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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Der Witikobund, der Antisemitismus und der Rechtsextremismus II (G-SIG: 13010708)

Rechtsextreme Bestrebungen beim Witikobund sowie rechtsextreme und antisemitische Ausrichtung der "Witiko-Briefe"

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.07.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/195304. 07. 95

Der Witikobund, der Antisemitismus und der Rechtsextremismus ll

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Der Witikobund, der Antisemitismus und der Rechtsextremismus" auf die Frage, welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse sie über rechtsextreme Aktivitäten des „Witikobundes" habe, festgestellt, daß sie über „keine eindeutigen" Erkenntnisse verfüge. Hinzugefügt hat die Bundesregierung, daß „laufend geprüft" wird, ob „sich solche Erkenntnisse verdichten" (Antwort der Bundesregierung vom 23. Mai 1995).

Daß die Bundesregierung über diese „eindeutigen Anhaltspunkte" gemäß der §§. 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes nicht verfügen will, ist schon einigermaßen überraschend, da der „Witikobund" es an Eindeutigkeit nicht fehlen läßt. Dies wird übrigens nicht nur von Demokratinnen und Demokraten und Antifaschistinnen und Antifaschisten so gesehen, sondern auch von den Mitgliedern des „Witikobundes" selbst sowie anderen rechtsextremen Kreisen. So urteilt die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextrem eingestufte Zeitschrift „Nation und Europa" über das Mitteilungsblatt des „Witikobundes", den „Witiko-Brief" : „Die Monatsschrift Nation und Europa würdigt in ihrer Februarausgabe den Witiko-Brief. Chefredakteur Karl Richter schreibt: ,Gegenüber anderen Vereinsorganen fällt das Blatt, das mit sechs Ausgaben pro Jahr erscheint, angenehm durch seinen überparteilichen Standort auf, der sich Themen außerhalb des Vereinslebens nicht verschließt. Mit kritischem Blick verfolgen die Witiko-Autoren vielmehr das Zeitgeschehen rund um die sudetendeutsche Volksgruppe, der in den letzten Jahrzehnten oft übel mitgespielt wurde. " Der Witiko-Brief kommentiert dieses Lob aus berufenem Munde: „Wir danken! " (Witiko-Brief, 2/1995, S. 8).

Mit der Äußerung über den „überparteilichen Standort" des „Witiko-Briefes" meint der Funktionär der „Deutschen Liga", Karl Richter, natürlich die offene Propagierung rechtsextremer Positionen durch den „Witikobund". Der Rechtsextremist Richter weiß den Wert des „Witikobundes" für den Organisations- und Diskussionsprozeß des bundesdeutschen Neofaschismus durchaus zu schätzen. Ihm ist sicherlich „angenehm" aufgefallen,

  • daß die höchsten Funktionäre des Bundes sich für die Rehabilitierung des Faschismus einsetzen,
  • daß sie antisemitische Positionen verbreiten,
  • daß sie die Verbrechen des Hitler-Faschismus leugnen und verharmlosen und die Opfer verspotten,
  • daß sie die Versöhnung mit unseren osteuropäischen Nachbarn bekämpfen, deren Politik als „Raubsicherungspolitik" beschimpfen und ihnen mit „Vertreibung" drohen,
  • daß sie führende Positionen in rassistischen Organisationen, wie dem „Schutzbund für das deutsche Volk (SdV)", einnehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Werden Ausgaben des „Witiko-Briefes" vom BfV auf Anhaltspunkte für rechtsextreme Aktivitäten ausgewertet, und wenn ja,

a) seit wann,

b) zu welchen Ergebnissen ist man dabei bisher gekommen?

2

Was meint die Bundesregierung damit, wenn sie sagt, daß sie bisher „keine eindeutigen" Anhaltspunkte für rechtsextreme Bestrebungen beim „Witikobund" entdecken konnte?

a) Wie viele organisierte Rechtsextremisten bzw. Personen, die rechtsextreme Inhalte vertreten, sind im „Witikobund" organisiert, und wie hoch ist deren Anteil an der Gesamtmitgliedschaft des „Witikobundes"?

b) Wie viele dieser Personen besetzen Funktionen innerhalb des „Witikobundes"?

3

In welchen zentralen Fragen der Politik des „Witikobundes" werden rechtsextreme bzw. neurechte Positionen vertreten?

