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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Staatliche Landminenexporte und Landminenexportpolitik der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 13010737)

Statistische Fragen zu den Empfängerstaaten, Einsatz deutscher Minen in fremden Streitkräften, Verwendung in Bürgerkriegen der Dritten Welt, Exportmoratorium der Bundesregierung und der EU, Initiativen zum Verbot des Landminenexports

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.09.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/201413. 07. 95

Staatliche Landminenexporte und Landminenexportpolitik der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Angelika Beer und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In dieser Kleinen Anfrage wird der Begriff „Landminen" als Sammelbegriff für alle Minen (außer Übungs- und Signalminen), die nicht speziell für die Seekriegführung gedacht sind, verwendet. Der Begriff „Landminenverlegetechnik/ Landminenverlegesysteme" wird benutzt, um die Summe aller mechanischen Verlegemittel (gleichgültig ob zur Ausstattung von Heeres-, Luftwaffen- oder Marineinfanterieverbänden gehörend) zu beschreiben, die für die Ausbringung von Landminen verwendet werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Statistische Fragen

1. Welche Empfängerstaaten haben jeweils in den Jahren vor 1970, 1971 bis 1980, 1981 bis 1990 und seit 1991 Antipanzerminen im Rahmen von Regierungslieferungen aller Art (z. B. im Rahmen von Regierungsgeschäften, NATO-Verteidigungshilfe, Golf-Hilfe o. ä.) erhalten?

2. Welche Empfängerstaaten haben jeweils in den Jahren vor 1970, 1971 bis 1980, 1981 bis 1990 und seit 1991 Antipersonenminen im Rahmen von Regierungslieferungen aller Art (z. B. im Rahmen von Regierungsgeschäften, NATO-Verteidigungshilfe, Golf-Hilfe o. ä.) erhalten?

3. Welche Empfängerstaaten haben jeweils in den Jahren vor 1970, 1971 bis 1980, 1981 bis 1990 und seit 1991 andere als die in den Fragen 1 und 2 erwähnten Minentypen im Rahmen von Regierungslieferungen aller Art (z. B. im Rahmen von Regierungsgeschäften, NATO-Verteidigungshilfe, Golf-Hilfe o. ä.) erhalten?

4. Wie viele Minen welcher Typen (Typenbezeichnung) wurden im Rahmen dieser Lieferungen jeweils in den Jahren vor 1970, 1971 bis 1980, 1981 bis 1990 und seit 1991 in die einzelnen Länder exportiert?

5. Welche Empfängerstaaten haben jeweils in den Jahren vor 1970, 1971 bis 1980, 1981 bis 1990 und seit 1991 Landminenverlegetechnik im Rahmen von Regierungslieferungen aller Art (z. B. im Rahmen von Regierungsgeschäften, NATO-Verteidigungshilfe, Golf-Hilfe o. ä.) erhalten?

6. Welche Landminenverlegesysteme sind in welchen Stückzahlen jeweils in den Jahren vor 1970, 1971 bis 1980, 1981 bis 1990 und seit 1991 an die einzelnen Empfängerstaaten geliefert worden?

II. Einzelfragen zu deutschen Landminenexporten

1. Nach Auskunft des Bundesministeriums der Verteidigung ist die deutsche Schützenabwehrmine DM 31 auch in den Streitkräften Frankreichs, Großbritanniens, Dänemarks und Schwedens im Einsatz. Wurden die dort im Einsatz befindlichen Minen dieses Typs in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt (wenn ja, in welchen Stückzahlen wurden sie wann exportiert), oder wurden sie in den betreffenden Ländern in Lizenz hergestellt (wenn ja, wer war Lizenzgeber, und wer stellte die Minen im einzelnen in Lizenz her)?

2. Sind aus der Bundesrepublik Deutschland jemals (wenn ja, wann und in welchen Stückzahlen) Panzerabwehrminen des Typs DM 11 nach Israel geliefert worden, und wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung, daß ehemalige Angehörige der israelischen Streitkräfte diese Mine gegenüber den Anfragenden als „Standard" -Bewaffnung der israelischen Streitkräfte bezeichnet haben?

