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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Tätigkeit der Moskauer Vertretung des Bundeskriminalamtes (BKA) (G-SIG: 13010357)

Rechtsgrundlage für die BKA-Tätigkeit in Moskau, jährliche Kosten, Anzahl und Staatsangehörigkeit der Mitarbeiter, Ziele, weitere BKA-Vertretungen in Rußland und in anderen GUS-Staaten, Bewertung der bisherigen Tätigkeit, Erkenntnisse über die russische Mafia und Konsequenzen daraus, Zusammenarbeit mit entsprechenden russischen Diensten, Abstimmung mit dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz, ähnliche Einrichtungen der russischen Polizei in Deutschland

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.04.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/106004. 04. 95

Tätigkeit der Moskauer Vertretung des Bundeskriminalamtes (BKA)

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

In der Presse wurde jüngst — im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Mafia — von der Moskauer Vertretung des BKA berichtet („DER SPIEGEL", Nr. 11/95, S. 176 f.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage ist das BKA in Moskau tätig, und seit wann ist das BKA dort tätig?

2

Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Moskauer BKA-Vertretung?

3

Wie viele Personen sind für das BKA in Moskau tätig, und welche Staatsangehörigkeit haben diese Mitarbeiter?

4

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bzw. das BKA mit seiner Moskauer Vertretung?

5

Gibt es außer in Moskau noch andere Vertretungen bzw. Aktivitäten des BKA in Rußland oder in anderen GUS-Staaten?

6

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß — laut „DER SPIEGEL", Nr. 11/95, S. 177 — die deutsche Ersatzteilhandelsgesellschaft „Octopus-Varioline" eher bereit ist, mit der Mafia „zusammenzuarbeiten" als sich dem Schutz des BKA anzuvertrauen?

Wenn nein, welches Wissen hat die Bundesregierung darüber?

7

Kann die Bundesregierung den ebenfalls im „DER SPIEGEL" geschilderten Fall bestätigen oder dementieren, wonach es dem dortigen BKA-Vertreter mit Hilfe der Portiers des unter deutschem Management stehenden Moskauer Hotels „Baltschug Kempinski" unmöglich gemacht wurde, zwei gestohlene Mercedes-Limousinen sicherzustellen?

Wenn nein, welches Wissen hat die Bundesregierung darüber?

8

Hat die Bundesregierung bzw. das BKA Kenntnisse von mit „Octopus-Varioline" und „Baltschug Kempinski" vergleichbaren Fällen?

9

Welche Schlußfolgerungen zieht das BKA aus diesen Fällen?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Tätigkeit des BKA in Moskau, und was erwartet sie von seiner zukünftigen Tätigkeit?

11

Welche Erkenntnisse hat das BKA in Moskau gewonnen, die für die Tätigkeit der russischen Mafia in Deutschland relevant sind, und wie viele Personen wurden aufgrund dieser Erkenntnisse observiert, verhaftet, ausgewiesen oder angeklagt?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung des Moskauer BKA-Vertreters — laut „DER SPIEGEL", Nr. 11/95, S. 184 — wonach die Zusammenarbeit mit den entsprechenden russischen Diensten nicht funktioniert, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus?

13

Wurde/wird die Tätigkeit des BKA in Moskau mit dem Bundesnachrichtendienst abgestimmt, und wenn ja, wo und wie geschieht dies?

14

Wurde/wird die Tätigkeit des BKA in Moskau mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz abgestimmt, und wenn ja, wo und wie geschieht dies?

15

Unterhalten russische Polizeibehörden ähnliche Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, und wenn ja, seit wann, wie viele, und in welchen Städten mit wieviel Personal?

Bonn, den 30. März 1995

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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