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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verfolgung von Schwulen und Lesben in El Salvador (G-SIG: 13010765)

Strafrechtliche Situation für Homosexuelle, Bedrohung von Homosexuellen durch Todesschwadronen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.08.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/208126. 07. 95

Verfolgung von Schwulen und Lesben in El Salvador

des Abgeordneten Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In El Salvador werden Homosexuelle durch Todesschwadronen verfolgt und ermordet. Darauf hat vor kurzem amnesty international aufmerksam gemacht. Amnesty international liegen Informationen vor, daß die Homosexuellengruppe „Entre Amigos" (Unter Freunden) am 6. Juli 1995 telefonische Morddrohungen von der Todesschwadron „La Sombra Negra" (Der schwarze Schatten), die Homosexuelle verfolgt, erhalten hat. In dem Anruf wurde angekündigt, man werde zum nächsten Treffen der „Entre Amigos" kommen und alle Anwesenden umbringen.

Diese Androhungen erfolgten nur wenige Tage, nachdem bewaffnete Männer in den Büroräumen der AIDS-Hilfeorganisation FUNDASIDA eine Razzia durchgeführt hatten. Dabei wurden vertrauliche Informationen — darunter eine Liste mit Namen der Mitglieder „Entre Amigos" — entwendet. Die Mitglieder von „Entre Amigos" treffen sich gewöhnlich in den Räumen von FUNDASIDA, hatten aber ihre nächste Versammlung aus Angst um ihr Leben abgesagt.

Schon im Oktober 1994 und November 1994 Wurde Wilfredo Valencia Palacios, stellvertretender Leiter des Oscar-Romero-AIDS-Projekts in El Salvador, mehrmals von Unbekannten mit dem Tode bedroht.

Ein Bericht der sogenannten „Grupo Conjunto", einer von den Vereinten Nationen zur Untersuchung politisch motivierterAktionen illegaler bewaffneter Gruppen gegründeten Kommission, wurde im Juli 1994 veröffentlicht. Die „Grupo Conjunto" stellte fest, daß auch nach der Beendigung ihrer Mission in El Salvador das Kapitel „Todesschwadronen" nicht abgeschlossen ist, und erinnerte die Behörden an ihre Verpflichtung, dieUntersuchungen in diesen Fällen weiterzuführen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.

Wir fragen dazu die Bundesregierung:

Fragen9

1

Läßt sich die Bundesregierung regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Menschenrechtssituation von Schwulen und Lesben, in El Salvador informieren?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in El Salvador?

3

Sind der Bundesregierung die von amnesty international erwähnten Vorfälle bekannt, wonach die Homosexuellenorganisation „Entre Amigos" und die AIDS-Hilfe-Organisation FUNDASIDA von Todesschwadronen bedroht wurden?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Regierung von El Salvador Maßnahmen ergriffen hat, um die Empfehlungen der „Grupo Conjunto" im Hinblick auf die Bekämpfung von „Todesschwadronen" umzusetzen?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind dies?

5

Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um auf die Regierung von El Salvador einzuwirken, daß diese Menschenrechtsverletzungen in El Salvador entschieden bekämpft werden müssen?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, gegenüber der Regierung von El Salvador ihre tiefe Besorgnis angesichts der Morddrohungen gegen „Entre Amigos" und FUNDASIDA zum Ausdruck zu bringen?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, ob in El Salvador Homosexualität strafrechtlich anders als Heterosexualität behandelt wird und dort Bestimmungen gelten, nach denen homosexuelle Handlungen verfolgt und bestraft werden?

Wenn ja, welchen Wortlaut haben diese gesetzlichenBestimmungen und wie viele Homosexuelle wurden nach diesenBestimmungen in den letzten zehn Jahren in El Salvadorverurteilt (ggf. aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bestimmungen)?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Regierung oder das Parlament von El Salvador strafrechtliche Bestimmungen gegen Homosexuelle in El Salvador einführen, abschaffen, reformieren oder verschärfen wollen?

9

Können wegen ihrer Homosexualität verfolgte Bürger von El Salvador im Einzelfall grundsätzlich Asyl in derBundesrepublik Deutschland erhalten?

Bonn, den 24. Juli 1995

Volker Beck (Köln) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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