3. Sind für in Somalia gefundene deutsche Antipanzerminen (Typ DM 11) seitens der Bundesregierung Exportgenehmigungen erteilt worden? Wenn nein, welche Tatsachen sind der Bundesregierung bekannt, wie diese Minen nach Somalia gelangt sein könnten?

4. Sind für Minen der Typen DM 11 und/oder DM 31, über deren Vorkommen in Angola das US-Außenministerium berichtet, Ausfuhrgenehmigungen erteilt worden? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Wenn nein, welche Tatsachen sind der Bundesregierung bekannt, wie diese Minen nach Angola gelangt sein könnten?

5. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß am 17. September 1993 eine Lieferung von Schützenabwehrminen nach Holland genehmigt wurde? Wenn ja, um welchen Minentyp und um welche Stückzahl handelte es sich bei dieser Genehmigung?

6. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß den britischen Streitkräften im Kontext des Golfkrieges 15 000 Panzerabwehrminen des Typs AT-2 (zusammen mit vier Minenwerfern des Typs Skorpion) zur Verfügung gestellt wurden? Wurden diese Minen ggf. von den britischen Streitkräften nach Ende des Krieges an die Bundeswehr zurückgegeben, oder wurden sie seitens der Bundeswehr nachbeschafft?

7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über nicht näher bezeichnete „deutsche Minen", die nach Berichten des U.S. Department of State gefunden wurden in a) Äthiopien, b) Eritrea, c) Mauretanien, d) Somalia? Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung ggf. darüber, wie diese Minen in diese Länder gelangt sind?

8. Welche Minentypen sind zu welchem Zeitpunkt aus der Bundesrepublik Deutschland in folgende Staaten geliefert worden: a) Dänemark, b) Frankreich, c) Großbritannien, d) Israel, e) Kanada, f) Niederlande, g) Saudi-Arabien, h) Schweden, i) Schweiz, j) USA?

III. Fragen zur Exportpolitik der Bundesregierung hinsichtlich Landminen

1. Welche Landminentypen (Typenbezeichnung/DM-Bezeichnung), die in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt oder hergestellt werden bzw. wurden, unterliegen im einzelnen dem Exportmoratorium der Bundesregierung?

2. Welche Landminentypen (Typenbezeichnung/DM-Bezeichnung), die in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt oder hergestellt werden bzw. wurden, unterliegen im einzelnen dem Exportmoratorium der EU?

3. Umfaßt das Exportmoratorium der Bundesregierung auch Antipersonenminen, die über einen Selbstzerstörungs- oder Selbstneutralisierungsmechanismus verfügen und/oder Splitterminen?

4. Warum wurde für das deutche Exportmoratorium für Antipersonenminen eine auf drei Jahre begrenzte Laufzeit gewählt?

5. Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu veranlaßt, a) Panzerabwehrminen, b) andere Minen, die nicht alleinig dem Zweck der Schützenabwehrmine dienen, von dem Exportmoratorium auszunehmen?

6. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland Antipersonenminen hergestellt oder entwickelt, die ggf. unter das von der Bundesregierung verkündete Exportmoratorium fallen würden? Sind der Bundesregierung Entwicklungsvorhaben für Antipersonenminen in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, auf die dies zutreffen würde?

7. Welche Definition verwendet die Bundesregierung für die Begriffe „Landmine", „Antipersonenmine/Schützenabwehrmine " und „Panzerabwehrmine "?

8. Teilt die Bundesregierung die Definition einer Antipersonenmine als „eine Mine, die so beschaffen ist, daß sie aufgrund der Präsenz oder Nähe einer Person oder aufgrund der Berührung durch eine Person explodiert und eine oder mehrere Personen kampfunfähig machen, verletzen oder töten kann" (EU-AR-Dokument 6349/1/95 vom 10. April 1995)?

9. Fallen nach Auffassung der Bundesregierung Landminen, die gegen ungepanzerte oder leicht gepanzerte Fahrzeuge und gegen Menschen wirken, sowie von beiden ausgelöst werden können, unter das Exportmoratorium der Bundesregierung bzw. das gemeinsame Exportmoratorium der EU?

