Geplanter Abriß eines denkmalrechtlich geschützten Mahnmals des nationalsozialistischen Terrors in Mühldorf (Oberbayern) durch die Bundesvermögensverwaltung
des Abgeordneten Gerald Häfner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In einer Zeit, in der Hakenkreuzschmierereien, neonazistische Umtriebe, Intoleranz und Haß gegen Ausländer und Minderheiten wieder zunehmen und gleichzeitig die Zahl derer, die den nationalsozialistischen Terror er- und überlebt haben, ständig abnimmt, sind Orte sichtbarer Erinnerung an den Wahnsinn und Völkermord des NS-Regimes wichtiger denn je.
In ihren Reden zum Gedenken an das Kriegsende am 8. Mai haben sich die Mitglieder der Bundesregierung, der Bundespräsident, die Präsidentin des Deutschen Bundestages und andere bedeutende Repräsentanten unseres Staates dankenswerterweise wiederholt und in aller Deutlichkeit für die Notwendigkeit des Gedenkens an die im Rahmen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft von Deutschen begangenen Verbrechen eingesetzt.
Diese Erklärungen bedürfen der Konsequenz dort, wo es um konkrete Entscheidungen für das Erinnern und gegen das Vergessen geht.
In der Nähe von Mühldorf (Oberbayern) wurde noch 1944, im letzten Kriegsjahr, mit dem Bau einer gigantischen verbunkerten Fabrikhalle für die Luftwaffenrüstung unter Führung der Organisation Todt begonnen. Zum beinahe Tag und Nacht unter schwersten Anstrengungen betriebenen Bau wurden KZ-Häftlinge eingesetzt. Hierzu waren in der unmittelbaren Nachbarschaft bei Mettenheim, Ampfing, Mittergars und Thalham mehrere Konzentrationslager errichtet worden. Das Projekt war Teil der nationalsozialistischen Ausrottungsstrategie gegen Juden und andere; für die im Arbeitslager eingesetzten Häftlinge war eine Soll-Lebenserwartung von drei bis sechs Monaten errechnet worden. Tatsächlich starben Schätzungen zufolge etwa die Hälfte der beim Bau eingesetzten Arbeiter.
Nach der 1947 erfolgten Sprengung sind nur noch Teile der Anlage als ständiges Mahnmal nationalsozialistischen Irrsinns und Vernichtungswillens stehengeblieben — darunter einer der zwölf geplanten riesigen Betonbögen. Die Grundstücke, auf denen sich die Anlage befindet, sind in Privatbesitz, Eigentümer der Anlage selbst ist als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches nach § 1004 BGB i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 1 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) der Bund, der insoweit auch die Verkehrssicherungspflicht trägt.
Obwohl die Anlage nach Auffassung der Gemeinde, des Heimatbundes Mühldorf, der Geschichtswerkstatt Mühldorf e. V., des Kreisheimatpflegers, des Landkreises, der Bezirksregierung von Oberbayern und der bayerischen Staatsregierung ein in dieser Region und insgesamt einmaliges Mahnmal darstellt, obwohl sich die genannten Stellen zumindest verbal für deren Erhalt einsetzen und obwohl die Anlage als Baudenkmal mit besonderer zeitgeschichtlicher Bedeutung unter Denkmalschutz steht, hat der Bund durch die zuständige Oberfinanzdirektion Antrag auf Abriß und Einebnung der Überreste der Bunkeranlagen gestellt und betreibt die Beseitigung dieses Denkmals trotz des Widerstandes der oben genannten Stellen weiter.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen20
Wer traf wann die Entscheidung zur Errichtung der Bunkeranlage bei Mühldorf-Mettenheim?
Wie viele Zwangsarbeiter wurden bei der Errichtung der Anlage eingesetzt?
Wie viele Zwangsarbeiter kamen dabei ums Leben?
Wer war der Bauträger?
Welche Firmen sollten die Anlage nach Fertigstellung nutzen?
Inwieweit waren private Firmen in die Errichtung der Anlage und/oder das dort geplante Fertigungsprojekt involviert, welche Firmen waren dies gegebenenfalls, und inwieweit bestehen diese noch heute?
Trifft es zu, und ist der Bundesregierung bekannt, daß die auf dem Gelände stehenden Gebäudereste als Baudenkmal mit besonderer zeitgeschichtlicher Bedeutung unter Denkmalschutz gestellt sind, und wann ist dies geschehen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich sowohl der Heimatbund Mühldorf als auch der Förderverein Heimatmuseum, die Geschichtswerkstatt Mühldorf, die Überlebenden des Konzentrationslagers Dachau, insbesondere Max Mannheimer, der selbst als Zwangsarbeiter in Mühldorf eingesetzt worden war, sowie der Landrat von Mühldorf, die Regierung von Oberbayern und die bayerische Staatsregierung für einen Erhalt der Gebäudereste als Mahnmal eingesetzt haben?
