Monetäre Rückkehrprämien für Asylbewerber im laufenden Verfahren
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Christoph Birghan, Rainer Galla, Ulrich von Zons, Peter Bohnhof, Sascha Lensing, Wolfgang Wiehle, Dr. Rainer Rothfuß, Gerold Otten, Gerrit Huy, Bernd Schattner, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Udo Theodor Hemmelgarn, Erhard Brucker, Sven Wendorf, Dr. Michael Blos, Dr. Paul Schmidt, Mirco Hanker, Martina Uhr, Pierre Lamely, Kay-Uwe Ziegler, Robin Jünger, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Edgar Naujok, Rocco Kever, Stefan Keuter, Achim Köhler, Thomas Ladzinski, Otto Strauß, Dr. Daniel Zerbin und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich bereits in mehreren parlamentarischen Verfahren mit Programmen zur Förderung der freiwilligen Ausreise sowie mit Rückkehrfördermaßnahmen für ausländische Staatsangehörige befasst. Gegenstand früherer Kleiner Anfragen und Antworten der Bundesregierung waren insbesondere Umfang, Kosten, Empfängerkreise und Durchführung des Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG) und des Government Assisted Repatriation Programme (GARP; www.bamf.de/DE/Themen/Rueckkehr/FoerderprogrammREAGGARP/reaggarp-node.html) sowie ergänzender Rückkehrfördermaßnahmen wie StarthilfePlus (www.bamf.de/DE/Themen/Rueckkehr/StarthilfePlus/starthilfeplus-node.html).
Bereits in der 19. Wahlperiode wurden Fragen zu freiwilligen Ausreisen nach Syrien, zu Rückkehrförderprogrammen sowie zur Finanzierung entsprechender Maßnahmen thematisiert (Bundestagsdrucksache 19/10559). In der 20. Wahlperiode wurden die Programme zur freiwilligen Ausreise wiederholt Gegenstand parlamentarischer Anfragen. Dabei befasste sich die Bundesregierung unter anderem mit den Programmen REAG/GARP und StarthilfePlus, mit Rückkehrfördermaßnahmen für syrische Staatsangehörige, mit den Kosten entsprechender Programme sowie mit der Förderung freiwilliger Ausreisen nicht vollziehbar ausreisepflichtiger Personen (vgl. Bundestagsdrucksachen 20/3614, 20/5749, 20/7827, 20/8280, 20/10520, 20/12676, 20/12833 und 20/13284).
Auch in der 21. Wahlperiode wurde die Thematik wiederholt parlamentarisch aufgegriffen. Gegenstand waren dabei unter anderem Rückkehrförderprogramme für syrische Staatsangehörige, die Ausgestaltung von REAG/GARP, die Förderung freiwilliger Ausreisen trotz fehlender vollziehbarer Ausreisepflicht, die Erfassung von Wiedereinreisen sowie die Verwendung von Haushaltsmitteln für Rückkehrleistungen (vgl. Bundestagsdrucksachen 21/835, 21/1532, 21/1882, 21/2204, 21/3692, 21/4403 und 21/4681).
Neben den Programmen des Bundes bestehen zudem ergänzende Rückkehrförderprogramme der Länder, die teilweise zusätzliche monetäre Leistungen vorsehen.
Darüber hinaus werden Rückkehr- und Reintegrationsmaßnahmen auch im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert. Hierzu zählen insbesondere Programme der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH wie „Perspektive Heimat“ (www.bmz.de/resource/blob/23572/e5fb2730b90607b79ea7ea8872550e94/strategiepapier470-05-2019-data.pdf) sowie sogenannte Zentren für Migration und Entwicklung (www.returningfromgermany.de/programmes/bmz-startfinder/), die Rückkehrer unter anderem bei der Arbeitssuche, Existenzgründung und Reintegration unterstützen. Zudem bestehen unionsfinanzierte Programme wie das European Reintegration Programme (www.bamf.de/DE/Themen/Rueckkehr/FrontexReintegrationProgramme/frp-node.html), das Leistungen etwa in den Bereichen Wohnen, medizinische Versorgung sowie Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen vorsieht.
Aus den bisherigen Antworten der Bundesregierung, insbesondere aus der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4403), ergibt sich, dass Leistungen zur Förderung der freiwilligen Ausreise nicht ausschließlich vollziehbar ausreisepflichtigen Personen gewährt werden. Zugleich hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass eine statistische Differenzierung nach Aufenthaltsstatus der geförderten Personen teilweise nicht erfolgt.
Bislang bleibt jedoch unklar, in welchem Umfang Personen bereits während eines laufenden Asylverfahrens monetäre Rückkehr- und Reintegrationsleistungen erhalten, welche Steuerungswirkung diese Maßnahmen tatsächlich entfalten, welche Erkenntnisse zu möglichen Wiedereinreisen ehemaliger Leistungsempfänger vorliegen und auf welcher Datengrundlage die Bundesregierung die migrationspolitischen Auswirkungen solcher Programme bewertet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Anzahl der Personen im laufenden Asylverfahren vor, die seit dem 1. Januar 2022 monetäre Leistungen im Rahmen von Programmen zur Förderung der freiwilligen Ausreise erhalten (bitte nach Jahren, Herkunftsstaaten, Bundesländern und Programmen aufschlüsseln)?
