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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Umsetzung des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (G-SIG: 13010753)

Anzahl und Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Beschäftigten auf den einzelnen Ebenen des BML vor Inkrafttreten des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes, entsprechende Angaben für die unterschiedlichen Funktionsbereiche in den zum BML gehörenden Bundesforschungsanstalten, im Bundessortenamt und in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Erstellung von Frauenförderplänen, Perspektiven und Änderungen für Frauen, Verhältnis Männer/Frauen bei Einstellungen, Beförderungen und Besetzung von Leitungsfunktionen, Zahl und Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit reduzierter Arbeitszeit in den verschiedenen Laufbahn- und Funktionsgruppen, Bewertung dieser Möglichkeit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

01.09.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/206224. 07. 95

Umsetzung des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

der Abgeordneten Heidemarie Wright, Christel Deichmann, Jella Teuchner, Ernst Bahr, Klaus Barthel, Wolfgang Behrendt, Friedhelm Julius Beucher, Lilo Blunck, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Anni Brandt-Elsweier, Tilo Braune, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Günter Graf (Friesoythe), Achim Großmann, Hans-Joachim Hacker, Klaus Hagemann, Christel Hanewinckel, Dr. Liesel Hartenstein, Reinhold Hemker, Ilse Janz, Stephan Hilsberg, Susanne Kastner, Ernst Kastning, Marianne Klappert, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Horst Kubatschka, Werner Labsch, Klaus Lennartz, Markus Meckel, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Kurt Palis, Margot von Renesse, Reinhard Schultz (Everswinkel), Dietmar Schütz (Oldenburg), Rolf Schwanitz, Horst Sielaff, Joachim Tappe, Dr. Gerald Thalheim, Matthias Weisheit

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat das Zweite Gleichberechtigungsgesetz 1994 beschlossen. Es wurde am 24. Juni 1994 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 1. September 1994 in Kraft getreten.

Nach nunmehr gut einem Jahr stellt sich die Frage nach der Umsetzung des Gesetzes auf Bundesebene. In einem Ministerium, wie dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im besonderen, in dem traditionell bisher Männer vorherrschten, stellt sich die Frage nach dem Stand und der Entwicklung der Frauenförderung.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie war die Situation im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor Inkrafttreten des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes hinsichtlich Anzahl und Anteil der Frauen an der jeweiligen Gesamtzahl der Beschäftigten auf der Ebene

a) der Abteilungsleiter,

b) der Unterabteilungsleiter,

c) der Referatsleiter,

d) der Referenten,

e) der Beschäftigten im gehobenen Dienst (Beamte und Angestellte),

f) der Beschäftigten im mittleren Dienst (Beamte und Angestellte),

g) der Beschäftigten im einfachen Dienst (Beamte und Angestellte),

h) der Arbeiter?

2

Welche Veränderungen haben sich seit Inkrafttreten des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes jeweils auf den Ebenen der Buchstaben a bis h der Frage 1 zwischenzeitlich ergeben?

3

Wie stellen sich die entsprechenden Werte (Anzahl und Anteile wie in Fragen 1 und 2 jeweils für die unterschiedlichen Funktionsbereiche

a) in den zum Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gehörenden Bundesforschungsanstalten,

b) in dem zum Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gehörenden Bundessortenamt und

c) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

dar?

4

Wurde im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und in den unter Frage 3 Buchstabe a bis c genannten Einrichtungen ein Frauenförderplan entsprechend § 4 des Frauenfördergesetzes erstellt, und wenn ja, wann?

5

In welchen Bereichen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den unter Frage 3 Buchstabe a bis c genannten Geschäftsbereichen sieht der Frauenförderplan im einzelnen Förderungen vor?

Welche personellen und organisatorischen Vorkehrungen sind dafür im Frauenförderplan des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den genannten Einrichtungen vorgesehen?

6

Welche Perspektiven eröffnen die Frauenförderpläne des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der unter Frage 3 Buchstabe a bis c genannten Geschäftsbereiche konkret auf der Grundlage des § 7 Abs. 1 FFG und unter Berücksichtigung der Angaben, die sich aus den Fragen 1 bis 3 ergeben, für Frauen, die insgesamt in bestimmten Funktionsbereichen zahlenmäßig unterrepräsentiert sind, im Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag, mit Hilfe der Personalplanung deren Anteil zu erhöhen?

7

Gibt es in dem jährlich zu aktualisierenden Förderplan inzwischen gravierende Änderungen gegenüber dem nach Inkrafttreten des Gesetzes erstellten Frauenförderplan, wenn ja, worauf beziehen sich die wesentlichen Änderungen?

8

Hat es im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und in den unter Frage 3 Buchstabe a bis c genannten Dienststellen nach Inkrafttreten des Gesetzes Stellenausschreibungen mit der Folge von Einstellungen gegeben?

Wie verteilen sich die Bewerbungen auf Frauen und Männer und wie viele Frauen und wie viele Männer wurden aufgrund der Bewerbungen und des Auswahlverfahrens eingestellt?

Entspricht das Einstellungsverhältnis der Personalplanung der Frauenförderpläne?

9

Welche Zahlenverhältnisse ergeben sich entsprechend bei Beförderungen und bei der Besetzung von Leitungsfunktionen seit Inkrafttreten des Gesetzes?

10

Wie hat sich die Zahl und der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit reduzierter Arbeitszeit in den verschiedenen Laufbahn- und Funktionsgruppen seit Inkrafttreten des Gesetzes im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und in den unter Frage 3 Buchstabe a bis c genannten Geschäftsbereichen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entwickelt?

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Möglichkeit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen?

Bonn, den 24. Juli 1995

Heidemarie Wright Christel Deichmann Jella Teuchner Ernst Bahr Klaus Barthel Wolfgang Behrendt Friedhelm Julius Beucher Lilo Blunck Dr. Ulrich Böhme (Unna) Anni Brandt-Elsweier Tilo Braune Marion Caspers-Merk Dr. Marliese Dobberthien Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Günter Graf (Friesoythe) Achim Großmann Hans-Joachim Hacker Klaus Hagemann Christel Hanewinckel Dr. Liesel Hartenstein Reinhold Hemker Ilse Janz Stephan Hilsberg Susanne Kastner Ernst Kastning Marianne Klappert Dr. Hans-Hinrich Knaape Horst Kubatschka Werner Labsch Klaus Lennartz Markus Meckel Ulrike Mehl Jutta Müller (Völklingen) Michael Müller (Düsseldorf) Kurt Palis Margot von Renesse Reinhard Schultz (Everswinkel) Dietmar Schütz (Oldenburg) Ernst Schwanitz Horst Sielaff Joachim Tappe Dr. Gerald Thalheim Matthias Weisheit

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