BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Entschädigung für jüdische Zwangsarbeiterinnen (G-SIG: 13012831)

Internationale Verträge zur Entschädigung für Zwangsarbeit, bisherige evtl. Entschädigungszahlungen, Kompetenzen von Herrn Günther D. betr. Forderungen jüdischer Zwangsarbeiterinnen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.10.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/875009. 10. 97

Entschädigung für jüdische Zwangsarbeiterinnen

der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Nach einem bislang sechs Jahre dauernden Rechtsstreit wird aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 24. September 1997 der Rechtsstreit über die Klagen von 21 jüdischen Frauen, welche während des Zweiten Weltkrieges als Zwangsarbeiterinnen in den Union-Werken Auschwitz Artilleriezünder für das Dritte Reich fertigten, vor dem Landgericht Bonn fortgesetzt. Es wird nunmehr über die Begründetheit der Klagen entschieden.

Für die in den Union-Werken geleistete Arbeit erhielten die Jüdinnen keinen Lohn. Auch nach dem Krieg weigerte sich der Rechtsnachfolger der Rüstungsfirma, die Union-Werke Fröndenberg, trotz der 2,5 Mio. DM, die dem Nachfolgeunternehmen von der Bundesregierung wegen des Verlustes der Werke gezahlt wurden, rückwirkend Lohnzahlungen zu leisten.

1994 meldeten die Union-Werke Fröndenberg Konkurs an. Die Zwangsarbeiterinnen klagten daraufhin gegen die Bundesregierung auf individuelle Wiedergutmachung.

Der Prozeßbevollmächtigte der Klägerinnen erklärte in einem Interview, welches am 12. September 1997 im Rahmen der ARD-Sendung „Privatfernsehen" ausgestrahlt wurde, daß die SS und das Reichsinnenministerium und damit das Deutsche Reich pro Tag und Gefangenem zwischen drei und vier Reichsmark für die Zwangsarbeiter erhielten. Für alle in Zwangsarbeit Beschäftigten erhielt das Deutsche Reich auf diese Weise rund 20 bis 30 Mio. Reichsmark täglich. Er äußerte den Verdacht, daß der Prozeß solange in die Länge gezogen werden solle, „bis einige der Klägerinnen verstorben" seien.

Im Dezember 1996 fand im Auswärtigen Amt eine Expertenrunde zu diesem Thema statt. Leiter dieser Runde war Günther D., der im Januar 1996 als Deutscher Botschafter in Haiti im Zusammenhang mit rassistischen und sexistischen Äußerungen, die er u. a. gegenüber einer Delegation des Deutschen Bundestages äußerte, vom Auswärtigen Amt abberufen wurde. D. protokollierte die Haltung der Bundesregierung gegenüber den Klägerinnen mit folgenden Worten: „MR Löffler ist der Auffassung, daß das Bundesministerium der Finanzen den Prozeß bis zum Bundesgerichtshof führen werde". Laut „Privatfernsehen" vom 12. September 1997 ist D. heute für die Forderungen jüdischer Zwangsarbeiter zuständig. Vor dem Bundesverfassungsgericht war in einem Schriftsatz ausgeführt worden, daß der Bundesfinanzminister berechtigte Zweifel habe, ob ein Teil der Klägerinnen aus Gründen „der Rasse" nach Auschwitz deportiert und dort für Zwangsarbeiten eingesetzt wurde. In der genannten Sendung wurde auch ein Schriftsatz des Bundeskanzleramtes (431-K 400 724/97/0002) präsentiert und zitiert: „Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß den Klägerinnen die erhobenen Forderungen nicht zustehen" .

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Kann der Zwei-plus-Vier-Vertrag als Schlußpunkt des Londoner Schuldenabkommens, bei dem es um die Zurückstellung von Forderungen der in Zwangsarbeit abkommandierten Menschen bis zur „endgültigen Regelung der Reparationszahlungen" geht, gesehen werden?

Wenn nein, wie soll die „endgültige Regelung" aussehen?

2

Welche anderen internationalen Verträge außer dem Londoner Schuldenabkommen gibt es in diesem Zusammenhang?

3

Gab es bereits Entschädigungszahlungen an die in Frage stehenden 21 Klägerinnen?

Wenn ja, wie hoch waren die Entschädigungsleistungen, und was wurde konkret entschädigt?

Wenn nein, mit welcher Begründung wurden diese abgewiesen?

Inwieweit kann die bereits gezahlte Summe als angemessen betrachtet werden?

4

Bereitet die Bundesregierung ein Gesetz zur Regelung von Zwangsarbeit vor?

Wenn nein, gab es diesbezügliche Bestrebungen, und warum wurden diese nicht umgesetzt?

5

Kann die Bundesregierung die Zuständigkeit von Herrn D. bezüglich der Forderungen jüdischer Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter bestätigen?

6

Welche Kompetenzen und Aufgaben fallen in den Zuständigkeitsbereich von Herrn D.?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer solchen Expertenrunde, wie sie in der Sendung „Privatfernsehen" vom 12. September 1997 genannt wurde?

8

Wer nahm außer Herrn D. an diesem Treffen teil?

9

Wurde dieses Treffen von der Bundesregierung initiiert?

10

Hält es die Bundesregierung für vertretbar, wenn ein wegen rassistischer und sexistischer Äußerungen abberufener ehemaliger Botschafter mit einer Aufgabe betraut wird, die unter anderem einen sensiblen Umgang mit den Opfern rassistischer und nazistischer Gewalttaten erfordert?

Inwiefern hält sie Herrn D. unter diesem Gesichtspunkt für seine Tätigkeit für geeignet?

11

Welche anderen dienstlichen Tätigkeiten übt Herr D. in dieser Richtung aus?

12

Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf, geäußert durch den Anwalt der Klägerinnen in oben genannter Sendung, es werde abgewartet, bis einige der Klägerinnen verstorben seien?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, ob von den 21 Klägerinnen bereits eine oder mehrere verstorben sind?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter auf eine Entschädigungsleistung seitens der Bundesrepublik Deutschland warten?

(Bitte nach Ländern aufschlüsseln.)

15

In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung diesen Forderungen nachzukommen?

16

Kann die Bundesregierung die in den Vorbemerkungen genannte Information, das Deutsche Reich habe täglich 20 bis 30 Mio. Reichsmark durch die Vermittlung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern erhalten, bestätigen?

17

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Bundesfinanzminister bei einem Teil der Klägerinnen an der Deportation aus „Rassegründen" zweifelt?

18

Kann die Bundesregierung darlegen, welchen Grund es für den Bundesfinanzminister gibt, nach Ursachen für die Deportation und Zwangsarbeit zu unterscheiden?

19

Aus welchem Grund ist die Bundesregierung der Ansicht, die Klägerinnen hätten keinen Anspruch auf die erhobenen Forderungen?

20

Kann die Bundesregierung die Höhe der Forderungen der Klägerinnen beziffern?

21

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Union Werke Fröndenberg eine Zahlung aus Steuergeldern in Höhe von 2,5 Mio. DM für den Verlust ihres Werkes in Auschwitz erhielt (afp-Meldung vom 22. September 1997)?

22

Ist der Bundesregierung bekannt, für welche Zwecke (Bauprojekte etc.) die Gelder verwendet wurden, die zunächst an die SS und das Reichsinnenministenum und von dort in den Reichshaushalt weitergeleitet wurden?

Bonn, den 9. Oktober 1997

Dr. Winfried Wolf Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen