Haltung der Bundesregierung zur Lage der Kurden im Irak und in der autonomen kurdischen Region im Zusammenhang mit dem Vorsitz der Bundesrepublik Deutschland im „Sanktionsausschuß für den Irak" beim Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
des Abgeordneten Steffen Tippach und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Mit dem Ende des 2. Golfkrieges wurden von den Vereinten Nationen gegenüber dem Irak verschiedene Resolutionen beschlossen. Diese sollen verhindern, daß die irakische Regierung eine erneute Militärinvasion entsprechend der gegen Kuwait durchführen kann. Weiterhin wird der Irak aufgefordert, die Menschenrechte zu achten, Verfolgung und Unterdrückung einzustellen. Diese Forderungen entstanden insbesondere unter dem Eindruck der tödlichen Verfolgung, die das Bagdader Regime gegen die kurdische Bevölkerung organisierte. Die Bilder von Hunderttausenden kurdischen Flüchtlingen in den schneebedeckten Bergen im türkisch-irakischen Grenzgebiet aus den Jahren 1988/89 und 1991/92 sind noch in Erinnerung.
Bereits unmittelbar nach dem Einmarsch in Kuwait im August 1990 wurden wirtschaftliche Sanktionen gegen den Irak verhängt, die seit dem Waffenstillstand vom März 1991 in regelmäßigem Abstand auf ihre Fortdauer überprüft werden. Seit Anfang 1995 hat die Bundesrepublik Deutschland den Vorsitz in dem VN-Sanktionsausschuß für den Irak übernommen. Aufgrund der bundesdeutschen Beteiligung an der Aufrüstung des Irak in den 80er Jahren, vor allem bei der Ausrüstung mit Anlagen zur Produktion von Giftgas, das 1988/89 in den „Anfal-Operationen" des irakischen Militärs gegen die Kurden im Nordirak eingesetzt wurde, trägt die Bundesrepublik Deutschland eine besondere Verantwortung.
Es ist allgemein bekannt, daß das VN-Embargo zu großem wirtschaftlichen Schaden in der gesamten Region des Mittleren Ostens führt. Immer mehr Nachbarstaaten des Irak, vor allem die Türkei, versuchen auf eigenen Wegen, das Embargo zu umgehen. Wirtschaftsvertreter der westlichen Länder statten dem Irak häufige Besuche ab, um für den Fall der Embargoaufhebung sofort mit ihren Geschäften wieder beginnen zu können. Das Embargo trifft aber vor allem die Zivilbevölkerung. Der irakische Gesundheitsminister sprach im Januar 1995 vor einer halben Million Toten aufgrund des VN-Embargos. Diese Zahl wurde ebenfalls von einem Vertreter des VN-Kinderhilfswerks UNICEF genannt.
Während bezüglich der Rüstungskontrolle vom offiziellen VN-Berichterstatter Ekeus Fortschritte gemeldet werden, scheint die Einhaltung der Menschenrechte und die ausreichende soziale und medizinische Versorgung der Zivilbevölkerung eine untergeordnete Rolle zu spielen. Das betrifft vor allem die vorwiegend schiitische Bevölkerung im Süden des Irak als auch die kurdische Bevölkerung im Norden, die aufgrund eines inneren Embargos, das Bagdad über die kurdische Region verhängt hat, doppelt betroffen ist.
1991 wurde im Norden des Irak zunächst eine von den VN, später von den Alliierten Großbritannien, USA und Frankreich militärisch kontrollierte „Schutzzone" für die kurdische Bevölkerung eingerichtet. Die Türkei ist ebenfalls an dieser militärischen Überwachung beteiligt. Ziel ist es, Übergriffe der irakischen Armee oder Luftwaffe auf die kurdische Bevölkerung zu verhindern.
In einem Bericht der Vereinten Nationen über die Lage der Menschenrechte im Irak (8. November 1994) wird von massiven Menschenrechtsverletzungen im Irak berichtet. Auch militärische Interventionen der Nachbarländer Iran und Türkei gefährden die Lage der Zivilbevölkerung vor allem in den kurdischen Gebieten. In aktuellen Meldungen heißt es, daß die irakische Armee den Einmarsch der türkischen Truppen offenbar für eigene Angriffe auf die Alliierten-Schutzzone nutzt.