Wie viele der in Frage 1 genannten Personen befanden sich – soweit der Bundesregierung entsprechende Erkenntnisse vorliegen – zum Zeitpunkt der Bewilligung a) im Erstverfahren, b) im Klageverfahren, c) im Folgeantragsverfahren oder d) in sonstigen asylrechtlichen Verfahrensstadien?
Welche konkreten monetären Leistungen konnten Personen im laufenden Asylverfahren seit dem 1. Januar 2022 im Rahmen von REAG/GARP, StarthilfePlus oder vergleichbaren Programmen erhalten (bitte nach Programmen und Leistungsarten aufschlüsseln)?
Wie hoch war seit dem 1. Januar 2022 die durchschnittliche Gesamthöhe monetärer Leistungen je geförderter Person im laufenden Asylverfahren (bitte nach Herkunftsstaaten und Programmen aufschlüsseln)?
Welche Bundesbehörden, Landesbehörden oder sonstigen Stellen entscheiden über die Bewilligung monetärer Rückkehrleistungen an Personen im laufenden Asylverfahren?
Nach welchen konkreten Kriterien wird geprüft, ob Personen im laufenden Asylverfahren monetäre Rückkehrleistungen erhalten können?
In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2022 wurden monetäre Rückkehrleistungen bewilligt, obwohl zum Zeitpunkt der Bewilligung weder eine vollziehbare Ausreisepflicht noch eine bestandskräftige Ablehnung des Asylantrags vorlag?
Welche konkreten Erkenntnisse, Auswertungen oder Befragungen liegen der Bundesregierung zu den Beweggründen von Personen im laufenden Asylverfahren vor, monetäre Rückkehrleistungen zu beantragen, und welche Behörden oder Stellen haben diese Erkenntnisse erhoben?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob monetäre Rückkehrleistungen Einfluss auf die Entscheidung zur Stellung eines Asylantrags in der Bundesrepublik Deutschland haben können?
Auf welche Datengrundlagen stützt die Bundesregierung ihre Bewertung der migrationspolitischen Steuerungswirkung monetärer Rückkehrleistungen, und wann wurden diese zuletzt aktualisiert?
Welche Behörden erfassen Daten zu Wiedereinreisen von Personen, die zuvor monetäre Rückkehrleistungen erhalten haben?
Wie viele Personen, die seit dem 1. Januar 2022 monetäre Rückkehrleistungen im laufenden Asylverfahren erhalten haben, sind nach Kenntnis der Bundesregierung erneut in die Bundesrepublik Deutschland eingereist (bitte nach Jahren und Herkunftsstaaten aufschlüsseln)?
Sofern keine vollständigen Erkenntnisse im Sinne der Frage 12 vorliegen, aus welchen Gründen werden entsprechende Daten nicht systematisch erhoben, und welche Behörden wären für eine solche Datenerhebung zuständig?
In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2022 wurden monetäre Rückkehrleistungen an Personen bewilligt, die innerhalb von zwölf Monaten vor der Antragstellung erstmals in die Bundesrepublik Deutschland eingereist waren?
Welche Länderprogramme oder ergänzenden Fördermaßnahmen der Länder zur freiwilligen Ausreise sind der Bundesregierung bekannt, bei denen seit dem 1. Januar 2022 zusätzliche monetäre Leistungen an Personen im laufenden Asylverfahren gewährt werden konnten?
Welche Abstimmungen erfolgen zwischen dem Bund und den Ländern hinsichtlich der Kombination bundesfinanzierter Rückkehrleistungen mit zusätzlichen monetären Leistungen der Länder?
Welche Bundesmittel sind seit dem 1. Januar 2022 in Programme zur Reintegration freiwillig ausgereister Personen geflossen (bitte nach Programmen, Jahren, Herkunftsstaaten und Durchführungsorganisationen aufschlüsseln)?
In welchem Umfang betrafen die in Frage 17 genannten Programme Personen, die sich zuvor in Deutschland in einem laufenden Asylverfahren befanden?
Welche Leistungen konnten Rückkehrer seit dem 1. Januar 2022 im Rahmen des Programms „Perspektive Heimat“ erhalten?
In welchem Umfang wurden die in Frage 19 genannten Leistungen an Personen erbracht, die sich vor ihrer Ausreise in Deutschland in einem laufenden Asylverfahren befanden?
Welche Leistungen wurden seit dem 1. Januar 2022 im Rahmen sogenannter Zentren für Migration und Entwicklung an Rückkehrer erbracht (bitte nach Ländern und Leistungsarten aufschlüsseln)?
In welchem Umfang betrafen die in Frage 21 genannten Leistungen Personen, die sich vor ihrer Ausreise in Deutschland in einem laufenden Asylverfahren befanden?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur dauerhaften Reintegration von Rückkehrern vor, die Leistungen im Rahmen von „Perspektive Heimat“, des European Reintegration Programme oder vergleichbaren Programme erhalten haben?
Wird bei den in Frage 23 genannten Programmen erfasst, ob diese Personen zuvor in Deutschland ein Asylverfahren betrieben haben?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Wiedereinreisen von Personen vor, die Reintegrationsleistungen im Ausland erhalten haben?
Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bundes seit dem 1. Januar 2022 für monetäre Rückkehr- und Reintegrationsleistungen an Personen, die sich vor ihrer Ausreise in Deutschland in einem laufenden Asylverfahren befanden, soweit der Bundesregierung hierzu Erkenntnisse vorliegen (bitte nach Jahren, Programmen und Ressorts aufschlüsseln)?