter Graf (Friesoythe), Dieter Grasedieck, Klaus Hagemann, Christel Hanewinckel, Rolf Hempelmann, Dr. Barbara Hendricks, Frank Hofmann (Volkach), Ingrid Holzhüter, Wolfgang Ilte, Barbara Imhof, Hans-Peter Kemper, Nicolette Kress!, Walter Kolbow, Volker Kröning, Detlev von Larcher, Christa Lörcher, Dieter Maaß (Herne), Dorle Marx, Ursula Mogg, Dr. Edith Niehuis, Bernd Scheelen, Horst Schild, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Reinhard Schultz (Everswinkel), Lisa Seuster, Jörg-Otto Spiller, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Hildegard Wester, Lydia Westrich, Hanna Wolf, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Nachdem die Bundesregierung sich jahrelang geweigert hat, die Vorschläge der SPD zu einem einheitlichen Kindergeld von 250 DM als Abzug von der Steuerschuld aufzunehmen, hat sie jetzt eine Wende in ihrer Familienpolitik eingeleitet. Die von der Regierungskoalition gemachten Vorschläge zum Familienleistungsausgleich sind ein deutlicher Schritt in Richtung auf das SPD-Modell. Mehr als 90 % aller Eltern sollen künftig statt des ungerechten Kinderfreibetrags ein einheitliches — allerdings immer noch zu niedriges — Kindergeld erhalten.

Die bisherigen Aussagen der Bundesregierung deuten jedoch darauf hin, daß die neuen Vorschläge das hektisch gefundene Ergebnis eines internen Streits in den Koalitionsfraktionen sind, ohne daß die notwendigen fachlichen Vorarbeiten durch die zuständigen Bundesministerien erfolgt sind. Wenn eine Änderung des Familienleistungsausgleichs rechtzeitig zum 1. Januar 1996 erfolgen soll, muß die Bundesregierung umgehend das bisher Versäumte nachholen und einen Gesetzentwurf vorlegen.

Damit die Auswirkungen der vorgesehenen Neuregelung transparenter werden und die Bundesregierung selbst Klarheit über die Entscheidung bisher noch offener Punkte erhält, fragen wir die Bundesregierung:

A. Konkretisierung der vorgesehenen Neuregelung

1. Wie sehen die vom Bundesminister der Finanzen, Dr. Theodor Waigel, und von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Claudia Nolte, am 7. März 1995 der Öffentlichkeit gegenüber vorgestellten Vorschläge für eine Neuordnung des Familienleistungsausgleichs im einzelnen aus?

Welche Fortentwicklungen bzw. Präzisierungen der Vorschläge sind in der Zwischenzeit erfolgt?

In welchen Punkten wurden die der Öffentlichkeit vorgestellten Vorschläge in der Zwischenzeit geändert?

2. Soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung das Bundeskindergeldgesetz vollkommen aufgehoben werden, und sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen sämtlich im Einkommensteuergesetz getroffen werden?

3. Für welche von der Bundesregierung selbst erkannten Einzelpunkte, die einer gesetzlichen Regelung bedürfen, gibt es bislang noch keine Festlegung?

4. In welchen Zeiträumen wird die Bundesregierung die Höhe des Existenzminimums von Kindern überprüfen und dementsprechend die Leistungen für Familien anpassen?

B. Auswirkung der Neuregelung auf die Familien

5. Wie hoch sind nach dem geltenden Recht (1995) für ein Kind die Leistungen durch Kindergeld und Kindergeldzuschlag sowie die Steuerentlastung durch den Kinderfreibetrag (bitte jeweils einzeln und in der Summe angeben) für

  • Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen von 0 DM, 10 000 DM, 20 000 DM usw. bis 130 000 DM (bitte jeweils in 10 000 DM-Schritten angeben);
  • Verheiratete mit einem zu versteuernden Einkommen von 0 DM, 10 000 DM, 20 000 DM usw. bis 240 000 DM (bitte jeweils in 10 000 DM-Schritten angeben)?

6. Wie hoch sind nach den Vorschlägen der Bundesregierung zur Neuordnung des Familienleistungsausgleichs die Entlastung durch Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag für die in der vorstehenden Frage 5 genannten Fälle, und in welcher Höhe ergibt sich jeweils eine Verbesserung bzw. Verschlechterung gegenüber dem geltenden Recht?

7. Wie lauten die entsprechenden Angaben laut vorstehenden Fragen 5 und 6 für Alleinstehende und Verheiratete mit

  • zwei Kindern,
  • drei Kindern,
  • vier Kindern,
  • fünf Kindern?

8. Trifft es zu, daß durch die von der Bundesregierung geplante Neuregelung Eltern in bestimmten Einkommensbereichen eine geringere Entlastung erhalten als bisher, in welchen Einkommensbereichen tritt bei ein, zwei, drei, vier oder fünf Kindern ein derartiger Effekt ein, und wie hoch ist jeweils die maximale Schlechterstellung?

C. Wahlrecht zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag

9. Warum sieht die Bundesregierung ein Wahlrecht zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag vor und nicht, wie die sog. Bareis-Kommission, in allen Fällen die Gewährung des Kindergeldes im laufenden Kalenderjahr mit der Möglichkeit der Verrechnung bei Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages bei der Einkommensteuerveranlagung?

10. Ab welcher Höhe des zu versteuernden Einkommens ist für Alleinstehende und für Verheiratete die Wahl des Kindergeldes oder die Wahl des Kinderfreibetrages günstiger als die Wahl des Kindergeldes bei

  • einem Kind,
  • zwei Kindern,
  • drei Kindern,
  • vier Kindern,
  • fünf Kindern?

11. Zu welchem Zeitpunkt sollen die Bürger ihr Wahlrecht ausüben?

12. Ist es möglich, daß durch unvorhersehbare Ereignisse, wie z. B. Steuerrechtsänderungen, sich eine einmal getroffene Wahl im nachhinein als nachteilig herausstellen kann?

13. Kann eine einmal getroffene Wahl später (z. B. bei Abgabe der Steuererklärung, im Einspruchsverfahren oder im Klageverfahren vor dem Finanzgericht) korrigiert werden?

14. Sollen die Finanzämter Steuerpflichtige, die offensichtlich eine für sie ungünstige Wahl getroffen haben, hierauf hinweisen?

15. Sollen die Finanzämter verpflichtet werden, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu prüfen, wie sich im Einzelfall Kindergeld und Kinderfreibetrag auswirken, und die günstigere Lösung bei der Steuerfestsetzung berücksichtigen?

16. Läuft das Wahlrecht zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag bei Arbeitnehmern darauf hinaus, daß die Arbeitgeber je nach getroffener Wahl unterschiedliche Lohnsteuertabellen anwenden müssen, und erhöht dies die Arbeitsbelastung der Lohnbüros?

D. Zeitrahmen für die Umsetzung des Vorschlags der Bundesregierung

17. Hält die Bundesregierung daran fest, daß die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs zum 1. Januar 1996 in Kraft treten soll?

18. Wann wird das Bundesministerium der Finanzen einen ersten Referentenentwurf vorlegen, wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf verabschieden, wann wird sie ihn im Bundesrat einbringen, und wann soll der Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden?

19. Bis wann muß nach Auffassung der Bundesregierung das Gesetz zur Neuregelung des Familienleistungsausgleichs verabschiedet und im Bundesgesetzblatt verkündet sein, damit ein Inkrafttreten zum 1. Januar 1996 möglich ist?

20. Macht die vorgesehene Neuregelung auch eine Änderung der Lohnsteuerkarten bzw. eine Änderung der Eintragung der Zahl der Kinder durch die Gemeinden erforderlich, und wenn ja, bis wann müssen die Gemeinden Klarheit über die vorzunehmenden Änderungen erhalten, damit die Lohnsteuerkarten rechtzeitig versandt werden können?

21. Bis wann muß nach Ansicht der Bundesregierung spätestens Klarheit über die neuen Lohnsteuertabellen bestehen?

E. Finanzielle Auswirkungen

22. Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach geltendem Recht die Ausgaben für Kindergeld und Kindergeldzuschlag sowie den Steuerausfall durch Kinderfreibetrag bezogen auf das Jahr 1996 (bitte getrennt angeben)?

23. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die bei der vorgesehenen Neuregelung entstehenden Kosten bzw. Steuerausfälle durch das neue Kindergeld und den neuen Kinderfreibetrag für das Jahr 1996 (bitte getrennt angeben)?

24. Wie viele erste Kinder, zweite Kinder, dritte Kinder, vierte und weitere Kinder wird es nach Schätzung der Bundesregierung im Jahr 1996 geben, und wie hoch wären die Kosten für das vorgesehene neue Kindergeld rein rechnerisch, wenn für alle Kinder das Kindergeld gewählt würde?

25. Für wie viele der zu vorstehender Frage 25 genannten Kinder kann nach Schätzung der Bundesregierung davon ausgegangen werden, daß nicht das Kindergeld, sondern der Kinderfreibetrag gewählt wird, und wie verändern sich hierdurch die finanziellen Auswirkungen?

Fragen25

1

Wie sehen die vom Bundesminister der Finanzen, Dr. Theodor Waigel, und von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Claudia Nolte, am 7. März 1995 der Öffentlichkeit gegenüber vorgestellten Vorschläge für eine Neuordnung des Familienleistungsausgleichs im einzelnen aus?

2

Soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung das Bundeskindergeldgesetz vollkommen aufgehoben werden, und sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen sämtlich im Einkommensteuergesetz getroffen werden?

3

Für welche von der Bundesregierung selbst erkannten Einzelpunkte, die einer gesetzlichen Regelung bedürfen, gibt es bislang noch keine Festlegung?

4

In welchen Zeiträumen wird die Bundesregierung die Höhe des Existenzminimums von Kindern überprüfen und dementsprechend die Leistungen für Familien anpassen?

5

Wie hoch sind nach dem geltenden Recht (1995) für ein Kind die Leistungen durch Kindergeld und Kindergeldzuschlag sowie die Steuerentlastung durch den Kinderfreibetrag (bitte jeweils einzeln und in der Summe angeben) für

Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen von 0 DM, 10 000 DM, 20 000 DM usw. bis 130 000 DM (bitte jeweils in 10 000 DM-Schritten angeben);

Verheiratete mit einem zu versteuernden Einkommen von 0 DM, 10 000 DM, 20 000 DM usw. bis 240 000 DM (bitte jeweils in 10 000 DM-Schritten angeben)?

6

Wie hoch sind nach den Vorschlägen der Bundesregierung zur Neuordnung des Familienleistungsausgleichs die Entlastung durch Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag für die in der vorstehenden Frage 5 genannten Fälle, und in welcher Höhe ergibt sich jeweils eine Verbesserung bzw. Verschlechterung gegenüber dem geltenden Recht?

7

Wie lauten die entsprechenden Angaben laut vorstehenden Fragen 5 und 6 für Alleinstehende und Verheiratete mit

zwei Kindern,

drei Kindern,

vier Kindern,

fünf Kindern?

8

Trifft es zu, daß durch die von der Bundesregierung geplante Neuregelung Eltern in bestimmten Einkommensbereichen eine geringere Entlastung erhalten als bisher, in welchen Einkommensbereichen tritt bei ein, zwei, drei, vier oder fünf Kindern ein derartiger Effekt ein, und wie hoch ist jeweils die maximale Schlechterstellung?

9

Warum sieht die Bundesregierung ein Wahlrecht zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag vor und nicht, wie die sog. Bareis-Kommission, in allen Fällen die Gewährung des Kindergeldes im laufenden Kalenderjahr mit der Möglichkeit der Verrechnung bei Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages bei der Einkommensteuerveranlagung?

10

Ab welcher Höhe des zu versteuernden Einkommens ist für Alleinstehende und für Verheiratete die Wahl des Kindergeldes oder die Wahl des Kinderfreibetrages günstiger als die Wahl des Kindergeldes bei

einem Kind,

zwei Kindern,

drei Kindern,

vier Kindern,

fünf Kindern?

11

Zu welchem Zeitpunkt sollen die Bürger ihr Wahlrecht ausüben?

12

Ist es möglich, daß durch unvorhersehbare Ereignisse, wie z. B. Steuerrechtsänderungen, sich eine einmal getroffene Wahl im nachhinein als nachteilig herausstellen kann?

