Freigabe von Bundeswehrliegenschaften und -standorten für zivile Nutzung in Schleswig-Holstein
der Abgeordneten Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Schleswig-Holstein ist auch nach der Bekanntgabe des neuesten Ressortkonzeptes der Bundeswehr ein durch Bundeswehrpräsenz überdurchschnittlich belastetes Land. Durch die Einschnitte im Bundeswehrbestand treten jedoch konversionsrelevante Problemstellungen mit besonderer Brisanz auf. Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, in den betroffenen Regionen den Umbau für zivile Nutzung zu unterstützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche ehemals von der Bundeswehr genutzten Flächen sind seit 1989 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Bundesministerium der Verteidigung für eine zivile Nachnutzung in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen übergeben worden?
Zu welchen Zeitpunkten geschah dies?
Welchen Umfang (in ha) haben die jeweiligen Flächen?
In welchem Verhältnis stehen die jeweils zur zivilen Nachnutzung freizugebenden Flächen zur Gesamtfläche des entsprechenden Bundeswehrstandorts (die Standorte bitte entsprechend der Zuordnung, wie sie im Stationierungskonzept genannt sind)?
In welchem Verhältnis steht die Zahl der abziehenden Soldaten zu freigegebenen Flächen (bitte nach Standorten differenzierte Tabelle)?
Welche Bundesflächen sollen bis zum Jahr 2005 noch in die Verfügung des Bundesministeriums der Finanzen übergeben werden (bitte nach Planungsstand ausdifferenzieren)?
Zu welchen Zeitpunkten ist dies geplant?
Welchen Umfang (in ha) werden die jeweiligen Flächen haben?
Welche der bereits in die Verfügbarkeit des Bundesministeriums der Finanzen überführten Bundeswehrflächen sind bislang an private oder öffentliche Nachnutzer verkauft oder verpachtet worden?
In welchem Verhältnis stehen öffentliche und private Käufer freigegebener Liegenschaften (bitte mit Aufgliederung nach Funktion der Liegenschaften)?
Wie ist der derzeitige Stand der Veräußerungsverhandlungen bei den übrigen zur Freigabe vorgesehenen Bundeswehrflächen?
Welcher Erlös wurde bislang durch den Verkauf von Flächen erzielt (bitte mit Aufgliederung nach Erlös durch Verkauf an private oder öffentliche Käufer), und welcher Erlös ist in Zukunft noch zu erwarten?
Welcher Anteil des Erlöses wird für welche Konversionsmaßnahme(n) zur Verfügung gestellt?
Welche Gebäude bzw. unmittelbar zivilnutzbaren Anlagen mit welchem Wert wurden übergeben?
Wie hoch beziffert das BMVg die Nettoerträge des Landes Schleswig-Holstein aus der Erhöhung der Umsatzsteueranteile (Ust) für die Bundesländer und der gleichzeitigen Aufstockung des Fonds Deutsche Einheit (FDE)?
Betrachtet die Bundesregierung die Mehreinahmen der Bundesländer durch diese Maßnahme als ausreichend, um über strukturpolitische Maßnahmen die wirtschaftlichen Folgen des Truppenabbaus zu kompensieren?
Welche finanziellen Ausgleichsmaßnahmen plant das BMVg, bzw. wer ist nach Auffassung des BMVg und der Bundesregierung dafür zuständig?
Ist der Bundesregierung oder dem BMVg der Anteil aus EU-Mitteln (Euro-Konvers) bekannt, und wenn ja, wie hoch beläuft er sich?
Auf welche Weise unterstützen die Bundesregierung und das BMVg die vom Ressortkonzept vom 15. März 1995 Betroffenen (Land Schleswig-Holstein, Kommunen, Betriebe usw.) bei Beantragung und Erlangungen von Drittmitteln?
In welchem Umfang und auf welche Art informiert der Bundesminister der Verteidigung die betroffenen Bundeswehreinheiten, Betriebe, Gemeinden, Regionen sowie das Land über die Entwicklung?
Ab wann wurden und/oder werden die in Frage 5.1 genannten Betroffenen in die Entscheidungsabläufe einbezogen?
Sind dem BMVg die Pläne des Personalrats in Kronshagen für ein „Zentrum Maritime Medizin" bekannt, und wenn ja, sieht sich das BMVg in der Lage, diese Pläne zu unterstützen?
Wie viele und welche Arbeitsplätze ließen sich bei einer zivilen Fortführung des Krankenhauses weiter erhalten?
Wie viele und welche Arbeitsplätze werden bei einer zivilen Fortführung des Bundeswehrkrankenhauses oder bei einer Schließung entsprechend den Plänen vom 15. März 1995 in andere Bundeswehreinrichtungen oder an zivile Stellen verlegt?