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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Probleme behinderter Menschen mit den Anforderungen an biometrische Erkennung im Reisepass (G-SIG: 16010290)

Zugang Behinderter zu Reisepässen <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

08.03.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/72617. 02. 2006

Probleme behinderter Menschen mit den Anforderungen an biometrische Erkennung im Reisepass

der Abgeordneten Markus Kurth, Wolfgang Wieland, Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, Undine Kurth (Quedlinburg), Monika Lazar, Elisabeth Scharfenberg, Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die zum 1. November 2005 in Kraft getretene neue Passmusterverordnung schreibt vor, dass das Lichtbild im Reisepass zur biometrischen Erkennung geeignet sein muss (BGBl. I, S. 2306). Das Gesicht muss frontal abgebildet sein. Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z. B. Halbprofil) ist nicht zulässig. Die Person muss ferner mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blicken.

Diese Anforderungen können einige Menschen, insbesondere mit schweren Formen einer zerebralen Bewegungsstörung nicht erfüllen. So können beispielsweise viele dieser Menschen aufgrund ihrer Behinderung ihren Mund nicht schließen. Auch kann die Kopfhaltung behinderungsbedingt ständig geneigt sein, so dass eine Frontalabbildung nicht möglich ist.

Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. berichtet über einen Fall aus Düsseldorf, bei dem einer Mutter ein Reisepass für ihre schwerstbehinderte Tochter verwehrt wurde. Ihr wurde demnach beschieden, dass sie ohne ein geeignetes Lichtbild keinen Reisepass für ihre Tochter erhalten könne. Ausgestellt werden könne lediglich ein vorläufiger Reisepass.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Trifft es zu, dass aufgrund der zum 1. November 2005 in Kraft getretenen neuen Passmusterverordnung Menschen mit bestimmten Behinderungen, z. B. mit schweren Formen einer zerebralen Bewegungsstörung, die Ausstellung eines Reisepasses verwehrt wird?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der genannte Personenkreis die gleichen Möglichkeiten zu Auslandsreisen haben muss wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch und daher auch die gleichen Möglichkeiten, einen Reisepass zu erhalten?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung, gegebenenfalls eine Lösung zu finden, die dem genannten Personenkreis den Zugang zu Reisepässen ohne Einschränkungen ermöglicht?

Wenn ja, wann und wie wird dies geschehen?

Wenn nein, welche Gründe halten die Bundesregierung von einem solchen Vorhaben ab?

Berlin, den 17. Februar 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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