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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Ausflugsgaststätten in Berlin-Köpenick (G-SIG: 13010733)

Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme der Gaststätten, Möglichkeiten für Pächter

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.08.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/199612. 07. 95

Ausflugsgaststätten in Berlin-Köpenick

der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Fünf Jahre nach der deutschen Einheit ist die Mehrheit der Gaststätten im meistbesuchten Ausflugsgebiet Berlin-Köpenick geschlossen. Gebäude und Steganlagen verfallen immer mehr.

Waren ungenügende Instandhaltung zu DDR-Zeiten eine Ursache für den schlechten Zustand einiger Gaststätten, so verfallen sie nun verlassen um so schneller.

Arbeitsmöglichkeiten im Gaststättengewerbe liegen brach. Die Zahl der Arbeitslosen mit einer entsprechenden Ausbildung ist nach wie vor hoch. Den Bürgerinnen und Bürgern werden Erholungsmöglichkeiten entwertet. Dem Berliner Bezirk gehen die Touristen verloren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Warum werden von den zuständigen Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen die Ausflugsgaststätten nicht dem Berliner Bezirk Köpenick übergeben?

Warum wird der Bezirk nicht in die Planungen über die Verwertung der Ausflugsstätten einbezogen?

2

Wann kann mit einer Inbetriebnahme der Gaststätte „Richtershorn" gerechnet werden, die durch unterschiedliche Auffassungen innerhalb von Treuhand-Nachfolgesellschaften behindert wird?

3

Werden die Formalien der Verkaufsverträge für die Lokale „Riviera" und „Gesellschaftshaus" so rechtzeitig abgearbeitet, daß die Gebäude nicht noch einen weiteren Winter ungeschützt der Feuchtigkeit ausgesetzt sind?

4

Wann kann mit einer Wiederinbetriebnahme der Gaststätten an den Orten der ehemaligen Gaststätten „Müggelhort", „Schmetterlingshorst", „Teufelssee" gerechnet werden?

Wer ist für eine Nutzung zuständig?

In wessen Besitz befinden sie sich?

5

Mit welcher Begründung hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben das Grundstück der ehemaligen Gaststätte „Krampenmühle" an einen Investor verkauft, der keine Gaststätte betreiben will?

6

Ist die Situation der Ausflugsgaststätten in Berlin-Köpenick Anlaß, die Wirkung der bisherigen Eigentumsregelungen zu untersuchen, um Veränderungen im Interesse aller zu erreichen?

7

Welche Möglichkeiten bestehen für potentielle Pächterinnen und Pächter, die notwendigen Mittel für eine Inbetriebnahme aufzubringen?

Bonn, den 11. Juli 1995

Rolf Kutzmutz Dr. Christa Luft Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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