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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Hilfeleistungen der Bundesregierung für Botschaften, die vom Berlin-Umzug betroffen sind (G-SIG: 13010551)

Zuständigkeit für die Beratung der Botschafter, Informationsgespräche mit den Botschaften der am wenigsten entwickelten Länder, besonders über finanziellen Schwierigkeiten bei Verbleib des BMZ in Bonn, Möglichkeit einer Doppelakkreditierung in Berlin und Bonn

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

16.06.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/152123. 05. 95

Hilfeleistungen der Bundesregierung für Botschaften, die vom Berlin-Umzug betroffen sind

der Abgeordneten Dr. Uschi Eid und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Stelle innerhalb der Bundesregierung ist für die Beratung der Botschafter für die Fragen des Umzugs nach Berlin zuständig?

2

Hat die Bundesregierung ein Informationsgespräch mit den Botschafterinnen und Botschaftern aus den Least Developed Countries (LCD) durchgeführt, um Fragen zu klären, die mit dem Umzug von Regierung und Parlament nach Berlin zusammenhängen?

3

Wurden bei diesen Gesprächen die finanziellen Schwierigkeiten thematisiert, in die diese Botschaften geraten, sollten sie ihren Sitz nach Berlin verlegen, aber wegen des Verbleibs des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Bonn häufig in Bonn sein müssen?

4

Welche Überlegungen gibt es, um die Doppelakkreditierung in Bonn und Berlin zu ermöglichen und auch praktikabel zu machen?

Bonn, den 19. Mai 1995

Dr. Uschi Eid Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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