Exportgenehmigungen nach dem Außenwirtschafts- und dem Kriegswaffenkontrollgesetz für das Jahr 1994
der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
In welcher Höhe und in welche Länder wurden 1994 Exportgenehmigungen nach dem AWG, Ausfuhrliste Abschnitt A, B, C, D, E, aufgegliedert nach den Ländern der Liste A/B, C und H, aufgegliedert nach Vollgeschäften, Ersatzausfuhrgenehmigungen und vorübergehenden Ausfuhren, ausgestellt?
Wie hoch war der militärisch nutzbare Anteil der Exportgenehmigungen nach dem AWG, Ausfuhrliste Abschnitt C, und für welche Länder wurden diese Genehmigungen erteilt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die militärische Relevanz der Produktliste nach dem AWG, Ausfuhrliste Abschnitt C?
In wie vielen Fällen, in welchem Umfang und in welche Länder wurden Genehmigungen nach dem AWG, Ausfuhrliste Abschnitt A, B, C, D, E, versagt?
Wie viele Sammelgenehmigungen wurden 1994 nach dem AWG, aufgeschlüsselt nach dem AWG, Ausfuhrliste Abschnitt A, B, C, D, E, aufgegliedert nach den Ländern der Liste A/B, C und H, aufgegliedert nach Vollgeschäften, Ersatzausfuhrgenehmigungen und vorübergehenden Ausfuhren, nach dem KWKG ausgestellt?
Welche gesetzliche Grundlage hat die Vergabe von Sammelgenehmigungen, und für welchen Länderkreis und für welchen Warenkorb werden Sammelgenehmigungen erteilt?
Wie hoch war die tatsächliche Ausfuhr von Kriegswaffen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz?
In welchem Umfang wurden 1994 von der Bundesregierung Genehmigungen für die Produktion und den Transport von Kriegswaffen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz erteilt?
Wie hoch war der Anteil der genehmigten Exporte nach dem AWG und nach dem KWKG im Verhältnis zum Gesamtexport der Bundesrepublik Deutschland 1994?