Blutimporte aus der damaligen DDR
der Abgeordneten Monika Knoche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Schlußbericht des 3. Untersuchungsausschusses wird mit Bezug auf Ausführungen der Vertretung der Pharmawirtschaft erwähnt, daß zu einem erheblichen Umfang aus dem Ausland importierte (Blut-)Präparate sog. Grau- und Parallelimporte zur Anwendung kamen, obwohl sie von Nicht-Arzneimittel-Herstellern in den Verkehr gebracht wurden.
In den späten 80er Jahren wurden von der damaligen DDR Blut und Blutprodukte in die Bundesrepublik Deutschland exportiert.
Der Untersuchungsausschuß der 12. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nahm in seinem Bericht über den HIV-Hepatitis-Blutskandal hierauf keinen Bezug.
Es ist bekannt, daß die Bundesregierung über die Tatsache des DDR-Exports bzw. des Imports der Bundesrepublik Deutschland von DDR-Blut bzw. -Blutprodukten informiert war.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen12
Inwieweit war die Bundesregierung von den Vertragsabschlüssen zum Bluthandel mit der DDR vorab informiert und jeweils von wem?
Hat die Bundesregierung — soweit vorab informiert — auf die jeweilige Vertragsgestaltung in irgendeiner Form verbindlich oder beratend Einfluß genommen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Sind der Bundesregierung die geschlossenen Verträge bekannt?
Wenn ja, wie ist deren jeweiliger Inhalt?
Wer war auf seiten der damaligen DDR Vertragspartner?
Welchen Kriterien unterlagen die Importe
— außenwirtschaftlich,
— arzneimittelrechtlich?
Welche Genehmigungen wurden ggf. durch wen erteilt und mit welchen Auflagen?
Welche Kontrollen wurden ggf. durch wen mit welchen Ergebnissen und mit welchen Konsequenzen durchgeführt?
Wieviel Blut bzw. wie viele Blutprodukte wurden von der damaligen DDR exportiert
a) in die Bundesrepublik Deutschland,
b) in andere Länder?
Welchen Informationsstand hatte die Bundesregierung bzw. das Bundesgesundheitsamt bis zur Vereinigung über die Fähigkeiten und Möglichkeiten in der damaligen DDR, Blut auf HIV und die verschiedenen Hepatitis-Viren nach in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen Verfahren zu testen?
Welchen Informationsstand hat die Bundesregierung heute über die damaligen Fähigkeiten und Möglichkeiten diesbezüglich?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, daß bundesrepublikanische Blutimporteure Verträge mit der damaligen DDR storniert bzw. gekündigt haben?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, daß Gründe dafür u. a. waren
— ungewisse Herkunft des Blutes,
— fragliche Testverfahren auf HIV und Hepatitis,
— quantitative Abweichungen der Beutelinhalte?
c) Waren diese Umstände der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Vertragsschlüsse mit der damaligen DDR bereits bekannt?
Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Bundesregierung?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob dieses Blut bzw. diese Blutprodukte oder entsprechende Weiterverarbeitungen möglicherweise oder tatsächlich in die Bundesrepublik Deutschland importiert wurden?
Wenn ja, haben sich bzw. werden sich hieraus für die Bundesregierung Konsequenzen ergeben?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob für DDR-Blut bzw. -Blutprodukte Deckungsvorsorge gemäß § 94 AMG getroffen wurde?
Wenn nein, was ergibt sich hieraus für die Bundesregierung?