Wohnungen für Soldaten und Zivilbeschäftigte der Bundeswehr
der Abgeordneten Achim Großmann, Walter Schöler, Robert Antretter, Lilo Blunck, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Gernot Erler, Norbert Formanski, Katrin Fuchs (Verl), Norbert Gansel, Konrad Gilges, Iris Gleicke, Dieter Heistermann, Gerd Höfer, Erwin Horn, Gabriele Iwersen, Susanne Kastner, Ernst Kastning, Fritz Rudolf Körper, Walter Kolbow, Volker Kröning, Robert Leidinger, Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Herbert Meißner, Angelika Mertens, Gerhard Neumann (Gotha), Manfred Opel, Kurt Palis, Albrecht Papenroth, Otto Reschke, Siegfried Scheffler, Horst Schild, Brigitte Schulte (Hameln), Volkmar Schultz (Köln), Ilse Schumann, Dr. R. Werner Schuster, Dr. Angelica Schwall-Düren, Wolfgang Spanier, Dr. Peter Struck, Wolfgang Thierse, Uta Titze-Stecher, Karsten D. Voigt (Frankfurt), Hans Wallow, Verena Wohlleben, Uta Zapf, Peter Zumkley, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Das Vorhalten ausreichenden Wohnraums für Soldaten und Zivilbeschäftigte der Bundeswehr gehört zu den Daseinsvorsorgeaufgaben des Staates. Für Zeit- und Berufssoldaten ist im Rahmen ihrer beruflichen Laufbahn ein mehrfacher Ortswechsel die Regel.
Diese beruflich notwendige Flexibilität führt oftmals zu Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche. Da zudem das Interesse daran besteht, daß die Familie möglichst schnell an den neuen Standort umziehen kann, ist es notwendig, ausreichend Wohnungen mit angemessenem Wohnraum an den Standorten vorzuhalten.
Der Umbau der Bundeswehr mit der Auflösung von Standorten einerseits und mit der Konzentration auf weniger Standorte andererseits bringt neue Probleme.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele bundeseigene Wohnungen stehen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) derzeit als Wohnraum für Soldaten einerseits und für Zivilbeschäftigte der Bundeswehr andererseits zur Verfügung?
Für wie viele nicht bundeseigene Wohnungen besteht seitens des BMVg ein Belegungsrecht zugunsten von Soldaten bzw. Zivilbeschäftigten der Bundeswehr?
Wie viele dieser nicht bundeseigenen Wohnungen verlieren ihre Bindungen in den nächsten fünf Jahren?
Welche Struktur haben die Mieten (Höhe, Verhältnis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) und Wohnungen (Größe, Lage, Baujahr) der bundeseigenen und der belegungsgebundenen Wohnungen?
Wie viele Wohnungen sind in den letzten fünf Jahren hinzugebaut worden oder stehen durch den Erwerb von Belegungsrechten zusätzlich zur Verfügung?
Welche Auswirkungen hat das Ressortkonzept des BMVg für die Wohnraumversorgung der Soldaten und Zivilbeschäftigten?
Wie viele Wohnungen für Soldaten und Zivilbeschäftigte wird die Bundesregierung in den kommenden Jahren errichten, und welche regionalen Schwerpunkte sieht sie für den Bau dieser Wohnungen vor?
Sind der Bundesregierung in den letzten drei Jahren Probleme bezüglich der Wohnungsversorgung für Soldaten bzw. Zivilbeschäftigte bei der Bundeswehr bekanntgeworden, etwa durch Eingaben von Soldaten an den Bundesminister der Verteidigung, an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages oder durch Schreiben und Forderungen des Bundeswehrverbandes und anderer entsprechender Institutionen und Organisationen, falls ja, welche?
Worin bestehen die Unterschiede der Lage auf dem Wohnungsmarkt in den alten und den neuen Bundesländern für die — Soldaten und Zivilbeschäftigten sowie — die Wohnungsfürsorge der Bundeswehr, und mit welchem Konzept wird den bestehenden Unterschieden begegnet?
Nach welchen Kriterien werden Wohnungen vergeben?
Nach welchen Regeln und Fristen wird die Fehlbelegungsabgabe erhoben?
Wie hoch war das jährliche Gesamtaufkommen der Fehlbelegungsabgabe in den letzten drei Jahren, wohin fließt die Fehlbelegungsabgabe, und wird diese Fehlbelegungsabgabe für den Neubau von Wohnungen verwandt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wohnraumversorgung von Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften?
Wie viele Soldaten (getrennt nach Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften) und Zivilbeschäftigte sind auf den freien Wohnungsmarkt angewiesen, und welche Mietbelastungen ergeben sich daraus für diese Gruppen?
Wie viele Soldaten (getrennt nach Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften) und Zivilbeschäftigte erhalten Mietbeiträge in welcher Höhe (Aufschlüsselung für die letzten Jahre in Relation zur Höhe der Miete), und wie oft konnte der Höchstbetrag in Anspruch genommen werden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl der Wohngeldempfänger unter den Soldaten und Zivilbeschäftigten und deren Mietbelastungsquote?
Welche Aussagen kann die Bundesregierung darüber machen, inwieweit Soldaten aufgrund von Versetzungen häufiger umziehen müssen als andere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst? Gibt es über den Häufigkeitszuschlag hinaus noch weitere unterstützende Maßnahmen seitens der Bundesregierung?