Verurteilungen nach § 175 StGB
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Anerkennung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Handlungen als rechtsstaatswidrig und NS- Unrecht" (Drucksache 13/1659) wird u. a. ausgeführt:
„Soweit es in Einzelfällen aufgrund des vor 1973 geltenden Rechts zu Verurteilungen gekommen sein sollte, die in Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte stehen, folgt aus der Europäischen Menschenrechtskonvention keine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, die Verurteilten zu rehabilitieren. "
In den Jahren 1949 bis 1969 wurden in der Bundesrepublik Deutschland aber ca. 50 000 Verurteilungen nach § 175 StGB in der Fassung von 1935 ausgesprochen.
Wir fragen dazu die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele „Einzelfälle" gab es, bei denen Verurteilungen erfolgten, die im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte stehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die menschenrechtswidrige Rechtssituation zwischen 1949 und 1969 die Lebensperspektiven Tausender vor Gericht gezerrter schwuler Bürger zerstörte?
Aufgrund welcher Erwägungen kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, daß es hier keine Verpflichtung gebe, die Verurteilten zu rehabilitieren?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die zwischen 1949 und 1969 drohende Strafverfolgung für jedwede homosexuellen Handlungen unter Männern das Leben Hunderttausender schwuler Bürger überschattete?
Ist die Bundesregierung bereit, sich hierfür bei den schwulen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland zu entschuldigen?