Zusammenarbeit zwischen Europarat und Europäischer Union, insbesondere im Rahmen der Regierungskonferenz 1996
der Abgeordneten Leni Fischer (Unna), Robert Antretter und weiterer Abgeordneter
Vorbemerkung
Der Aufbau einer gesamteuropäischen Architektur erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Europarat und Europäischer Union.
Der Europarat bildet bereits das größere demokratische Europa. Seine inzwischen 34 Mitgliedstaaten, so noch einmal während des Gipfels der Staaten-Regierungschefs 1993 in Wien bekräftigt, bekennen sich zur pluralistischen parlamentarischen Demokratie, zur Unteilbarkeit und weltweiten Gültigkeit der Menschenrechte, zur Rechtsstaatlichkeit sowie zu einem gemeinsamen kulturellen europäischen Erbe. Seine über 150 europäischen Abkommen und Rahmenkonventionen haben wesentlich zur Rechtsangleichung in Europa beigetragen.
Durch die Unterstützung des Reformprozesses in Mittel- und Osteuropa sowie die Aufnahme der neuen Demokratien auf der Grundlage der o. g. Prinzipien hat der Europarat nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur politischen Stabilität in Mittel- und Osteuropa geleistet, sondern auch eine entscheidende Grundlage zur weitergehenden Integration dieser Länder in der Europäischen Union geschaffen. Mit seiner Form der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit bildet er eine notwendige Ergänzung zur supranationalen Integration in der Europäischen Union und bietet damit gleichzeitig den Ländern Mittel- und Osteuropas ohne diese Perspektive einen Platz im gesamteuropäischen Haus.
Schließlich sind in ihm die nationalen Parlamente aller Mitgliedstaaten vertreten, deren künftige Rolle zu bestimmen sein wird.
Wir, zugleich Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, fragen daher die Bundesregierung:
Fragen9
Was hat das Ministerkomitee des Europarates bisher unternommen, um eine aktive Beteiligung des Europarates an der Regierungskonferenz der Europäischen Union 1996 sicherzustellen, wie dies vom Generalsekretär und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gefordert wurde?
Inwieweit wurde die Frage der Beteiligung des Europarates bereits im Rat der Europäischen Union oder der Kommission und ggf. mit welchem Ergebnis erörtert?
Wäre die Bundesregierung bereit, sowohl im Ministerkomitee des Europarates als auch im Rat der Europäischen Union im o. g. Sinne initiativ zu werden?
Inwieweit gibt es bei den Arbeiten für den Entwurf einer Unionsverfassung mit einem gesonderten Menschenrechtskatalog bereits eine entsprechende Abstimmung mit dem Europarat?
Wenn nicht, wäre die Bundesregierung bereit, sich in den entsprechenden Gremien von Europarat und Europäischer Union hierfür einzusetzen, um im Sinne einer einheitlichen Rechtsordnung in Europa zu vermeiden, daß es zu Abweichungen zwischen dem vorgesehenen Menschenrechtskatalog und dem der Europäischen Menschenrechtskonvention kommt?
Wann ist mit dem Gutachten des Europäischen Gerichtshofes zu einem möglichen Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu rechnen, wofür sich sowohl die Parlamentarische Versammlung des Europarates als auch das Europäische Parlament ausgesprochen haben, und sollte ein entsprechender Beitritt nicht auch zu anderen wichtigen Konventionen des Europarates wie der Europäischen Sozialcharta, der Antifolterkonvention sowie der Kulturkonvention erwogen werden?
Wie ist der Stand der Prüfung eines Beitritts der Europäischen Union zum Statut des Europarates durch die EU-Kommission?
Inwieweit erscheint es der Bundesregierung möglich, die Mitgliedschaft im Europarat als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union im neuen Vertrag zu verankern?
Welche Möglichkeiten sieht sie, durch ein verstärktes gemeinsames Handeln von Europarat und Europäischer Union die Länder Mittel- und Osteuropas näher an die Strukturen der Europäischen Union heranzuführen?