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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Lieferung von Rüstungsgütern in die Türkei durch das unter türkischer Flagge fahrende Schiff "Kemar" (G-SIG: 13010751)

Verladung von Rüstungsgütern auf die "Kemar" im Hamburger Hafen, Verbleib der Güter

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.08.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/206024. 07. 95

Lieferung von Rüstungsgütern in die Türkei durch das unter türkischer Flagge fahrende Schiff „Kemar"

der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im März 1995 intervenierte türkisches Militär völkerrechtswidrig im Nordirak (Südostkurdistan). Während dieses Angriffes starben viele unschuldige zivile Personen. Bisher konnte die Bundesregierung nicht glaubhaft beweisen, daß bei dieser Aktion keine Waffen deutscher Herkunft eingesetzt wurden.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

Fragen8

1

Trifft es zu, daß das unter türkischer Flagge fahrende Schiff „Kemar" (4 535 Bruttoregistertonnen) am 3. März 1995 im Hamburger Hafen, Schuppen 69 C, und am 6. März 1995 auf der „Pulver-Reede", Wischhafen, lag?

2

Trifft es zu, daß an diesen Tagen folgende Rüstungsgüter von der „Kemar" geladen wurden:

115 Tonnen Patronen auf 130 Paletten (8 Container, 20 Fuß), (Ordnungsnummer: IMGD 1.2.E, UNO-Nummer: 0321),

7 Tonnen Raketen mit Sprengköpfen, (Ordnungsnummer: IMDG 1.1.E, UNO-Nummer: 0181),

7 Tonnen „Tenryl", (Ordnungsnummer: IMDG 1.1.0, UNO-Nummer: 0208)?

3

Wenn nein, wurden zu diesem Zeitpunkt andere Rüstungsoder rüstungsrelevante Güter (auch „Dual-Use"-Güter) auf die „Kemal" oder andere Schiffe mit dem Zielort Türkei verladen?

4

Auf welchen Routen wurden die in den Fragen 2 und 3 angesprochenen Güter in die Türkei transportiert und zu welchen Bestimmungshäfen?

5

Trifft es zu, daß die „Kernar" am 6. Mai 1995 erneut an der „Pulver-Reede" in Hamburg anlegte?

6

Wenn ja, mit welchen Gütern wurde die „Kernar" an diesem Termin beladen?

7

Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über den Verbleib der in den Fragen 2 und 6 angesprochenen Güter?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Güter von der „Kemar" in türkischen Häfen abgeladen oder in Häfen anderer Länder weitertransportiert wurden?

Bonn, den 24. Juli 1995

Gila Altmann (Aurich) Angelika Beer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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