Ist der Bundesregierung die Antwort der bayerischen Staatsregierung auf eine schriftliche Anfrage — Drucksache 12/13893 — bekannt, in der diese unter anderem ausführt: „Die Reste der Anlage lassen den Größenwahn des nationalsozialistischen Regimes, dessen Menschenverachtung und die Sinnlosigkeit des Krieges nachhaltig erfahrbar werden. Die Anlage ist damit Mahnmal für die Leidensgeschichte der über 10 000 dort . beschäftigt gewesenen Zwangsarbeiter, Kriegsgefangenen und Häftlinge des- Konzentrationslagers Dachau. Es handelt sich bei der Anlage um ein Denkmal im Sinne des Artikels 1 Abs. 2 des bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Ein entsprechender Eintrag in die Denkmalliste des Landkreises Mühldorf ist erfolgt", und wie beurteilt die Bundesregierung diese Einschätzung?
Trifft es zu, daß die Regierung von Oberbayern die Zustimmung zum von der Bundesfinanzverwaltung beantragten Abbruch hinsichtlich der Fertigungshalle, der Mehrzahl der Ansaugbauwerke und eines ehemaligen Zwangsarbeiterlagers insbesondere aus Gründen des Denkmalschutzes versagt hat?
Trifft weiterhin zu, daß in diesem Bescheid gefordert wurde, in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Kreisheimatpfleger des Landkreises Mühldorf eine ausführliche Dokumentation über die Gesamtanlage und im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde ein zoologisch - botanisches Gutachten für bestimmte Bereiche der Anlage zu erstellen?
Ist seither eine derartige Dokumentation sowie ein zoologisch botanisches Gutachten erstellt oder auf den Weg gebracht worden?
Wenn ja, wann und an wen wurde dieser Auftrag erteilt, und wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Kreisheimatpflegers Aicher, wonach „bis heute das Gelände weder vermessen noch die noch vorhandenen Spuren erfaßt worden seien" (Trostberger Tagblatt vom 15. Mai 1995)?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung einen Abbruch und die Überdeckung der noch vorhandenen Trümmerreste plant?
Welche Schritte hat die Bundesregierung hierzu seit der Ablehnung ihres ersten Antrages durch die Bezirksregierung Oberbayerns am 27. Oktober 1992 unternommen?
Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu veranlaßt, den Abbruch und die Überdeckung der Gebäudereste einer Sicherung der Anlage und deren Erhalt als Denkmal vorzuziehen?
Welche Untersuchungen und Überlegungen sind dieser Entscheidung vorausgegangen?
Welche baulichen Maßnahmen sind auf seiten des Bundes auf dem Gelände exakt vorgesehen, und auf welche Höhe werden sich die Kosten für diese Maßnahmen belaufen?
Wie hoch werden seitens der Bundesregierung die Kosten für eine Sicherung und Einzäunung der Anlagereste, für die Anbringung von Hinweisschildern und erläuternden Tafeln geschätzt?
Trifft nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Aussage der bayerischen Staatsregierung auf Drucksache 12/ 13893 zu, wonach allen behaupteten Gefahren zum Trotz „in den vergangenen 40 Jahren kein größerer Unfall auf dem Gelände zu verzeichnen" war?
Welche rechtlichen und politischen Möglichkeiten hat die Bundesregierung, den Erhalt der Anlage und die Errichtung einer Gedenkstätte oder eines Geschichtslehrpfades auf dem Bunkergelände (etwa durch bauliche Maßnahmen, Zuschüsse oder die Errichtung einer Stiftung) zu fördern?
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der von ehemaligen Zwangsarbeitern und ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie von den gewählten Repräsentanten des Landkreises, des Bezirkes und des Landes in letzter Zeit vielfach geäußerten Auffassung, daß mit einer Beseitigung der Überreste des Bunkergeländes ein weiteres ausgesprochen bedeutendes Denkmal und damit eine weitere Gelegenheit, die Geschichte und Realität des Nationalsozialismus kommenden Generationen anschaulich und erfahrbar zu machen, unwiederbringlich verloren gehen würde, und wie verhält sich dieses zu den in jüngster Zeit wiederholt geäußerten Absichten der Bundesregierung, das Erinnern lebendig zu halten?