Förderung von Frauen in selbständiger Existenz
der Abgeordneten Margareta Wolf und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ausweislich der Statistik des Mikrozensus steigt der Anteil der Frauen bei den Selbständigen. Der Frauenanteil bei den Erwerbstätigen liegt jedoch über dem bei den Selbständigen und das schon seit mehreren Jahren.
Die Initiativen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit haben auch Ansätze erwähnt, die Existenzgründung, insbesondere für problembelastete Arbeitsmarktgruppen, als Lösungsmodell anzubieten. Der Frauenanteil bei den Selbständigen weist insgesamt eine höhere Steigerungsrate auf als der Anteil bei allen Erwerbstätigen. Die Attraktivität der beruflichen Selbständigkeit für Frauen steigt. So auch bei den Freien Berufen.
Im Rahmen der Betätigung als selbständig niedergelassener Freiberufler liegt der Frauenanteil noch über dem in der Gruppe der allgemein selbständig Tätigen in der gewerblichen Wirtschaft.
Spitzenwerte von bis zu 41,2 % (bei den Steuerbevollmächtigten in 1994) lassen den Schluß zu, daß insbesondere in diesen dienstleistenden und beratenden Berufen die Chancen für Frauen auch bei nicht typischen wirtschaftsnahen Berufen besonders hoch sind. Der 100 %-Anteil bei Hebammen und 70 % bei Krankengymnasten sind hier aus diesem Grund nicht besonders hervorgehoben worden.
Diese Situation und die erwartete weitere positive Entwicklung, bis hin zu einem 50 % -Anteil von selbständigen Frauen im Mittel bei den Freien Berufen, ergeben weiteren Beratungs- und Hilfebedarf für die Frauen.
Bei der Existenzgründung sind sie ebenso wie bei der Zulassung zu den einzelnen Freien Berufen gleichberechtigt. Ein wesentliches Defizit ergibt sich jedoch im Bereich der sozialen Fürsorge bei Familiengründung.
Keine Bestimmung des Steuerrechts und keine Klauseln irgend eines Förderprogramms sind auf die besonderen Schwierigkeiten von Frauen in der selbständigen Berufsausübung bei Familiengründung und Kinderbetreuung eingerichtet.
Hieraus ergibt sich ein De-facto-Wettbewerbsnachteil in der Praxis gegenüber den Angestellten bei den gleichen Berufen. Dies wird insbesondere bei Freien Berufen deutlich, da hier die persönliche Dienstleistung im Vordergrund steht und über den Marktzugang und Markterfolg entscheidet. Eine schlichte Stellvertretung ist daher kaum möglich. Hier wird ein familienpolitisches Defizit der derzeitigen politischen Ausrichtung der Bundesregierung deutlich, das es zu hinterfragen gilt, da es Existenzgründungen verhindert.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Frauen in selbständiger Tätigkeit, in Sonderheit selbständig freiberuflicher Tätigkeit, nehmen Erziehungsaufgaben wahr?
Wie viele der Betroffenen haben ihre selbständige Tätigkeit bei Eintritt von Erziehungsverpflichtungen, Mutterschutz und Kindererziehungspflichten einschränken oder ganz aufgeben müssen?
Wie wirken sich diese aus den Vorfragen ergebenden Erkenntnisse auf die allgemeine Arbeitsmarktsituation aus? Nehmen Freiberuflerinnen und Selbständige wegen dieser Reduzierungen Kündigungen und personelle Einschränkungen vor?
Wie entwickelte sich die allgemeine Arbeitsmarktnachfrage für Kinderbetreuung durch Selbständige in den letzten fünf Jahren?
Welches Instrumentarium bietet die Bundesregierung an, um den Selbständigen mit Erziehungs-, Betreuungspflichten und familiären Verpflichtungen eine volle Weitertätigkeit in der Selbständigkeit oder die Wiedereingliederung zu erleichtern?
Hat die Bundesregierung ein Programm zur Behebung von Engpässen und Schwierigkeiten für den genannten Personenkreis in Vorbereitung?
Hat oder plant die Bundesregierung ein Programm zur Beratung und Förderung in solchen Situationen?
Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, daß sich in den letzten zehn Jahren das Gründungsverhalten und das Verhalten zur Auswahl der. Formen der Zusammenarbeit bei den Freiberuflerinnen verändert hat?