10. Warum bewertet die Bundesregierung die MW-1 Submunition „MUSA" nicht als Landmine?

11. Erwägt die Bundesregierung, das gegenwärtig gültige Exportmoratorium ggf. zu verlängern, und unter welchen Umständen würde die Bundesregierung eine solche Maßnahme ergreifen?

12. Erwägt die Bundesregierung, das gegenwärtig gültige Exportmoratorium ggf. auf weitere Minentypen auszudehnen, und unter welchen Umständen würde die Bundesregierung eine solche Maßnahme ergreifen?

13. Wie viele Exportgenehmigungen wurden im Vorgriff auf das bevorstehende Exportmoratorium und nach Inkrafttreten des Moratoriums beantragt bzw. abgelehnt?

14. Beabsichtigt die Bundesregierung, von der Möglichkeit über die gemeinsame Politik der EU hinausgehende Initiativen zum Verbot des Landminenexportes zu ergreifen, Gebrauch zu machen?

15. Sieht die Bundesregierung ihre Möglichkeiten, während der Wiener Konferenz für weitergehende Initiativen als von der EU vertreten einzutreten, durch die gemeinsame Initiative der EU eingeschränkt?

16. Fordert nach Auffassung der Bundesregierung die interfraktionelle Beschlußempfehlung der Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und SPD vom 1. Juni 1995 in ihrem Punkt 1 a die Bundesregierung dazu auf, anläßlich der Wiener Konferenz zur Überprüfung des VN-Waffenabkommens von 1980 darauf lediglich hinzuwirken, daß Beschränkungen für „fernverlegte Minen ohne Selbstzerstörungsmechanismus" und „metallose Minen" in Kraft gesetzt werden, daß aber für die bei der Bundeswehr im Bestand befindlichen Antipersonenminen DM 31 und DM 51 weder ein Produktions- und Einsatzverbot noch ein Exportverbot ausgesprochen wird?

17. Beabsichtigt die Bundesregierung, die in der interfraktionellen Beschlußempfehlung der Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und SPD vom 1. Juni 1995 unter Punkt 2 geäußerte Empfehlung bereits im Hinblick auf die Wiener Konferenz zur Überprüfung des VN-Abkommens von 1980 politisch umzusetzen oder erst nach dieser Konferenz? Wie begründet die Bundesregierung ihre Wahl des Zeitrahmens?

18. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Hinblick auf das seitens der EU beschlossene Exportmoratorium für Antipersonenminen auf eine Revision des Textes oder ein Auslaufen des zeitlich nicht begrenzten Moratoriums hinzuwirken, und wann ggf. wird die Bundesregierung diesbezüglich mit welcher Begründung tätig?

Fragen32

1

Welche Empfängerstaaten haben jeweils in den Jahren vor 1970, 1971 bis 1980, 1981 bis 1990 und seit 1991 Antipanzerminen im Rahmen von Regierungslieferungen aller Art (z. B. im Rahmen von Regierungsgeschäften, NATO-Verteidigungshilfe, Golf-Hilfe o. ä.) erhalten?

2

Welche Empfängerstaaten haben jeweils in den Jahren vor 1970, 1971 bis 1980, 1981 bis 1990 und seit 1991 Antipersonenminen im Rahmen von Regierungslieferungen aller Art (z. B. im Rahmen von Regierungsgeschäften, NATO-Verteidigungshilfe, Golf-Hilfe o. ä.) erhalten?

3

Welche Empfängerstaaten haben jeweils in den Jahren vor 1970, 1971 bis 1980, 1981 bis 1990 und seit 1991 andere als die in den Fragen 1 und 2 erwähnten Minentypen im Rahmen von Regierungslieferungen aller Art (z. B. im Rahmen von Regierungsgeschäften, NATO-Verteidigungshilfe, Golf-Hilfe o. ä.) erhalten?

4

Wie viele Minen welcher Typen (Typenbezeichnung) wurden im Rahmen dieser Lieferungen jeweils in den Jahren vor 1970, 1971 bis 1980, 1981 bis 1990 und seit 1991 in die einzelnen Länder exportiert?

