Einsatz deutscher Waffen beim Einmarsch des NATO-Partners Türkei im Nordirak und Lage der Flüchtlinge
der Abgeordneten Andrea Lederer, Steffen Tippach, Dr. Winfried Wolf, Gerhard Zwerenz, Heinrich Graf von Einsiedel, Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Seit dem 20. März 1995 führt die Türkei eine großangelegte Invasion im von Kurden bewohnten Gebiet des Nordirak durch. Nach Angaben von Ministerpräsidentin Ciller wurde auch die Bundesregierung von der Invasion vorab in Kenntnis gesetzt.
Nach dem 2. Golfkrieg 1991 wurde das Gebiet bis zum 36. Breitengrad zunächst zu einer VN-Schutzzone für die kurdischen Flüchtlinge erklärt. Später wurde es der Kontrolle alliierter Schutztruppen (USA, Großbritannien, Frankreich und Türkei) unterstellt. Die Kontrolle wird vom Military Cooperation Center in Zakho durchgeführt. Seit 1992 ist es wiederholt zu Übergriffen des türkischen Militärs, sowohl der Armee als auch der Luftwaffe, auf dieses Gebiet gekommen. Tote waren zu beklagen und es kam zu erheblichem Sachschaden an Einrichtungen, die auch mit deutschen Hilfsgeldern für die kurdische Bevölkerung wieder aufgebaut worden waren. Lebensmittel- und Hilfslieferungen werden von den türkischen Soldaten am Grenzübergang Habur zurückgewiesen.
Aktuellen Nachrichten zufolge ist die türkische Armee seit dem 20. März 1995 bis zu 40 km tief auf irakisches Gebiet vorgezogen und hält die Städte Zakho und Dohuk besetzt. Die türkische Luftwaffe fliegt seit dem 20. März 1995 tägliche Angriffe bis zu mehr als 150 km tief auf nordirakisches Gebiet. Berichten zufolge sind dabei bisher bis zu elf Zivilpersonen getötet worden.
Die türkische Zeitung Cumhurriyet berichtet in einem Artikel vom 25. März 1995, daß die im Rahmen des Alliierten-Einsatzes in der Türkei stationierten AWACS-Aufklärungsflugzeuge bei der Invasion mitgewirkt haben.
Die bundesdeutsche Außenpolitik gegenüber der Türkei ist nach unserer Auffassung weniger an der Einhaltung der Menschenrechte als an militärischen Maßstäben orientiert. Seit 1964 hat die Türkei von der Bundesrepublik Deutschland Rüstungshilfe im Wert von 6 Mrd. DM erhalten. Ohne die deutsche Unterstützung wäre die türkische Armee nur teilweise einsatzbereit.
Augenzeugen des Militäraufmarsches im türkisch-irakischen Grenzgebiet — es handelt sich u. a. um Mitglieder einer Schweizer Menschenrechtsdelegation in Cizre — berichteten, daß die Soldaten der türkischen Armee teilweise mit deutschen Waffen ausgerüstet waren. Konkret wurden BTR-60-Schützenpanzer, Stahlhelme aus ehemaligen NVA-Beständen, Schützenpanzer „Marder" und Lastwagen gesehen. Ein ehemaliger NVA-Angehöriger identifizierte im ARD-Morgenmagazin vom 24. März 1995 auf Filmberichten aus dem türkischen Fernsehen ebenfalls deutsche Waffen anhand von besonderen Merkmalen als aus Beständen der ehemaligen NVA kommend.
In einer Meldung der Deutschen Presseagentur vom 24. März 1995 (11.38) heißt es dazu: „Aus türkischen und deutschen diplomatischen Kreisen in Ankara verlautete unterdessen, es gebe keine klaren Erkenntnisse über den Einsatz von deutschen Kriegsgeräten durch die Türkei. Darüber hinaus könne der Türkei, selbst wenn sie deutsche Waffen einsetzen würde, diesmal nicht der Vorwurf gemacht werden, daß sie gegen die mit Deutschland getroffenen Vereinbarungen und Verträge verstoßen habe. Die Verfolgung von PKK-Rebellen finde nicht auf eigenem Territorium statt, sondern im nordirakischen Niemandsland. Die Türkei habe sich lediglich verpflichtet, deutsche Waffen nicht auf eigenem Territorium einzusetzen."
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie beurteilt die Bundesregierung die Invasion der türkischen Armee in die Alliierten-Schutzzone des Nordirak unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten?
Wann und in welcher Form wurde die Bundesregierung von der türkischen Regierung über die Invasion informiert?
Hat die Bundesregierung den Invasionsplänen widersprochen?
Wenn nein, warum nicht?
Wann und in welcher Form wurde die NATO von der türkischen Regierung über die Invasion informiert?
Wurde innerhalb der NATO-Mitgliedstaaten die türkische Invasion mit unterschiedlichen Standpunkten diskutiert?
Wenn ja, welche Unterschiede gab es?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die türkische Invasion innerhalb der NATO-Gremien zu thematisieren?
Wenn ja, mit welchem Ziel?
Auf welche Weise hat die Bundesregierung die Vorwürfe, daß deutsche Waffen bei der Invasion eingesetzt wurden, geprüft?
Wurden dazu auch die Augenzeugen der Schweizer Menschenrechtsdelegation befragt?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einsatz deutscher Waffen bei der Militärinvasion vor?
Um welche Waffen handelt es sich?
Werden deutsche AWACS-Aufklärungsflugzeuge im Rahmen des Alliierten-Auftrags, die kurdischen Gebiete des Nordirak zu sichern, eingesetzt?
Wenn ja, wurden sie im Rahmen der türkischen Invasion eingesetzt?
Wenn nein, um welche AWACS-Aufklärungsflugzeuge handelt es sich?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus den Erkenntnissen über den Einsatz deutscher Waffen bei der türkischen Invasion ziehen?
Welche Vereinbarungen gibt es zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung über den Einsatz deutscher Waffen?
Ist die Bundesregierung bereit, den genauen Wortlaut der Vereinbarungen zu veröffentlichen?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es Vereinbarungen jenseits der NATO-Verträge?
Wenn ja, warum wurden solche Vereinbarungen getroffen?
a) Welchen Inhalts sind diese Verträge?
b) Wann wurden sie vereinbart?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Türkei deutsche Waffen außerhalb ihres eigenen Territoriums gegen kurdische Rebellen anwenden darf?
Wenn ja, warum?
Welche völkerrechtlichen Bestimmungen liegen dem zugrunde?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß es sich bei den Gebieten im Nordirak um ein „Niemandsland" handelt?
Wenn ja, um welche „Niemands" handelt es sich bei den Personen, die dort als Flüchtlinge leben oder die im Rahmen der türkischen Invasion seit dem 20. März 1995 getötet wurden?
Wenn nein, welchem völkerrechtlichen Status unterliegt nach Ansicht der Bundesregierung das Gebiet des Nordirak?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Festnahmen und Verschleppung von kurdischen Flüchtlingen aus den Orten Hisawa und Darkar vor?
Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die im Nordirak tätigen deutschen Hilfsorganisationen bei ihrer weiteren Arbeit zu unterstützen?
Wenn ja, welche Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?