De facto hat sich in dem Gebiet des Nordirak eine Autonomiezone mit kurdischer Verwaltung etabliert. 1992 wurde von der kurdischen Bevölkerung mit internationaler Unterstützung, u. a. von der nordrhein-westfälischen Landesregierung, ein kurdisches Parlament mit Sitz in Erbil gewählt. Eine große Anzahl von Hilfsorganisationen aus aller Welt, viele davon aus der Bundesrepublik Deutschland bzw. mit finanzieller Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland, begannen mit verschiedenen Hilfsprojekten für die kurdische Bevölkerung und trugen dazu bei, daß die kurdische Bevölkerung den Neuaufbau ihrer zerstörten Gesellschaft in die eigenen Hände nahm. Allerdings blieb die für eine erfolgreiche Entwicklung notwendige internationale Anerkennung des südkurdischen Gesellschaftsprojekts aus. Die Verschärfung der wirtschaftlichen Lage führte zu innerkurdischen Auseinandersetzungen. Grenzüberschreitende Angriffe der türkischen und iranischen Armee und Luftwaffe verunsichern und gefährden die kurdische Bevölkerung. Anfang März rückte die irakische Armee mit Panzern bis an die von der Patriotischen Union Kurdistans, PUK, kontrollierten Stadt Kifri vor, wo es seitdem fortlaufend zu Gefechten gekommen ist. Anschläge von „Unbekannten" werden gegen Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, gegen Journalisten, aber auch wahllos gegen die kurdische Bevölkerung durchgeführt.
Die türkische Invasion vom 20. März, die bis jetzt anhält, hat vor allem die kurdische Zivilbevölkerung getroffen. Es gibt Berichte von Festnahmen, Mißhandlungen und Angriffen auf kurdische Dörfer durch türkische Soldaten. Mehrere Tausend kurdische Familien haben das Gebiet um Zakho und Dohuk aus Angst vor dem türkischen Militär verlassen müssen. Der UNHCR unterstützt die Bevölkerung bei der Flucht. Unter den Flüchtlingen befindet sich auch eine große Anzahl kurdischer Flüchtlinge, die bereits im Frühjahr 1994 aus ihren Dörfern in den kurdischen Gebieten der Türkei vor der türkischen Armee geflohen waren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche, gesundheitliche und menschenrechtliche Lage im Irak?
Wie schätzt die Bundesregierung die Erfüllung der Auflagen aus den Resolutionen 687 und 688 des VN-Sicherheitsrates durch den Irak ein?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Fortdauer des VN-Embargos gegen den Irak?
Führt die Bundesregierung bezüglich der Aufhebung des VN-Embargos konkrete Verhandlungen oder Gespräche?
Wenn ja, mit wem?
Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Verbindungsbüro im Irak zu eröffnen?
Wenn ja, wann?
Sind der Bundesregierung die VN-Berichte über die Lage der Menschenrechte im Irak bekannt?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Berichte?
Ist der Bundesregierung der aktuelle Bericht von Amnesty International über die Lage der Menschenrechte im Irak bekannt?
Wenn ja, wie bewertet ihn die Bundesregierung?
War einer dieser Berichte Gegenstand des Treffens mit der irakischen Delegation, die am 24. Januar 1995 in Bonn Gespräche mit dem Auswärtigen Amt führte?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis wurde das Gespräch diesbezüglich abgeschlossen?
Wenn nein, warum nicht?
Wurden im Rahmen des Gespräches am 24. Januar 1995 Vereinbarungen getroffen?
Wenn ja, welche?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die irakische Delegation in der Bundesrepublik Deutschland noch weitere Gespräche geführt hat?
Wenn ja, mit wem?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, daß irakische Konten in der Bundesrepublik Deutschland freigegeben werden sollen?
Um was für Konten handelt es sich dabei?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob bei Besuchen deutscher Wirtschaftsvertreter in Bagdad Verträge abgeschlossen wurden?
Wenn ja, um was für Verträge handelt es sich?
Bei wie vielen Reisen haben deutsche Experten die UNSCOM bei den Vor-Ort-Inspektionen im Irak begleitet?
