Blindenselbsthilfe in den neuen Bundesländern in Gefahr
der Abgeordneten Wolfgang Bierstedt, Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Der frühere Blinden- und Sehschwachenverband der DDR war Rechtsträger eines Verbandsgebäudes, Am Schiffbauerdamm 13, in Berlin-Mitte. In diesem Gebäude war auch der Gehörlosen- und Schwerhörigenverband der DDR untergebracht. Es wurde zu DDR-Zeiten aus Mitteln des Staatshaushaltes errichtet und war danach dem Verband übergeben worden.
Das Gebäude wurde entsprechend dem Einigungsvertrag und dem darin festgeschriebenen Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung" sowie der nachfolgenden vermögensrechtlichen Gesetzgebung als Eigentum der Bundesregierung in das Grundbuch eingetragen. Heute wird dieses Gebäude vom Bundesminister der Finanzen beansprucht, einschließlich der Mieteinnahmen, die bisher den Blinden und Sehbehinderten zugute kamen.
Damit wurde dem neugegründeten Verein zur Förderung der ostdeutschen Mitglieder des Deutschen Blindenverbandes e. V. (VFO) seine wichtigste finanzielle Einnahmequelle entzogen. Wir befürchten, daß die Arbeitsfähigkeit und die Existenz aller fünf ostdeutschen Blindenverbände akut gefährdet sind, wenn die Bundesregierung ihren formalen Rechtsanspruch auch hier durchsetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie beurteilt die Bundesregierung den faktischen Entzug der Existenzgrundlagen der im Gebäude, Am Schiffbauerdamm 13, beheimateten Behindertenorganisationen durch den Bundesminister der Finanzen?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß durch die Übernahme des Gebäudes, das Wirken dieser Behindertenorganisation beeinträchtigt werden könnte, weil die daraus entstehenden möglichen Konsequenzen die Selbsthilfegruppen zwingen würden, ihre Tätigkeiten einzustellen?
Welche konkreten Auswirkungen hat nach Meinung der Bundesregierung der Anspruch des Bundesministers der Finanzen auf die Existenz und Tätigkeit der in diesem Gebäude wirkenden Behindertenorganisationen?
Ist die Bundesregierung bereit, falls „höherstehende Interessen" dem Fortbestand des bisherigen Status quo entgegenstehen, den bisher in dem Gebäude beheimateten Behindertenorganisationen Ersatzräume anzubieten sowie eine institutionelle Förderung als Grundlage für ihre gemeinnützige Arbeit zu gewähren?
Ist die Bundesregierung bereit, die zu befürchtende Ausgrenzung der sozial Schwächsten zu verhindern, wenn ja, mit welchen Mitteln?