Verwendung der Globalzuschüsse zur Finanzierung der Ausgaben für Personal und Verwaltung sowie für Schaffung und Erweiterung von Bildungsstätten der parteinahen Stiftungen
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie hoch war in den Jahren 1991 bis 1994 die Summe der den parteinahen Stiftungen der CDU, der CSU, der F.D.P., der SPD sowie den Stiftungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Haushaltstitel 06 02 684 05-156 zur Verfügung gestellten Globalzuschüsse (Soll-/Ist-Zahlen)?
In welchem Umfang (prozentual und in DM-Beträgen) wurden in den Jahren 1991 bis 1994 Ausgaben der parteinahen Stiftungen für Personal durch Bundesmittel bezuschußt? Welcher Betrag ist dafür 1995 veranschlagt?
In welchem Umfang (prozentual und in DM-Beträgen) wurden in den Jahren 1991 bis 1994 Ausgaben der parteinahen Stiftungen für Verwaltung durch Bundesmittel bezuschußt? Welcher Betrag ist dafür 1995 veranschlagt?
In welchem Umfang (prozentual und in DM-Beträgen) wurden in den Jahren 1991 bis 1994 Ausgaben der parteinahen Stiftungen für die Schaffung von Bildungsstätten durch Bundesmittel bezuschußt? Welcher Betrag ist dafür 1995 veranschlagt?
In welchem Umfang (prozentual und in DM-Beträgen) wurden in den Jahren 1991 bis 1994 Ausgaben der parteinahen Stiftungen für die Erweiterung von Bildungsstätten durch Bundesmittel bezuschußt? Welcher Betrag ist dafür 1995 veranschlagt?
Wie lauten die besonderen Bewirtschaftungsgrundsätze, nach denen sich die Verwendung der Globalzuschüsse richtet und die vom Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesrechnungshof erlassen wurden?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen für die politische Bildungsarbeit in der Regel nur Projektmittel bereitstellen?
Wenn ja, teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß parteinahe Stiftungen von Parteien, die keine Globalfinanzierung aus dem Bundeshaushalt erhalten, insoweit eindeutig benachteiligt sind, als ohne Anschubfinanzierung und finanzielle Grundausstattung keine wirksame Projektarbeit möglich ist, und daß formal bereitstehende Mittel durch diese parteinahen Stiftungen zum Teil nicht abgefordert werden können?
Wie hoch war in den Jahren 1990 bis 1994 die Förderung für die Bildungsarbeit in den neuen Ländern der Konrad-Adenauer-Stiftung, der Hanns-Seidel-Stiftung, der Friedrich-Naumann-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung und des Stiftungsverbandes Regenbogen im einzelnen? Was ist für 1995 veranschlagt?
Wie waren bzw. sind diese Mittel 1990 bis 1994 strukturiert? Wer waren bzw. sind die Empfänger, und in welchem Verhältnis standen bzw. stehen sie prozentual zur jeweils bewilligten Gesamtsumme der Globalmittel? Was ist für 1995 veranschlagt?
In welchen Jahren und in welchem Umfang erfolgte eine gesonderte Mittelbereitstellung für die Bildungsarbeit in den neuen Ländern? Welcher Anteil — prozentual und in DM-Beträgen — entfiel davon auf die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Hanns-Seidel-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung und den Stiftungsverband Regenbogen in den Jahren 1990 bis 1994? Wieviel wurde tatsächlich durch die einzelnen Stiftungen in den neuen Ländern ausgegeben? Wer hat die Mittelverwendung wie kontrolliert?