5

Welche Empfängerstaaten haben jeweils in den Jahren vor 1970, 1971 bis 1980, 1981 bis 1990 und seit 1991 Landminenverlegetechnik im Rahmen von Regierungslieferungen aller Art (z. B. im Rahmen von Regierungsgeschäften, NATO-Verteidigungshilfe, Golf-Hilfe o. ä.) erhalten?

6

Welche Landminenverlegesysteme sind in welchen Stückzahlen jeweils in den Jahren vor 1970, 1971 bis 1980, 1981 bis 1990 und seit 1991 an die einzelnen Empfängerstaaten geliefert worden?

1

Nach Auskunft des Bundesministeriums der Verteidigung ist die deutsche Schützenabwehrmine DM 31 auch in den Streitkräften Frankreichs, Großbritanniens, Dänemarks und Schwedens im Einsatz. Wurden die dort im Einsatz befindlichen Minen dieses Typs in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt (wenn ja, in welchen Stückzahlen wurden sie wann exportiert), oder wurden sie in den betreffenden Ländern in Lizenz hergestellt (wenn ja, wer war Lizenzgeber, und wer stellte die Minen im einzelnen in Lizenz her)?

2

Sind aus der Bundesrepublik Deutschland jemals (wenn ja, wann und in welchen Stückzahlen) Panzerabwehrminen des Typs DM 11 nach Israel geliefert worden, und wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung, daß ehemalige Angehörige der israelischen Streitkräfte diese Mine gegenüber den Anfragenden als „Standard" -Bewaffnung der israelischen Streitkräfte bezeichnet haben?

3

Sind für in Somalia gefundene deutsche Antipanzerminen (Typ DM 11) seitens der Bundesregierung Exportgenehmigungen erteilt worden?

Wenn nein, welche Tatsachen sind der Bundesregierung bekannt, wie diese Minen nach Somalia gelangt sein könnten?

4

Sind für Minen der Typen DM 11 und/oder DM 31, über deren Vorkommen in Angola das US-Außenministerium berichtet, Ausfuhrgenehmigungen erteilt worden?

Wenn ja, wann und in welchem Umfang?

Wenn nein, welche Tatsachen sind der Bundesregierung bekannt, wie diese Minen nach Angola gelangt sein könnten?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß am 17. September 1993 eine Lieferung von Schützenabwehrminen nach Holland genehmigt wurde?

Wenn ja, um welchen Minentyp und um welche Stückzahl handelte es sich bei dieser Genehmigung?

6

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß den britischen Streitkräften im Kontext des Golfkrieges 15 000 Panzerabwehrminen des Typs AT-2 (zusammen mit vier Minenwerfern des Typs Skorpion) zur Verfügung gestellt wurden?

Wurden diese Minen ggf. von den britischen Streitkräften nach Ende des Krieges an die Bundeswehr zurückgegeben, oder wurden sie seitens der Bundeswehr nachbeschafft?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über nicht näher bezeichnete „deutsche Minen", die nach Berichten des U.S. Department of State gefunden wurden in a) Äthiopien, b) Eritrea, c) Mauretanien, d) Somalia?

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung ggf. darüber, wie diese Minen in diese Länder gelangt sind?

8

Welche Minentypen sind zu welchem Zeitpunkt aus der Bundesrepublik Deutschland in folgende Staaten geliefert worden: a) Dänemark, b) Frankreich, c) Großbritannien, d) Israel, e) Kanada, f) Niederlande, g) Saudi-Arabien, h) Schweden, i) Schweiz, j) USA?

1

Welche Landminentypen (Typenbezeichnung/DM-Bezeichnung), die in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt oder hergestellt werden bzw. wurden, unterliegen im einzelnen dem Exportmoratorium der Bundesregierung?

2

Welche Landminentypen (Typenbezeichnung/DM-Bezeichnung), die in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt oder hergestellt werden bzw. wurden, unterliegen im einzelnen dem Exportmoratorium der EU?

3

Umfaßt das Exportmoratorium der Bundesregierung auch Antipersonenminen, die über einen Selbstzerstörungs- oder Selbstneutralisierungsmechanismus verfügen und/oder Splitterminen?

4

Warum wurde für das deutche Exportmoratorium für Antipersonenminen eine auf drei Jahre begrenzte Laufzeit gewählt?

