Steuerausfälle durch ökologisch schädliche Steuervergünstigungen im Rahmen der Mineralölsteuer
der Abgeordneten Rainder Steenblock, Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Rahmen der Besteuerung von Mineralöl gelten sehr unterschiedliche Steuersätze für die unterschiedlichen Verwendungen von Mineralöl. Einige Verwendungen von Mineralöl werden der Mineralölsteuer überhaupt nicht unterzogen, für andere gelten reduzierte Steuersätze. Von der Mineralölsteuer befreit sind beispielsweise nach dem Mineralölsteuergesetz:
- Verwendung zur Aufrechterhaltung des Betriebes von Inhabern von Mineralölherstellungs- und Gasgewinnungsbetrieben;
- Verwendung als Luftfahrtbetriebsstoff für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen und in Luftfahrzeugen von Behörden und der Bundeswehr;
- Verwendung als Schiffsbetriebsstoff in der gewerblichen Schiffahrt und auf Behörden- und Kriegsschiffen.
Nur wenige Steuersatzdifferenzen innerhalb der Mineralölsteuer sind umweltpolitisch sinnvoll — wie z. B. der geringere Steuersatz für bleifreies Benzin gegenüber dem Steuersatz für verbleites Benzin —, die meisten Begünstigungen bzw. Befreiungen bestimmter Verwendungen von Mineralöl hingegen stellen umweltpolitisch schädliche Subventionen dar.
Auf die umweltpolitische Problematik dieser Steuerbefreiungen haben u. a. das ifo Institut für Wirtschaftsforschung in der Studie „Identifizierung umweltpolitisch kontraproduktiver Einzelregelungen innerhalb des Steuersystems" im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie der Bund-Länder-Arbeitskreis „Steuerliche und wirtschaftliche Fragen des Umweltschutzes" hingewiesen.
Die durch die Steuerbefreiungen im Rahmen der Mineralölsteuer resultierenden Steuerausfälle werden teilweise im Subventionsbericht der Bundesregierung angegeben. Dabei weist ein Vergleich der im 14. Subventionsbericht (Drucksache 12/5580) für das Jahr 1993 aufgeführten Steuerausfälle mit den in der Mineralölsteuerstatistik genannten Verbrauchsmengen unversteuerten Mineralöls auf tatsächliche Steuerausfälle in zehn- bis zwanzigfacher Größenordnung der im Subventionsbericht angegebenen Beträge hin, wie die folgende Übersicht zeigt. Dabei werden für die Schätzung der tatsächlichen Steuerausfälle laut Mineralölsteuerstatistik jeweils Annahmen hinsichtlich der anzuwendenden Regelsteuersätze für die steuerbefreiten Verwendungen von Mineralöl getroffen:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Auf welcher Grundlage und mit welchen Annahmen und Berechnungen wurden im 14. Subventionsbericht die Steuermindereinnahmen für die Steuerbefreiung von Mineralöl für folgende Verwendungen ermittelt:
a) Aufrechterhaltung des Betriebes,
b) Luftfahrtbetriebsstoffe,
c) Schiffsbetriebsstoffe?
Wie ist jeweils der erhebliche Unterschied zwischen den im 14. Subventionsbericht genannten Beträgen für Steuerausfälle durch Steuerbefreiung von
a) Verwendung von Mineralöl zur Aufrechterhaltung des Betriebes,
b) Luftfahrtbetriebsstoffen,
c) Schiffsbetriebsstoffen
und den mit Hilfe der Mineralölsteuerstatistik ermittelbaren Steuerausfällen zu erklären?
Wie lange plant die Bundesregierung die unbefristeten Regelungen für die Steuerbefreiung von
a) Verwendung von Mineralöl zur Aufrechterhaltung des Betriebes,
b) Luftfahrtbetriebsstroffen,
c) Schiffsbetriebsstoffen
noch beizubehalten?