13

Kann eine einmal getroffene Wahl später (z. B. bei Abgabe der Steuererklärung, im Einspruchsverfahren oder im Klageverfahren vor dem Finanzgericht) korrigiert werden?

14

Sollen die Finanzämter Steuerpflichtige, die offensichtlich eine für sie ungünstige Wahl getroffen haben, hierauf hinweisen?

15

Sollen die Finanzämter verpflichtet werden, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu prüfen, wie sich im Einzelfall Kindergeld und Kinderfreibetrag auswirken, und die günstigere Lösung bei der Steuerfestsetzung berücksichtigen?

16

Läuft das Wahlrecht zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag bei Arbeitnehmern darauf hinaus, daß die Arbeitgeber je nach getroffener Wahl unterschiedliche Lohnsteuertabellen anwenden müssen, und erhöht dies die Arbeitsbelastung der Lohnbüros?

17

Hält die Bundesregierung daran fest, daß die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs zum 1. Januar 1996 in Kraft treten soll?

18

Wann wird das Bundesministerium der Finanzen einen ersten Referentenentwurf vorlegen, wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf verabschieden, wann wird sie ihn im Bundesrat einbringen, und wann soll der Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden?

19

Bis wann muß nach Auffassung der Bundesregierung das Gesetz zur Neuregelung des Familienleistungsausgleichs verabschiedet und im Bundesgesetzblatt verkündet sein, damit ein Inkrafttreten zum 1. Januar 1996 möglich ist?

20

Macht die vorgesehene Neuregelung auch eine Änderung der Lohnsteuerkarten bzw. eine Änderung der Eintragung der Zahl der Kinder durch die Gemeinden erforderlich, und wenn ja, bis wann müssen die Gemeinden Klarheit über die vorzunehmenden Änderungen erhalten, damit die Lohnsteuerkarten rechtzeitig versandt werden können?

21

Bis wann muß nach Ansicht der Bundesregierung spätestens Klarheit über die neuen Lohnsteuertabellen bestehen?

22

Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach geltendem Recht die Ausgaben für Kindergeld und Kindergeldzuschlag sowie den Steuerausfall durch Kinderfreibetrag bezogen auf das Jahr 1996 (bitte getrennt angeben)?

23

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die bei der vorgesehenen Neuregelung entstehenden Kosten bzw. Steuerausfälle durch das neue Kindergeld und den neuen Kinderfreibetrag für das Jahr 1996 (bitte getrennt angeben)?

24

Wie viele erste Kinder, zweite Kinder, dritte Kinder, vierte und weitere Kinder wird es nach Schätzung der Bundesregierung im Jahr 1996 geben, und wie hoch wären die Kosten für das vorgesehene neue Kindergeld rein rechnerisch, wenn für alle Kinder das Kindergeld gewählt würde?

25

Für wie viele der zu vorstehender Frage 25 genannten Kinder kann nach Schätzung der Bundesregierung davon ausgegangen werden, daß nicht das Kindergeld, sondern der Kinderfreibetrag gewählt wird, und wie verändern sich hierdurch die finanziellen Auswirkungen?

Bonn, den 15. März 1995

Joachim Poß Ingrid Matthäus-Maier Ingrid Becker-Inglau Friedhelm Julius Beucher Dr. Ulrich Böhme (Unna) Anni Brandt-Elsweier Ludwig Eich Arne Fuhrmann Günter Graf (Friesoythe) Dieter Grasedieck Klaus Hagemann Christel Hanewinckel Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Frank Hofmann (Volkach) Ingrid Holzhüter Wolfgang Ilte Barbara Imhof Hans-Peter Kemper Nicolette Kressl Walter Kolbow Volker Kröning Detlev von Larcher Christa Lörcher Dieter Maaß (Herne) Dorle Marx Ursula Mogg Dr. Edith Niehuis Bernd Scheelen Horst Schild Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Reinhard Schultz (Everswinkel) Lisa Seuster Jörg-Otto Spiller Dr. Peter Struck Margitta Terborg Hildegard Wester Lydia Westrich Hanna Wolf Rudolf Scharping und Fraktion

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