Menschenrechtssituation in Zaire und Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern nach Zaire
der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf ihrer 50. Sitzung 1994 hat die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen angesichts der angespannten Menschenrechtslage in Zaire zum ersten Mal einen Sonderberichterstatter zur Menschenrechtssituation in Zaire eingesetzt. Sein Mandat wurde auf der 51. Sitzung der VN-Menschenrechtskommission 1995 für ein weiteres Jahr verlängert und zugleich wurde beschlossen, zwei Menschenrechtsberater nach Zaire zu entsenden.
Dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages liegen eine Reihe von Eingaben vor, in denen Petenten zairischer Staatszugehörigkeit nach einem rechtskräftig negativ abgeschlossenen Asylverfahren um einen weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bitten. Sie machen u. a. geltend, daß sie allein aufgrund der Asylantragstellung bei einer Abschiebung nach Zaire mit Inhaftierung, Folter oder „Verschwindenlassen" zu rechnen haben.
Dies vorausgeschickt, fragen wir die Bundesregierung:
Fragen12
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der VN-Menschenrechtskommission, wonach in Zaire fortgesetzt schwere Verstöße gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten stattfinden?
Von welchen Menschenrechtsorganisationen vor Ort bezieht das Auswärtige Amt seine Informationen, und in welcher Form findet die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen, auf die das Auswärtige Amt in seinen Lageberichten mehrfach hingewiesen hat, statt?
Kann die Bundesregierung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß abgeschobene Asylbewerber bei ihrer Rückkehr nach Zaire nicht festgenommen, mißhandelt bzw. gefoltert werden und wenn ja, worauf beruhen diese Erkenntnisse?
Wird das Schicksal abgeschobener Asylbewerber gezielt weiterverfolgt und wenn ja, in welcher Weise?
Sind konkrete Fälle bekannt, in denen abgeschobene Asylbewerber, die Mitglied in einer in Opposition zu Präsident Mubutu stehenden Partei oder Gruppierung waren, unbehelligt geblieben sind?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß von verschiedenen Seiten (z. B. zairische Menschenrechtsorganisationen, Vertretung der UDPS in Deutschland etc.) Einzelfälle von nach Zaire Abgeschobenen dokumentiert sind, die von den zairischen Sicherheitskräften nach ihrer Rückkehr verhaftet, mißhandelt bzw. gefoltert worden sind und daß ferner in den Niederlanden Aussagen des zairischen Parlamentsmitglieds Lambert Mende vor dem Rechtseinheitsgericht in Den Haag im September 1994 sowie Aussagen eines ehemaligen zairischen Offiziers, der am Flughafen Ndjili (Kinshasa) tätig war, vorliegen, die mit den Einschätzungen von amnesty international und dem Institut für Afrikakunde in Einklang stehen, wonach nach Zaire Abgeschobene das Risiko eingehen, verhaftet und gefoltert zu werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das VN-Komitee gegen Folter am 27. April 1994 im Falle eines zairischen Staatsangehörigen, der in der Schweiz im Asylverfahren rechtskräftig abgelehnt worden war, zu der Auffassung gelangt ist, daß seine Abschiebung nach Zaire gegen Artikel 3 der Konvention der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verstoßen würde, wonach die Vertragsstaaten gebunden sind, Personen nicht in ein Land auszuweisen, abzuschieben oder auszuliefern, wenn sie dort der Gefahr der Folter ausgesetzt wären?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dieser Entscheidung sowie aus den Berichten von Menschenrechtsorganisationen und dem Institut für Afrikakunde über die Gefährdung von abgeschobenen Asylbewerbern bei einer Rückkehr nach Zaire ziehen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der VN-Antifolterkommission, wonach einschlägige VN-Berichte über die Menschenrechtslage in Zaire den Schluß nahelegen, daß in Zaire eine ständige Praxis grober, offenkundiger oder massenhafter Verletzungen der Menschenrechte herrscht?
Werden die Entscheidungen des VN-Komitees gegen Folter und anderer VN-Menschenrechtsgremien den deutschen Behörden, die über die Gefährdung von Asylsuchenden zu entscheiden haben, bekannt gegeben und wenn ja, in welcher Form?
Welche Einschätzungen der Menschenrechtslage in Zaire sowie der Situation abgeschobener Asylbewerber sind in dem gemeinsamen Bericht der EU-Missionschefs zur Asyllage vom 19. Dezember 1994 enthalten und in welcher Form gedenkt die Bundesregierung derartige Berichte den Gerichten, Rechtsanwälten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
Werden die Passagierlisten der Flüge nach Kinshasa den dortigen Stellen übermittelt, und werden die Namen von Abgeschobenen besonders gekennzeichnet?
Begleiten Mitarbeiter des Bundesgrenzschutzes abzuschiebende Personen und wenn ja, werden diese Personen den zairischen Behörden bei der Ankunft in Kinshasa übergeben?