Um was für Experten handelte es sich dabei, und nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl?
Welche materiellen Beiträge hat die Bundesregierung den Inspektionsteams der UNSCOM geleistet?
Wieviel Geld wurde dafür ausgegeben?
Aufgrund welchen Abkommens befinden sich 50 deutschen Soldaten im Irak?
a) Seit wann sind sie dort?
b) Wo sind sie im Irak stationiert?
c) Aus welchen Truppenverbänden kommen sie?
d) Was ist ihre kontrete Aufgabe?
Welche Bundeswehr-Spezialeinheiten befinden sich im Irak?
a) Aufgrund welchen Abkommens?
b) Seit wann sind sie dort?
c) Wo sind sie im Irak stationiert?
d) Was ist ihre kontrete Aufgabe?
Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche, gesundheitliche und menschenrechtliche Lage der vorwiegend arabischen Bevölkerung schiitischen Glaubens in den Sumpfgebieten des Südirak?
Ist die Bundesregierung bereit, die schlechte Lage der Bevölkerung im Südirak im VN-Embargoausschuß für den Irak zu thematisieren?
Wenn ja, mit welchem Ziel?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung, insbesondere unter Berücksichtigung der erneuten türkischen Invasion, die Lage der kurdischen Bevölkerung in Kurdistan-Irak?
Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der kurdischen Flüchtlinge aus der Türkei in Kurdistan-Irak?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Alliierten-Schutzzone noch Schutz für die kurdische Bevölkerung bietet?
Wie viele und welche deutschen Hilfsorganisationen sind in der Alliierten-Schutzzone im Nordirak tätig?
Welche Projekte deutscher Hilfsorganisationen in Kurdistan—Irak werden aus Bundesmitteln finanziert?
Ist die Fortsetzung der Projekte angesichts der türkischen Invasion sowie der iranischen und irakischen Angriffe weiterhin gesichert?
Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zur Sicherung der Fortsetzung der Projekte zu unternehmen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Lage der kurdischen Bevölkerung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, insbesondere im VN-Embargo-Ausschuß der Vereinten Nationen zu thematisieren?
Wenn ja, mit welchem Ziel?
Wenn nein, warum nicht?
Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung ihre Informationen über die Lage im Irak und Kurdistan-Irak?
Gibt es Kontakte zwischen der Bundesregierung und dem Parlament der autonomen kurdischen Region in Erbil?
Wenn ja, auf welcher Ebene gibt es die Kontakte?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es Kontakte zwischen der Bundesregierung und der Vertretung der irakischen Kurden in Bonn?
Wenn ja, auf welcher Ebene gibt es die Kontakte?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele grenzüberschreitende Militäraktionen der Türkei in die Alliierten-Schutzzone sind der Bundesregierung seit 1991 bekanntgeworden?
Hat die Bundesregierung diese Militäraktionen in den NATO-Gremien thematisiert?
Wenn ja, mit welchem Ziel?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele grenzüberschreitende Militäraktionen des Iran in die Alliierten-Schutzzone sind der Bundesregierung seit 1991 bekanntgeworden?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die irakische Armee Truppen entlang der Waffenstillstandslinie zu den kurdischen Gebieten im Nordirak zusammengezogen hat, wo es wiederholt zu Kämpfen mit Kämpfern der irakischen Opposition sowie der kurdischen Peschmerga gekommen ist und daß irakische Behörden kurdische Familien aus der Gegend um die Stadt Kirkuk enteignen und zwangsdeportieren?
Wenn ja, wird die Bundesregierung diese Vorgänge im VN-Sanktionsausschuß zum Embargo gegen den Irak thematisieren?
Wenn nein, wird die Bundesregierung diese Vorgänge überprüfen?
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der türkischen, iranischen und irakischen Angriffe auf die Alliierten-Schutzzone im Nordirak einen unbefristeten Abschiebestopp für Kurdinnen und Kurden auch aus dem Irak zu erlassen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Hintergründe des Mordanschlags vor, der am 3. April 1994 auf die Journalistin Lizzy Schmidt und ihren Begleiter Aziz Qadir verübt wurde?
Warum hat die Bundesregierung keine Stellungnahme zu dem Mord abgegeben?