4

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Positionen des „Witikobundes" zur Asylpolitik mit dem Grundgesetz vereinbar oder ist hier eine Benachteiligungsabsicht in der Politik des „Witikobundes" gegenüber Ausländerinnen und Ausländern erkennbar?

a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, daß der „Witikobund" für den Erhalt der „nationalen Identität" und gegen „Überfremdung" kämpft?

b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine Zusammenarbeit zwischen dem „Witikobund" und dem SdV?

c) Würde die Bundesregierung behaupten wollen, daß es sich bei den Stellungnahmen des „Witikobundes" bzw. maßgeblicher Mitglieder im „Witiko-Brief " gegen die „Überfremdung" und für die „nationale Identität" nur um vereinzelte Äußerungen handelt?

d) Wann und wo wurde im „Witiko-Brief" nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Propaganda der „Überfremdung" und der „nationalen Identität", diesen Idealen der Rassereinheit, von einzelnen Mitgliedern des „Witikobundes" öffentlich Position bezogen?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es innerhalb des „Witikobundes" eine mangelnde Distanz zur NS-Herrschaft gibt?

a) Würde die Bundesregierung eine beschönigende Darstellung beispielsweise der „Protektoratszeit" als vereinzelte Äußerung darstellen, und wie hoch ist der Anteil solcher Äußerungen an der Gesamtdarstellung der NS-Zeit?

b) Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Darstellung des NS-Massakers in Lidice „als völkerrechtlich übliche Sache" (Witiko-Brief Nr. 5/1993) durch den stellvertretenden Bundesvorsitzenden Übelacker im „Witiko-Brief" nicht widersprochen worden ist?

c) Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der rechtsextreme „Umerziehungs-Vorwurf " zur allgemeinen Politik des „Witikobundes" gehört, oder handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung nur um eine vereinzelte Äußerung, und wodurch sieht die Bundesregierung eine derartige Einschätzung belegt?

6

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Verhöhnung der Ehrung der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus durch den „Witiko-Brief" als Aufspringen auf den „zeitgenössischen Holocaust-Express" (Nr. 2/1994) im „Witiko-Brief unwidersprochen geblieben ist und damit allgemein akzeptiert wurde?

7

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die antisemitische Äußerung des Autors Rüdiger Goldmann (ehemaliger CDU MdL aus Nordrhein-Westfalen), der im „Witiko-Brief" 3/1994 einen Verweis auf die „jüdische Abstammung" des französischen Publizisten Alfred Grossers brachte, weil er die Politik der Sudetendeutschen Landsmannschaft kritisiert hatte, im „Witiko-Brief" unwidersprochen geblieben ist und damit allgemein akzeptiert wurde?

8

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die die Verbrechen des Hitler-Faschismus beschönigenden und leugnenden Auslassungen des „Witikobundes" vereinzelte Äußerungen, oder handelt es sich hier um eine durchgängige politische Ausrichtung?

a) Wenn es sich nach Ansicht der Bundesregierung nur um vereinzelte Äußerungen handelt, wie hoch ist dieser Anteil an der Gesamtdarstellung zur NS-Zeit?

b) Wann wurde im „Witiko-Brief" diesen beschönigenden und die NS-Opfer verhöhnenden Äußerungen widersprochen?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, daß der „Witikobund" in klassisch rechtsextremer Weise den völkerrechtswidrigen Anspruch auf Teile der Staatsgebiete unserer osteuropäischen Nachbarn wachhält?

Wenn ja:

a) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es sich hier um eine durchgängige Position des „Witikobundes" handelt,

b) oder kann die Bundesregierung belegen, daß es sich hier nur um vereinzelte Äußerungen handelt, und wie hoch ist der Anteil an den Gesamtäußerungen zu diesem Thema?

10

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der stellvertretende Bundesvorsitzende des „Witikobundes", Übelacker, die offizielle Politik der tschechischen Regierung wiederholt als „Raubsicherungspolitik" bezeichnet hat und daß dies mittlerweile zur allgemeinen Charakteristik der tschechischen Politik innerhalb des „Witikobundes" geworden ist?

a) Würde die Bundesregierung dies als eine vereinzelte Äußerung bezeichnen, und wodurch findet sie diese Ansicht belegt?

b) Kann die Bundesregierung angeben, wo innerhalb des „Witiko-Briefes" dieser Charakterisierung der tschechischen Politik jemals widersprochen worden ist?

11

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Vorsitzende des „Witikobundes" der polnischen Bevölkerung im „Witiko-Brief" mit einer Vertreibung gedroht hat, und kann die Bundesregierung bestätigen, daß dieser unverhohlenen Drohung gegen unsere polnischen Nachbarn im „Witiko-Brief" nicht widersprochen wurde?

12

Wie hoch muß der Anteil rechtsextremer und antisemitischer Programmatik und Propaganda im „Witiko-Brief" sein, daß auch die Bundesregierung „eindeutige" Anhaltspunkte für eine rechtsextreme Ausrichtung feststellen kann?

Bonn, den 28. Juni 1995

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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