Wie hoch wären die Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuer, wenn der Treibstoffverbrauch für alle Inlandsflüge mit dem seit dem 1. Januar 1994 gültigen Steuersatz für bleifreies Benzin von 0,98 DM/l besteuert werden würde?
Welche rechtlichen Hindernisse stehen nach Auffassung der Bundesregierung einer Besteuerung von Luftfahrtbetriebsstoffen
a) im Inlandsflugverkehr,
b) im grenzüberschreitenden Luftfahrtverkehr,
c) im nationalen Alleingang
entgegen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, wenigstens die Verwendung von Luftfahrtbetriebsstoffen bei Inlandsflügen in die Mineralölbesteuerung einzubeziehen?
Wenn ja, wann und mit welchem Steuersatz?
Wenn nein, warum nicht?
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, und was beabsichtigt sie, in Zukunft zu unternehmen, um die rechtlichen Grundlagen im nationalen und im europäischen Recht für eine Besteuerung von Luftfahrtbetriebsstoffen zu schaffen?
Wie hoch sind die Steuerausfälle durch die Steuerbefreiung von Mineralöl bei der Verwendung
a) als Luftfahrtbetriebsstoff in Luftfahrzeugen von Behörden und der Bundeswehr,
b) als Schiffsbetriebsstoff auf Behörden- und Kriegsschiffen?
Ist der hohe Eigenverbrauch der Verwendung von Mineralöl zur Aufrechterhaltung des Betriebes nach Auffassung der Bundesregierung plausibel?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Anlaß zu der Vermutung, daß die Steuerbefreiung für Mineralöl zur Aufrechterhaltung des Betriebes diesen Betrieben Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung bietet?
Mit welchem Mineralölsteuersatz sind die folgenden in der Mineralölsteuerstatistik 1993 (S. 16) unter dem Stichpunkt „Unversteuerte Verwendung zur Aufrechterhaltung des Betriebes gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 MinöStG" aufgeführten Verwendungen jeweils zu besteuern, wenn die Steuerbefreiung aufgehoben werden würde:
1. Benzol, Toluol, Xylol,
2. Leichtöle ohne Luftfahrtkraftstoffe,
3. Mittelschwere Öle, ohne Luftfahrtkraftstoffe,
4. sonstige Gasöle,
5. andere Schweröle gemäß KN 270791,
6. Flüssiggase,
7. gasförmige Kohlenwasserstoffe,
8. Erdgas?
a) Für welche Zwecke wird die in der Mineralölsteuerstatistik 1993 (auf Seite 17) weiterhin ausgewiesene „unversteuerte Verwendung für gewerbliche Zwecke gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 MinöStG " gewährt?
Welche Verwendungen von Mineralöl in welchen Gewerbebetrieben sind hier jeweils steuerlich begünstigt?
Handelt es sich hier durchgängig um die sog. nicht-thermische Verwendung von Mineralöl?
Mit welcher Begründung werden diese Zwecke von der Mineralölsteuer ausgenommen?
Beabsichtigt die Bundesregierung dem Rat des ifo Instituts in der einleitend genannten Studie zu folgen und diese Steuerbefreiung zu streichen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im nächsten Subventionsbericht zutreffend die tatsächlichen Steuerausfälle für die Steuerbefreiung
a) der Verwendung von Mineralöl zur Aufrechterhaltung des Betriebes,
b) von Luftfahrtbetriebsstoffen,
c) von Schiffsbetriebsstoffen
auszuweisen?
Wenn nein, warum nicht?
a) Aus welchem Grund liegt der Mineralölsteuersatz auf Dieseltreibstoff erheblich unter dem für Ottokraftstoffe?
Hält die Bundesregierung diese unterschiedliche Besteuerung von Treibstoffen aus umweltpolitischer Sicht für gerechtfertigt?
Was gedenkt die Bundesregierung zur Anpassung des Steuersatzes auf Diesel an den Mineralölsteuersatz auf Ottokraftstoffe zu unternehmen.