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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Drei Jahre Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik (G-SIG: 13010390)

Ergebnisse und Perspektiven des Kooperationsvertrages, Tätigkeit der Sudetendeutschen Landsmannschaft, finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung, Entschädigung der tschechischen NS-Opfer, Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der deutsch-tschechischen Euregio Egrensis

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

01.06.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/110710. 04. 95

Drei Jahre Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik

der Abgeordneten Ulle Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Drei Jahre Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik

Vor drei Jahren, am 27. Februar 1992, wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen ČSFR ein Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit geschlossen. Wir halten dieses Datum für einen geeigneten Anlaß, eine Zwischenbilanz zu ziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Ergebnisse hat der Vertrag bis zum heutigen Datum aus Sicht der Bundesregierung gebracht?

2

Wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse?

3

Welche Perspektiven haben die deutsch-tschechischen bzw. die deutsch-slowakischen Beziehungen aus Sicht der Bundesregierung?

4

Unterstützt die Bundesregierung finanziell oder anderweitig (z. B. Landkauf) die Tätigkeit der Sudetendeutschen Landsmannschaft in der Tschechischen Republik? Wenn ja, warum hält sie diese Unterstützung für einen konstruktiven Beitrag zur deutsch-tschechischen guten Nachbarschaft?

5

Unterstützt die Bundesregierung die Tätigkeit der Sudetendeutschen Landsmannschaft in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf deren Aktivitäten in der Tschechischen Republik? Wenn ja, in welcher Form?

6

Wie viele Opfer des Naziregimes haben vor der Verabschiedung des Vertrages über gute Nachbarschaft eine Entschädigung erhalten?

7

Wie viele Opfer des Naziregimes haben nach der Verabschiedung des Vertrages über gute Nachbarschaft eine Entschädigung erhalten?

8

Warum ist es trotz des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik bislang nicht zu einer Vereinbarung über die von ca. 17 000 Opfern der Nazibarbarei beantragten Entschädigung gekommen, obwohl dies von tschechischer Seite seit langem als dringend zu lösendes Problem betrachtet wird, wie der tschechische Außenminister Josef Zieleniec erst am 19. Januar 1995 wieder betont hat?

9

Was unternimmt die Bundesregierung, um der tschechischen „Furcht vor einem Ausverkauf des Landes und der schleichenden Eroberung durch die Deutschen" entgegenzuwirken (zitiert nach: Karl-Ludwig Günsche, Sorge über „Germanisierung" Tschechiens; in: Die Welt, 7. Januar 1995)?

10

Wie fördert die Bundesregierung die Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik in der deutsch-tschechischen Euregio Egrensis, und was wird getan, um zu verhindern, daß die Zusammenarbeit auf bürokratische Strukturen von Verwaltungsbeamten begrenzt bleibt?

11

Wie viele Mittel aus dem Bundeshaushalt (ggf. über den Bund der Vertriebenen und/oder die Bundeszentrale für politische Bildung) hat die Sudetendeutsche Landsmannschaft in den drei Jahren vor der Verabschiedung des Vertrages erhalten und wie viele Mittel nach der Verabschiedung (bitte nach Jahren und Zuwendungsgebern auflisten)?

12

Wie viele Mittel aus dem Bundeshaushalt (ggf. über den Bund der Vertriebenen und/oder der Bundeszentrale für politische Bildung) haben Einrichtungen der Sudetendeutschen Landsmannschaft und/oder ihr nahestehende Einrichtungen in dem gleichen Zeitraum erhalten (bitte nach Jahren und Zuwendungsgebern auflisten)?

13

Sah oder sieht die Bundesregierung sich veranlaßt, beim Sprecher der Sudetendeutschen Landsmannschaft, Franz Neubauer, bzw. dem Vorstand der Sudetendeutschen Landsmannschaft zu intervenieren, da Franz Neubauer auf dem 45. Sudetendeutschen Tag in Nürnberg äußerte: „Die Außerkraftsetzung der Benesch-Dekrete ist unverzichtbar" (zitiert nach: Deutscher Ostdienst vom 27. Mai 1994, S. 3)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

14

Hält der auf dem 45. Sudetendeutschen Tag anwesende Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, die dort gehaltenen Reden, die dort gezeigten Parolen und die dort auf Büchertischen feilgebotene Literatur der Verständigung mit der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik für dienlich? Wenn ja, warum?

Bonn, den 8. März 1995

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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