Zusage der Bundesregierung auf dem Weltsozialgipfel in der „20 : 20"-Frage
der Abgeordneten Dr. Willibald Jacob, Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Um Analphabetismus, Hunger, Krankheiten und Wohnungsnotstand in den Ländern der Dritten Welt erfolgreich bekämpfen zu können, ist es notwendig, die Ressourcen der Entwicklungshilfe für diese Basisversorgung in größerem Umfang zur Verfügung zu stellen. Auf dem Weltsozialgipfel hat die Bundesregierung wiederholt die Absicht erklärt, 20 % der Entwicklungshilfe für die Basisversorgung in den betreffenden Ländern bereitzustellen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen6
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff Basisversorgung?
Mit wem arbeitet die Bundesregierung zusammen, um den Bedarf an Basisversorgung in den betreffenden Ländern zu ermitteln und entsprechende Projekte zu entwickeln?
Welchen Stellenwert haben Projekte zur Basisversorgung in der bisher gültigen Agenda bundesdeutscher Entwicklungshilfe?
Wäre nicht aus Sicht der Bundesregierung zur Realisierung der „20 : 20"-Vereinbarung eine Neuorientierung bundesdeutscher Entwicklungshilfe angezeigt?
Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung bundesdeutsche Entwicklungspolitik neu auszurichten, um die Zielstellung des Weltsozialgipfels „20 : 20" schnellstmöglich umzusetzen?
Zu welchem Zeitpunkt gedenkt die Bundesregierung die Absicht, 20 % der öffentlichen Entwicklungshilfe für die Basisversorgung der betreffenden Länder bereitzustellen, umzusetzen?