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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Entschädigung von Opfern terroristischer Brandanschläge (G-SIG: 13010588)

Zahl der Anschläge auf türkische Einrichtungen, Entschädigungsleistungen, Täterschaft, gesetzliche Regelungen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.06.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/164306. 06. 95

Entschädigung von Opfern terroristischer Brandanschläge

des Abgeordneten Cem Özdemir und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Eine Serie von inzwischen weit über einhundert Brandanschlägen hat in den vergangenen Monaten hauptsächlich türkische Geschäfte, Reisebüros und Einrichtungen getroffen. Die Eigentümer und Pächter sind durch diese terroristischen Aktionen nicht selten in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Viele Versicherungen sind zahlungsunwillig oder kündigen ihnen die Verträge, und in vielen Fällen kommen erhebliche Zusatzbelastungen für private Sicherheitsdienste auf sie zu. Die völlig unschuldigen Betroffenen, die nur deshalb Opfer geworden sind, weil ihre Objekte von terroristischen Strategen zu symbolischen Zielscheiben erklärt wurden, fühlen sich von Staat und Gesellschaft häufig alleingelassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist der Bundesregierung die genaue Zahl der Brandanschläge bekannt, die in diesem Jahr auf türkische Einrichtungen, Reisebüros und Geschäfte verübt wurden?

2

In welchem Rahmen bewegte sich der Sachschaden bei den Anschlägen?

3

Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, ob und in welchem Umfang wie viele der Geschädigten durch Versicherungen oder andere Stellen Entschädigungsleistungen erhielten oder zu erhalten berechtigt sind und wie viele der Geschädigten leer ausgingen?

4

Wie ist der gegenwärtige Erkenntnisstand der Bundesregierung über die Täterschaft bei den genannten Anschlägen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen, daß die Täter eine Entschädigung in angemessenem Umfang leisten können?

5

Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Entschädigung von Opfern terroristischer Gewalttaten durch den Staat in Fällen, in denen die Täter aus den verschiedensten Gründen nicht greifbar sind oder zu Entschädigungsleistungen nicht in der Lage sind, grundsätzlich wünschenswert und dem Rechtsfrieden dienlich wäre?

6

In welcher Form könnten das Opferentschädigungsgesetz geändert oder andere gesetzliche Regelungen geschaffen werden, damit Sachschäden bei terroristischen Anschlägen künftig bzw. rückwirkend ersetzt werden können?

Bonn, den 6. Juni 1995

Cem Özdemir Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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