5

Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu veranlaßt, a) Panzerabwehrminen, b) andere Minen, die nicht alleinig dem Zweck der Schützenabwehrmine dienen, von dem Exportmoratorium auszunehmen?

6

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland Antipersonenminen hergestellt oder entwickelt, die ggf. unter das von der Bundesregierung verkündete Exportmoratorium fallen würden?

Sind der Bundesregierung Entwicklungsvorhaben für Antipersonenminen in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, auf die dies zutreffen würde?

7

Welche Definition verwendet die Bundesregierung für die Begriffe „Landmine", „Antipersonenmine/Schützenabwehrmine " und „Panzerabwehrmine "?

8

Teilt die Bundesregierung die Definition einer Antipersonenmine als „eine Mine, die so beschaffen ist, daß sie aufgrund der Präsenz oder Nähe einer Person oder aufgrund der Berührung durch eine Person explodiert und eine oder mehrere Personen kampfunfähig machen, verletzen oder töten kann" (EU-AR-Dokument 6349/1/95 vom 10. April 1995)?

9

Fallen nach Auffassung der Bundesregierung Landminen, die gegen ungepanzerte oder leicht gepanzerte Fahrzeuge und gegen Menschen wirken, sowie von beiden ausgelöst werden können, unter das Exportmoratorium der Bundesregierung bzw. das gemeinsame Exportmoratorium der EU?

10

Warum bewertet die Bundesregierung die MW-1 Submunition „MUSA" nicht als Landmine?

11

Erwägt die Bundesregierung, das gegenwärtig gültige Exportmoratorium ggf. zu verlängern, und unter welchen Umständen würde die Bundesregierung eine solche Maßnahme ergreifen?

12

Erwägt die Bundesregierung, das gegenwärtig gültige Exportmoratorium ggf. auf weitere Minentypen auszudehnen, und unter welchen Umständen würde die Bundesregierung eine solche Maßnahme ergreifen?

13

Wie viele Exportgenehmigungen wurden im Vorgriff auf das bevorstehende Exportmoratorium und nach Inkrafttreten des Moratoriums beantragt bzw. abgelehnt?

14

Beabsichtigt die Bundesregierung, von der Möglichkeit über die gemeinsame Politik der EU hinausgehende Initiativen zum Verbot des Landminenexportes zu ergreifen, Gebrauch zu machen?

15

Sieht die Bundesregierung ihre Möglichkeiten, während der Wiener Konferenz für weitergehende Initiativen als von der EU vertreten einzutreten, durch die gemeinsame Initiative der EU eingeschränkt?

16

Fordert nach Auffassung der Bundesregierung die interfraktionelle Beschlußempfehlung der Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und SPD vom 1. Juni 1995 in ihrem Punkt 1 a die Bundesregierung dazu auf, anläßlich der Wiener Konferenz zur Überprüfung des VN-Waffenabkommens von 1980 darauf lediglich hinzuwirken, daß Beschränkungen für „fernverlegte Minen ohne Selbstzerstörungsmechanismus" und „metallose Minen" in Kraft gesetzt werden, daß aber für die bei der Bundeswehr im Bestand befindlichen Antipersonenminen DM 31 und DM 51 weder ein Produktions- und Einsatzverbot noch ein Exportverbot ausgesprochen wird?

17

Beabsichtigt die Bundesregierung, die in der interfraktionellen Beschlußempfehlung der Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und SPD vom 1. Juni 1995 unter Punkt 2 geäußerte Empfehlung bereits im Hinblick auf die Wiener Konferenz zur Überprüfung des VN-Abkommens von 1980 politisch umzusetzen oder erst nach dieser Konferenz?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Wahl des Zeitrahmens?

18

Beabsichtigt die Bundesregierung, im Hinblick auf das seitens der EU beschlossene Exportmoratorium für Antipersonenminen auf eine Revision des Textes oder ein Auslaufen des zeitlich nicht begrenzten Moratoriums hinzuwirken, und wann ggf. wird die Bundesregierung diesbezüglich mit welcher Begründung tätig?

Bonn, den 13. Juli 1995

Angelika Beer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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