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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Definition und Kosten des künftigen Universaldienstes im Bereich Post und Telekommunikation (G-SIG: 13010439)

Definition des Begriffs Universaldienst und entsprechende Kosten (gegliedert nach den Bereichen Post und Telekommunikation), Definitionen und Kosten auf EU-Ebene, Unterschiede zur US-amerikanischen Definitionen und Kosten bei deren Verwirklichung, Haltung zu den auf dem G-7-Gipfel diskutierten anderen Ausgestaltungen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Post und Telekommunikation

Datum

29.05.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/123928. 04. 95

Definition und Kosten des künftigen Universaldienstes im Bereich Post und Telekommunikation

des Abgeordneten Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ein zentraler Aspekt der Postreform III wird die Ausgestaltung des sogenannten Universaldienstes sein. Der Bundesminister für Post und Telekommunikation hat dazu in seinem Papier „Eckpunkte eines künftigen Regulierungsrahmens im Telekommunikationsbereich" bereits Stellung bezogen. Konkrete Vorstellungen zur Abgrenzung und Regulierung eines Universaldienstes im Postdienst stehen allerdings noch aus. Die Europäische Union (EU) hat in ihrem Grundsatzbeschluß vom 7. Februar 1994 hingegen einen Definitionsversuch unternommen. Am weitesten gediehen ist die Diskussion um den „universal service" in den USA (vgl. den National-Information-Infrastructure-Diskurs). Bedeutung erlangt hat der Begriff schließlich auch auf dem G-7-Gipfel in Brüssel. Im Vorfeld der bevorstehenden Legaldefinition des Begriffes in der Bundesrepublik Deutschland sind daher die unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Modelle zu untersuchen, auch um die finanziellen Lasten der Telekom AG, der Deutschen Post AG und ggf. ihrer künftigen Wettbewerber nach der Liberalisierung 1998 abschätzen zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie definiert die Bundesregierung in ihren Konzeptionen für Post und Telekommunikation den Begriff des Universaldienstes?

2

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten des Universaldienstes entsprechend der Definition des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation heute und in Zukunft (bitte detailliert gegliedert nach den einzelnen Bereichen der Post und Telekommunikation)?

3

Welchen Definitionen zur Abgrenzung des Universaldienstes hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene zugestimmt?

4

Welche Kosten errechneten sich bei Zugrundelegung der von der EU gemachten Vorschläge zur Abgrenzung eines Universaldienstes?

5

Inwiefern unterscheidet sich die Definition der Bundesregierung von der Definition der US-amerikanischen Regierung?

6

Welches finanzielle Ausmaß hätte eine Verwirklichung des „universal service" gemäß der Konzeption der Clinton/Gore-Administration in Deutschland (bitte detailliert aufgelistet nach den einzelnen Komponenten)?

7

Welcher Konzeption des „universal service" hat die Bundesregierung auf dem G-7-Gipfel in Brüssel zugestimmt, bzw. welcher Konzeption wird sie auf dem nächsten regulären G-7-Gipfel zustimmen?

8

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu den auf dem G-7-Gipfel in Brüssel diskutierten anderen Ausgestaltungen eines Universaldienstes?

9

Sollen die auf dem G-7-Gipfel gemachten Vorschläge nach Ansicht der Bundesregierung deutsches Recht werden? Wenn nein, warum und in welchen Punkten nicht?

Bonn, den 25. April 1995

Dr. Manuel Kiper Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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